19.12.2019

Diese neuen Regeln gelten für E-Roller in Wien ab April 2020

Aufgrund diverser Beschwerden hat die Stadt Wien nun neue Regeln für E-Roller erlassen, die ab Sommer 2020 in Österreichs Bundeshauptstadt gelten. Dabei geht es unter anderem um die Verteilung der Roller in der Stadt und das Abstellen auf Gehsteigen.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Sie haben im vergangenen Jahr wohl mehr polarisiert als kaum ein anderes Verkehrsmitte: Die E-Roller von Anbietern wie Lime, Circ, Hive, Tier und Bird. “Auf der einen Seite habe ich vollstes Verständnis für den Unmut, den falsch oder behindernd abgestellte Leih-E-Scooter oder eine schlechte Versorgungslage in den Außenbezirken auslösen. Andererseits möchte ich die Scooter auch nicht verbieten, da sie für viele Wienerinnen und Wiener als Ergänzung für Öffis, Rad oder Auto dienen”, sagt etwa  Birgit Hebein, Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin der Stadt Wien über die Roller.

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Eine Evaluierung der Stadt Wien zeigte, dass die E-Roller sehr wohl für Unmut in der Wiener Bevölkerung sorgen: Im Zeitraum Oktober 2018 bis August 2019 wurden seitens der Polizei 1.559 Amtshandlungen in Bezug auf E-Scooter (594 Organmandate, 513 Anzeigen, 398 Abmahnungen, 60 Unfälle mit Personenschaden, sieben Unfälle mit Sachschaden, 32 sonstige Interventionen) registriert. Aus der Bevölkerung gab es 1.015 Beschwerden über verschiedene Kanäle der Stadt Wien. Die Gründe waren allgemeine Beschwerden, Beschwerden über unrichtige Abstellung und unrichtige Nutzung.

Video: Das sagen Wienerinnen und Wiener über die E-Roller

 

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Wir haben uns umgehört, wie die Bevölkerung zum “E-Scooter Hype” steht! Was ist deine Meinung? #scooter #lime #circ #vienna #future #business #entrepreneur

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Neue Regeln für E-Roller in Wien ab 2020

Daher hat die Stadt Wien nun “Sofortmaßnahmen” erarbeitet, die in Wien für den Start der Saison im April 2020 geplant sind:

  1. Abstellen nur auf breiten Gehsteigen: Das Abstellen der E-Scooter ist zukünftig nur auf Gehsteigen, die mindestens 4 Meter breit sind, erlaubt; abgestellt werden muss am fahrbahnseitigen Gehsteigrand.
  2. Ausgewogene Verteilung über das Stadtgebiet: Es dürfen max. 500 E-Scooter pro Anbieter (= ein Drittel der Höchstmenge) je im 1. Bezirk, in den Bezirken 2 bis 9 und 20 sowie in den Bezirken außerhalb des Gürtels (inkl. Donaustadt und Floridsdorf) positioniert werden.
  3. Kürzere Reaktionsfristen für Anbieter: Das Entfernen bzw. Umstellen vorschriftswidrig abgestellter E-Scooter muss künftig innerhalb von zwei Stunden (werktags von 6 bis 18 Uhr) bzw. sechs Stunden zur sonstigen Zeit erfolgen. Bisher waren vier bzw. zwölf Stunden Zeit.
  4. Pilotbezirk Neubau mit fixen Abstellflächen: Mittels Markierung sollen eigene Abstellflächen gekennzeichnet und laufend evaluiert werden. Hier gibt es internationale Erfahrung. Gegebenenfalls kann auch ‚geo-fencing‘ (durch GPS definierte Abstellflächen, in denen die Miete beendet werden kann) herangezogen werden, soweit das technisch bereits möglich ist.
  5. Regeln in der App: Verpflichtung der Betreiber, dass in der App das korrekte NutzerInnenverhalten detaillierter und deutlicher dargestellt wird. Dazu zählen unter anderem das Verbot, Scooter auf Gehsteigen unter 4 Meter Breite abzustellen, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, Handzeichen, Fahrverbot auf Gehsteigen.
  6. Keine nächtliche Lärmbelästigung: Scooter dürfen nicht mehr durch akustische Ortungssignale getrackt werden.
  7. Verpflichtende Sperrgebiete (z.B. Märkte, Spitäler, Wien Marathon), die in der App dargestellt werden und in denen die Leih-E-Scooter weder gefahren noch abgestellt werden dürfen.
  8. Automatische Geschwindigkeitsbeschränkungen: Verpflichtende elektronische Geschwindigkeitsbeschränkung in bestimmten Bereichen wie Begegnungszonen oder in jenen Fußgängerzonen, in denen das Befahren durch E-Scooter erlaubt ist.
  9. Auf Wunsch der Polizei werden Sammelanzeigen bei Diebstahlmeldungen ermöglicht.

Zudem ist für 2020 die “Konzessionierung des Leih-E-Scooter-Marktes” geplant: Im Laufe des ersten Halbjahres 2020 soll eine Ausschreibung für den Betrieb von Leih-E-Scootern ausgearbeitet werden. Den laut Hebein ist es “wichtig, dass die Stadt gewisse Qualitätskriterien festlegt, anhand derer transparent und fair entschieden wird, welche Betreiber in Wien aktiv sein dürfen.” So könne man “ab der Saison 2021 eine ausgewogene und den Bedürfnissen der Wienerinnen und Wiener entsprechende Mobilitätsalternative garantieren.”

Entsprechend der im Jahr 2018 verabschiedeten ortspolizeilichen Verordnung für die Begrenzung der Höchstzahl auf 1.500 Stück müssen die E-Scooter von der Behörde markiert werden. Es sind ca. 9.000 derartige Fahrzeuge markiert. In Wien sind gegenwärtig zehn Anbieter von Leih-E-Scootern akkreditiert.

So reagieren die Anbieter auf die neuen Roller-Regeln in Wien

In einer ersten Reaktion heißt es seitens des Anbieters Bird, dass man sich über das große Interesse der Wiener Bevölkerung an dem Roller-Angebot freue – zugleich sei man sich aber bewusst, “dass es für manche Fragestellungen noch Antworten braucht”. man trete hier “proaktiv für sinnvolle Regulierung ein”, von der alle Wienerinnen und Wiener profitieren. Hierzu stehe man auch im laufenden Kontakt mit der Stadt Wien. “Das Ziel aller Regulierungsmaßnahmen muss dabei eine nachhaltige Verkehrswende weg vom privaten Pkw und die Förderung nachhaltigerer Mobilitätsformen in Wien sein”, heißt es vom Unternehmen.

Grundsätzlich sehen man es als eine “völlig normale Entwicklung für eine so junge und schnelle Industrie, dass die Regulierung zunimmt und es offene Fragen gibt, die sich mit dieser Entwicklung klären”. Das sehe man auch in anderen europäischen Städten: “Wichtig für uns ist dabei, dass die neuen Regeln nachhaltigere Mobilitätsformen wie Fahrradfahren und E-Scooter-Sharing stärken und so die Mobilität für die Bürger*innen verbessern. Wir werden die Regulierungsvorschläge nun auf ihre Umsetzbarkeit prüfen und dazu in den Austausch mit der Stadt Wien gehen.”

Klare Parkregelungen sieht man bei Bird grundsätzlich als positiv, “wenn sie für Nutzer*innen klar und einfach umzusetzen sind und ihre Mobilität nicht unnötig erschweren”, heißt es abschließend: “Die Tendenz, Autoparkplätze aufzugeben und dafür Parkplätze für E-Scooter und Fahrräder zu schaffen, begrüßen wir.” Wenn es zu einer Ausschreibung kommt, werde Bird daran teilnehmen.

Teilnahme an der Ausschreibung für Roller

“Wir freuen uns über die neuen Regeln und stimmen der Vizebürgermeisterin und der Bürgermeister in alle Punkten zu”, heißt es wiederum vom Anbieter Hyve: “Die meisten Punkte haben wir, sowie die meisten anderen Betreiber bereits umgesetzt.” Die Ausschreibung sei ein wichtiger Schritt – Hyve habe erst letzte Woche eine Ausschreibung in Turin gewonnen. “Wir sehen das als wichtigen Schritt um die Qualität der gebotenen Services in Wien langfristig zu erhöhen”, heißt es abschließend bezüglich der Ausschreibung.

“Wir werden uns mit Sicherheit an der geplanten Ausschreibung beteiligen”, heißt es auch vom Anbieter Tier: “Wir haben das seit jeher auch sehr offen kommuniziert und halten es für den wichtigsten Schritt und die richtige Entscheidung der Stadt. Auf Basis der bisherigen Gespräche können wir davon ausgehen, dass es eine qualitative Ausschreibung nach vernünftigen Gesichtspunkten geben wird. Gerade bei den Themen Nachhaltigkeit und Logistik sind wir sehr gut aufgestellt und entsprechend optimistisch.”

Ansonsten evaluiert man bei Tier die bisherigen Punkte. Mit Detailfragen, insbesondere einer Bitte mit konkreten Empfehlungen für Parkalternativen, werde man sich an die Stadt wenden, heißt es weiter: “Viele der anderen Punkte decken wir schon jetzt ab und freuen uns, wenn die Stadt hinkünftig noch genauer kontrolliert und die Unterschiede zwischen den Anbietern evaluiert.”

Roller-Parkplätze als “incentivierte Abstellflächen”

“Die Umsetzung der Maßnahmen stellt für das Betriebsmodell von Circ lediglich marginale Veränderungen dar. Dabei sind Circ das Einhalten von Richtlinien beim Abstellen der E-Scooter, die Definition fixer Abstellflächen sowie eine Ausschreibung für E-Scooter Anbieter besondere Anliegen”, heißt es auch seitens Circ. Die geplanten Roller-Parkplätze wird Circ  in Form von „Incentivierten Abstellflächen“ definieren und deren Nutzung durch spezielle Anreize fördern: “So kann eine Zone via Geofencing festgelegt und NutzerInnen finanzielle Anreize geboten werden, E-Scooter dort zu parken. Circ hat diese Funktion als einziger Anbieter bereits erfolgreich in Linz implementiert, um so aktiv auf E-Scooter Abstellflächen hinzuweisen”, heißt es seitens Circ.

Außerdem äußert sich auch Circ zum Thema Ausschreibung. „Eine Ausschreibung halten wir für den richtigen Weg. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Begrenzung der Anzahl an E-Scooter Sharing-Anbietern in Städten notwendig ist, um die Sicherheit der NutzerInnen sowie Ordnung auf den Straßen zu gewährleisten. In Wien zeigen sich momentan die negativen Auswirkungen von unbegrenzten E-Scooter Anbietern, in Kombination mit einer begrenzten E-Scooter Anzahl pro Anbieter. Als Anbieter mit Sitz in Österreich, festangestellten und geschulten MitarbeiterInnen, einer einzigartigen Software sowie unserem neuen E-Scooter-Modell mit austauschbaren Batterien, sind wir fest davon überzeugt, auf die bevorstehende Ausschreibung gut vorbereitet zu sein“, so Philipp Szep, General Manager Österreich.

E-Roller und Umweltbelastung

Darüber hinaus betrachtet Circ die Umweltbelastung der E-Scooter Anbieter als wesentliches Kriterium für eine Ausschreibung. Um die Umweltbelastung zu minimieren, sind E-Scooter Anbieter angehalten, sich zu einem umfassenden “After-Life-Prozess” ihrer E-Scooter zu verpflichten. Zur nachhaltigeren Gestaltung des operativen Prozesses sollten alle Modelle der E-Scooter Anbieter ab Sommer 2020 über austauschbare Batterien verfügen. Der dadurch ermöglichte und direkt auf der Straße durchgeführte Austausch der Batterien hat zur Folge, dass ein Großteil der Logistik mit Cargo-Bikes – anstatt mit Diesel betriebenen Autos – durchgeführt werden kann, heißt es seitens Circs: Circ habe in Linz bereits E-Scooter mit austauschbaren Batterien in Betrieb und werde dieses Konzept zukünftig auch in Wien implementieren.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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