19.12.2019

Diese neuen Regeln gelten für E-Roller in Wien ab April 2020

Aufgrund diverser Beschwerden hat die Stadt Wien nun neue Regeln für E-Roller erlassen, die ab Sommer 2020 in Österreichs Bundeshauptstadt gelten. Dabei geht es unter anderem um die Verteilung der Roller in der Stadt und das Abstellen auf Gehsteigen.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Sie haben im vergangenen Jahr wohl mehr polarisiert als kaum ein anderes Verkehrsmitte: Die E-Roller von Anbietern wie Lime, Circ, Hive, Tier und Bird. „Auf der einen Seite habe ich vollstes Verständnis für den Unmut, den falsch oder behindernd abgestellte Leih-E-Scooter oder eine schlechte Versorgungslage in den Außenbezirken auslösen. Andererseits möchte ich die Scooter auch nicht verbieten, da sie für viele Wienerinnen und Wiener als Ergänzung für Öffis, Rad oder Auto dienen“, sagt etwa  Birgit Hebein, Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin der Stadt Wien über die Roller.

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Eine Evaluierung der Stadt Wien zeigte, dass die E-Roller sehr wohl für Unmut in der Wiener Bevölkerung sorgen: Im Zeitraum Oktober 2018 bis August 2019 wurden seitens der Polizei 1.559 Amtshandlungen in Bezug auf E-Scooter (594 Organmandate, 513 Anzeigen, 398 Abmahnungen, 60 Unfälle mit Personenschaden, sieben Unfälle mit Sachschaden, 32 sonstige Interventionen) registriert. Aus der Bevölkerung gab es 1.015 Beschwerden über verschiedene Kanäle der Stadt Wien. Die Gründe waren allgemeine Beschwerden, Beschwerden über unrichtige Abstellung und unrichtige Nutzung.

Video: Das sagen Wienerinnen und Wiener über die E-Roller

 

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Wir haben uns umgehört, wie die Bevölkerung zum „E-Scooter Hype“ steht! Was ist deine Meinung? #scooter #lime #circ #vienna #future #business #entrepreneur

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Neue Regeln für E-Roller in Wien ab 2020

Daher hat die Stadt Wien nun „Sofortmaßnahmen“ erarbeitet, die in Wien für den Start der Saison im April 2020 geplant sind:

  1. Abstellen nur auf breiten Gehsteigen: Das Abstellen der E-Scooter ist zukünftig nur auf Gehsteigen, die mindestens 4 Meter breit sind, erlaubt; abgestellt werden muss am fahrbahnseitigen Gehsteigrand.
  2. Ausgewogene Verteilung über das Stadtgebiet: Es dürfen max. 500 E-Scooter pro Anbieter (= ein Drittel der Höchstmenge) je im 1. Bezirk, in den Bezirken 2 bis 9 und 20 sowie in den Bezirken außerhalb des Gürtels (inkl. Donaustadt und Floridsdorf) positioniert werden.
  3. Kürzere Reaktionsfristen für Anbieter: Das Entfernen bzw. Umstellen vorschriftswidrig abgestellter E-Scooter muss künftig innerhalb von zwei Stunden (werktags von 6 bis 18 Uhr) bzw. sechs Stunden zur sonstigen Zeit erfolgen. Bisher waren vier bzw. zwölf Stunden Zeit.
  4. Pilotbezirk Neubau mit fixen Abstellflächen: Mittels Markierung sollen eigene Abstellflächen gekennzeichnet und laufend evaluiert werden. Hier gibt es internationale Erfahrung. Gegebenenfalls kann auch ‚geo-fencing‘ (durch GPS definierte Abstellflächen, in denen die Miete beendet werden kann) herangezogen werden, soweit das technisch bereits möglich ist.
  5. Regeln in der App: Verpflichtung der Betreiber, dass in der App das korrekte NutzerInnenverhalten detaillierter und deutlicher dargestellt wird. Dazu zählen unter anderem das Verbot, Scooter auf Gehsteigen unter 4 Meter Breite abzustellen, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, Handzeichen, Fahrverbot auf Gehsteigen.
  6. Keine nächtliche Lärmbelästigung: Scooter dürfen nicht mehr durch akustische Ortungssignale getrackt werden.
  7. Verpflichtende Sperrgebiete (z.B. Märkte, Spitäler, Wien Marathon), die in der App dargestellt werden und in denen die Leih-E-Scooter weder gefahren noch abgestellt werden dürfen.
  8. Automatische Geschwindigkeitsbeschränkungen: Verpflichtende elektronische Geschwindigkeitsbeschränkung in bestimmten Bereichen wie Begegnungszonen oder in jenen Fußgängerzonen, in denen das Befahren durch E-Scooter erlaubt ist.
  9. Auf Wunsch der Polizei werden Sammelanzeigen bei Diebstahlmeldungen ermöglicht.

Zudem ist für 2020 die „Konzessionierung des Leih-E-Scooter-Marktes“ geplant: Im Laufe des ersten Halbjahres 2020 soll eine Ausschreibung für den Betrieb von Leih-E-Scootern ausgearbeitet werden. Den laut Hebein ist es „wichtig, dass die Stadt gewisse Qualitätskriterien festlegt, anhand derer transparent und fair entschieden wird, welche Betreiber in Wien aktiv sein dürfen.“ So könne man „ab der Saison 2021 eine ausgewogene und den Bedürfnissen der Wienerinnen und Wiener entsprechende Mobilitätsalternative garantieren.“

Entsprechend der im Jahr 2018 verabschiedeten ortspolizeilichen Verordnung für die Begrenzung der Höchstzahl auf 1.500 Stück müssen die E-Scooter von der Behörde markiert werden. Es sind ca. 9.000 derartige Fahrzeuge markiert. In Wien sind gegenwärtig zehn Anbieter von Leih-E-Scootern akkreditiert.

So reagieren die Anbieter auf die neuen Roller-Regeln in Wien

In einer ersten Reaktion heißt es seitens des Anbieters Bird, dass man sich über das große Interesse der Wiener Bevölkerung an dem Roller-Angebot freue – zugleich sei man sich aber bewusst, „dass es für manche Fragestellungen noch Antworten braucht“. man trete hier „proaktiv für sinnvolle Regulierung ein“, von der alle Wienerinnen und Wiener profitieren. Hierzu stehe man auch im laufenden Kontakt mit der Stadt Wien. „Das Ziel aller Regulierungsmaßnahmen muss dabei eine nachhaltige Verkehrswende weg vom privaten Pkw und die Förderung nachhaltigerer Mobilitätsformen in Wien sein“, heißt es vom Unternehmen.

Grundsätzlich sehen man es als eine „völlig normale Entwicklung für eine so junge und schnelle Industrie, dass die Regulierung zunimmt und es offene Fragen gibt, die sich mit dieser Entwicklung klären“. Das sehe man auch in anderen europäischen Städten: „Wichtig für uns ist dabei, dass die neuen Regeln nachhaltigere Mobilitätsformen wie Fahrradfahren und E-Scooter-Sharing stärken und so die Mobilität für die Bürger*innen verbessern. Wir werden die Regulierungsvorschläge nun auf ihre Umsetzbarkeit prüfen und dazu in den Austausch mit der Stadt Wien gehen.“

Klare Parkregelungen sieht man bei Bird grundsätzlich als positiv, „wenn sie für Nutzer*innen klar und einfach umzusetzen sind und ihre Mobilität nicht unnötig erschweren“, heißt es abschließend: „Die Tendenz, Autoparkplätze aufzugeben und dafür Parkplätze für E-Scooter und Fahrräder zu schaffen, begrüßen wir.“ Wenn es zu einer Ausschreibung kommt, werde Bird daran teilnehmen.

Teilnahme an der Ausschreibung für Roller

„Wir freuen uns über die neuen Regeln und stimmen der Vizebürgermeisterin und der Bürgermeister in alle Punkten zu“, heißt es wiederum vom Anbieter Hyve: „Die meisten Punkte haben wir, sowie die meisten anderen Betreiber bereits umgesetzt.“ Die Ausschreibung sei ein wichtiger Schritt – Hyve habe erst letzte Woche eine Ausschreibung in Turin gewonnen. „Wir sehen das als wichtigen Schritt um die Qualität der gebotenen Services in Wien langfristig zu erhöhen“, heißt es abschließend bezüglich der Ausschreibung.

„Wir werden uns mit Sicherheit an der geplanten Ausschreibung beteiligen“, heißt es auch vom Anbieter Tier: „Wir haben das seit jeher auch sehr offen kommuniziert und halten es für den wichtigsten Schritt und die richtige Entscheidung der Stadt. Auf Basis der bisherigen Gespräche können wir davon ausgehen, dass es eine qualitative Ausschreibung nach vernünftigen Gesichtspunkten geben wird. Gerade bei den Themen Nachhaltigkeit und Logistik sind wir sehr gut aufgestellt und entsprechend optimistisch.“

Ansonsten evaluiert man bei Tier die bisherigen Punkte. Mit Detailfragen, insbesondere einer Bitte mit konkreten Empfehlungen für Parkalternativen, werde man sich an die Stadt wenden, heißt es weiter: „Viele der anderen Punkte decken wir schon jetzt ab und freuen uns, wenn die Stadt hinkünftig noch genauer kontrolliert und die Unterschiede zwischen den Anbietern evaluiert.“

Roller-Parkplätze als „incentivierte Abstellflächen“

„Die Umsetzung der Maßnahmen stellt für das Betriebsmodell von Circ lediglich marginale Veränderungen dar. Dabei sind Circ das Einhalten von Richtlinien beim Abstellen der E-Scooter, die Definition fixer Abstellflächen sowie eine Ausschreibung für E-Scooter Anbieter besondere Anliegen“, heißt es auch seitens Circ. Die geplanten Roller-Parkplätze wird Circ  in Form von „Incentivierten Abstellflächen“ definieren und deren Nutzung durch spezielle Anreize fördern: „So kann eine Zone via Geofencing festgelegt und NutzerInnen finanzielle Anreize geboten werden, E-Scooter dort zu parken. Circ hat diese Funktion als einziger Anbieter bereits erfolgreich in Linz implementiert, um so aktiv auf E-Scooter Abstellflächen hinzuweisen“, heißt es seitens Circ.

Außerdem äußert sich auch Circ zum Thema Ausschreibung. „Eine Ausschreibung halten wir für den richtigen Weg. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Begrenzung der Anzahl an E-Scooter Sharing-Anbietern in Städten notwendig ist, um die Sicherheit der NutzerInnen sowie Ordnung auf den Straßen zu gewährleisten. In Wien zeigen sich momentan die negativen Auswirkungen von unbegrenzten E-Scooter Anbietern, in Kombination mit einer begrenzten E-Scooter Anzahl pro Anbieter. Als Anbieter mit Sitz in Österreich, festangestellten und geschulten MitarbeiterInnen, einer einzigartigen Software sowie unserem neuen E-Scooter-Modell mit austauschbaren Batterien, sind wir fest davon überzeugt, auf die bevorstehende Ausschreibung gut vorbereitet zu sein“, so Philipp Szep, General Manager Österreich.

E-Roller und Umweltbelastung

Darüber hinaus betrachtet Circ die Umweltbelastung der E-Scooter Anbieter als wesentliches Kriterium für eine Ausschreibung. Um die Umweltbelastung zu minimieren, sind E-Scooter Anbieter angehalten, sich zu einem umfassenden „After-Life-Prozess“ ihrer E-Scooter zu verpflichten. Zur nachhaltigeren Gestaltung des operativen Prozesses sollten alle Modelle der E-Scooter Anbieter ab Sommer 2020 über austauschbare Batterien verfügen. Der dadurch ermöglichte und direkt auf der Straße durchgeführte Austausch der Batterien hat zur Folge, dass ein Großteil der Logistik mit Cargo-Bikes – anstatt mit Diesel betriebenen Autos – durchgeführt werden kann, heißt es seitens Circs: Circ habe in Linz bereits E-Scooter mit austauschbaren Batterien in Betrieb und werde dieses Konzept zukünftig auch in Wien implementieren.

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(c) Ruiz Cruz
(c) Ruiz Cruz

Zwei Tage lang haben die Entrepreneurship-Verantwortlichen der österreichischen Hochschulen am 13. und 14. Oktober an der Universität Wien und der WU Wien darüber beraten, wie Ausgründungen aus der Wissenschaft leichter gelingen können. Das Entrepreneurship Center Network (ECN), das inzwischen 36 Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen verbindet, hat rund um seine sechste Konferenz auch neue Zahlen veröffentlicht: 2025 wurden 530 studentische Startups und akademische Spinoffs an den Partnerhochschulen betreut, ein Jahr davor waren es 457.

Strategiearbeit im Fokus

Auch die Konferenz selbst ist gewachsen. „Als wir 2021 die erste ECN-Konferenz hier in Wien organisiert haben, hatten wir so 25 bis 30 Teilnehmer, und heuer waren über 80 Teilnehmende dabei”, sagt Rudolf Dömötör, Direktor des WU Entrepreneurship Center und Gründer des Netzwerks, im brutkasten-Talk. Statt Keynotes und Workshops gab es heuer Strategiearbeit: In Kleingruppen wurden zuerst die größten Probleme bei Ausgründungen gesammelt, dann ein Wunschzustand formuliert und daraus Maßnahmen abgeleitet.

(c) Ruiz Cruz

Mehr Role Models?

Diskutiert wurde dabei auch, wen das Thema überhaupt erreicht. Sara Matt, Leiterin der Transferstelle Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft der Universität Innsbruck, sieht die bisherigen Role Models fast ausschließlich im MINT-Bereich. „Ganz viele helle Köpfe kommen nicht aus der Technik, sondern aus den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Die muss man auch abholen.“ Und nicht jede Person mit unternehmerischen Fähigkeiten müsse ein eigenes Unternehmen gründen: „Die könnten zum Beispiel Betriebsnachfolgen übernehmen oder in bestehenden Unternehmen Innovation vorantreiben.”

Im Rahmen der Konferenz wurde – in Anwesenheit von Sektionschef Elmar Pichl aus dem BMFWF – auch der neue Ausgründungsrahmen für diese sog. SHAPE-Disziplinen vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy, also für Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie die Künste. Dieser Rahmen ergänzt den 2024 erarbeiteten Ausgründungsrahmen für den technischen und naturwissenschaftlichen Bereich.

Die Frage des Budgets?

Die Ergebnisse der Konferenz treffen auf einen schwierigen Moment. Wie sich das Universitätsbudget in den nächsten Jahren entwickelt, ist offen, mehr Geld wird es nach Einschätzung von Dömötör wohl nicht geben. Die Frage sei, wo gespart werde: bei etablierten Bereichen oder im Transfer, „der noch nicht so etabliert ist und auch keine starke Lobby in Budgetdiskussionen hat”. Das Budget sei deshalb ein Leitmotiv der Konferenz gewesen: „Was können wir tun, um dieses weiterhin zwar größer werdende, aber immer noch zarte Pflänzlein, das in den letzten fünf bis zehn Jahren entstanden ist, zu schützen?”

(c) Ruiz Cruz

Matt beobachtet die Folgen bereits. An einigen Universitäten sei das Personal im Transferbereich zurückgefahren worden. „Das finde ich einen falschen Ansatz, weil gerade jetzt müssen wir darauf achten, Innovation voranzutreiben.” Dass überall gespart werden müsse, sehe sie ein, „aber für die langfristige Sicht eines Wirtschaftsstandortes ist es nicht die richtige Entscheidung, an der Innovation zu sparen”.

Konkret bedauert Matt, dass es im Herbst keine Fellowship-Ausschreibung gab. Eine Handvoll Forscher:innen an ihrer Universität hätte gerne eingereicht. Wenn man in dieser Situation doch die akademische Karriere wähle, sei das nachvollziehbar, weil man es sich auf dem Weg dorthin kaum leisten könne, ein paar Jahre für einen unternehmerischen Versuch liegen zu lassen. Eine bei der Konferenz diskutierte Maßnahme sei deshalb ein Forschungsfreisemester, „damit diese Entscheidung nicht so früh fallen muss: Unternehmertum oder Forscherkarriere”.

Gründen soll in der akademischen Laufbahn zählen

Genau an diesem Punkt setzt der Maßnahmenplan an, den das ECN aus der Konferenz ableitet und Ende des Jahres veröffentlichen will. Gründen soll ein gleichwertiger Karriereweg werden, der auch in der akademischen Laufbahn anerkannt wird. „Kulturwandel bedarf auch der entsprechenden Incentives”, sagt Dömötör. „Wie wird es von meiner Uni gewürdigt, wenn ich gründe? Werde ich nur für die traditionellen Kernaufgaben einer Universität belohnt, Forschung und Lehre, oder wird auch die Third Mission stärker berücksichtigt?” In den letzten Jahren habe es eine positive Entwicklung gegeben, „aber da ist immer noch Luft”.

Der zweite Kernpunkt richtet sich an den Gesetzgeber: Das ECN fordert einen klaren Rechtsrahmen für Ausgründungen im Universitätsgesetz (UG) und im Fachhochschulgesetz (FHG). Dazu kommen österreichweite Standards für IP und Beteiligungen sowie Entrepreneurship Education für alle Studierenden. Die Details sollen im Plan Ende des Jahres folgen.

Verbündete in der Politik?

Unterstützung erhofft sich das ECN aus der Politik. Elisabeth Zehetner, Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, stellte sich bei einem Kamingespräch den Fragen der Community. Für Dömötör „ein sehr wertschätzendes Signal”. Man nehme aus dem Gespräch mit, „in ihr eine Verbündete zu haben”. Für die Änderungen an UG und FHG, die das ECN anstrebt, ist allerdings nicht ihr Ressort zuständig, sondern das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung.

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