05.01.2023

E-Mobilität: Förderung für betriebliche E-Autos soll 2023 sinken

2023 bringt Förderungskürzungen für betriebliche E-Autos. Für Private bleiben die Förderungen weitgehend unverändert. Das Nachreichen von Anträgen ist noch möglich.
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Förderungen für E-Auto-Ankäufe soll es 2023 nur mehr für soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Taxis und Carsharing geben. (c) Adobe Stock

Das Jahr 2023 bringt einige Änderungen in der Förderung von E-Mobilität auf Österreichs Straßen. Vor allem Betriebe müssen mit Förderungskürzungen rechnen. Für Private soll das Förderungsvolumen weitgehend unverändert bleiben. Das Nachreichen von Anträgen sei noch bis Ende März möglich.

E-Förderung für Betriebe: Was ändert sich?

Vor allem Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind von den Förderungsänderungen für E-Mobilität betroffen. Denn neue Ankaufsförderungen sollen im Jahr 2023 lediglich sozialen Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis zur Verfügung stehen.

Markus Kaiser, ÖAMTC E-Mobilitäts-Experte, erklärt: “E-Autos, die im Jahr 2022 gekauft wurden, können bei Vorlage eines entsprechenden Kaufvertrags noch in diesem Jahr zur Förderung eingereicht werden.” Dies treffe all jene, die sich im vergangenen Jahr nicht mehr rechtzeitig oder erst nach Ausschöpfung des Förderungstopfes registrieren konnten. “Voraussetzung für die Einreichung ist ein Kaufvertrag, datiert und unterfertigt bis längstens 31. Dezember 2022″, sagt Kaiser.

Das Nachreichen von Förderungsanträgen sei grundsätzlich bis inklusive 31. März 2023 bei noch vorhandenem Förderungsbudget möglich. Wie der ÖAMTC berichtet, belief sich das im Jahr 2022 verfügbare Budget auf 167,2 Millionen Euro.

E-Förderung für Betriebe: Was bleibt gleich?

Bestehen bleiben steuerliche Begünstigungen und die Förderung betrieblicher Ladeinfrastruktur. Weiterhin nicht gefördert werden Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis im Basismodell ohne Sonderausstattung 60.000 Euro übersteigt. Eine weitere Änderung betrifft Plug-in-Hybridautos: Ihre elektrische Reichweite muss 60 Kilometer nach WLTP betragen, bisher waren 50 Kilometer ausreichend.

Was ist WLTP?

In der EU wird die Reichweite eines Fahrzeugs nach WLTP-Standards gemessen. WLTP steht für “Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure”, also das weltweit harmonisierte Testverfahren für leichtgewichtige Nutzfahrzeuge. Dieses Prüfverfahren misst den Verbrauch eines Fahrzeuges, egal ob tank- oder batteriebetrieben. Es gilt als einheitliches Testverfahren zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs und der Abgasemissionen eines Fahrzeugs.

Neben der E-Mobilitätsförderung ist eine Förderschiene mit 100 Millionen Euro für emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur geplant. Damit sollen Betriebe und Vereine gezielt bei der Flottenumstellung unterstützt werden.

Das Klimaschutzministerium (BMK) soll 2023 ein Budget von 95 Millionen Euro zur Förderung von E-Mobilität zur Verfügung stellen. Anträge können dazu ab Ende Jänner 2023 online gestellt werden. Unterversorgte Gebiete sollen ab der Jahreshälfte ein zusätzliches Förderprogramm von zehn Millionen Euro erhalten.

E-Auto-Förderungen 2023: Das erhalten Privatpersonen

Dem Klimafonds zufolge umfasst die Förderaktion “Elektromobilität für Private” als Teil des Verkehrs- und Umweltministeriums monetäre Unterstützungen für E-Fahrzeuge, Heimladestationen und Ladekabel. Die Förderungsleistungen umfassen bis zu 4.000 Euro Ankaufsprämie pro privatem E-Auto. Die Antragstellung können Privatpersonen online bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Budgetmittel durchführen. Kombinationen mit Landes- und Gemeindeförderungen seien zudem möglich.

Auch die private Ladeinfrastruktur soll gefördert werden: Bis zu 600 Euro erhalten Private für Wandladestationen, sogenannte Wallboxen, und intelligente Ladekabel. Bis zu 1.800 Euro sollen für kommunikationsfähige Wallboxen für Mehrparteienhäuser zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erhalten einspurige Elektrofahrzeuge, wie E-Mopeds oder Motorräder, wie im Vorjahr abhängig von Fahrzeugklasse und Motorleistung bis zu 1.900 Euro vonseiten des Ministeriums und Importeur:innen. Die Förderungsvoraussetzungen bleiben unverändert.

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kalkül
© kalkül - Michael Leister (links) und Lukas Weilguny (rechts) von kalkül.

Entstanden ist kalkül aus einem eigenen Problem. Lukas Weilguny und Michael Leister entwickeln als Selbstständige seit 2017 Software für Unternehmen. Als ihr damals genutztes Rechnungsprogramm nach einer Übernahme spürbar schlechter wurde, sahen sie sich nach Alternativen um und testeten mehr als zehn Buchhaltungsprogramme.

„Wir haben kein einziges gefunden, das wirklich einfach und gleichzeitig auf Österreich zugeschnitten war. Buchhaltung ist der langweiligste Teil im Alltag von Selbstständigen. Niemand will stundenlang eine Software lernen, nur um die erste Rechnung zu schreiben. Genau das ändern wir“, erinnert sich Leister.

kalkül: von 1.000 auf 10.000 Nutzer:innen

Also schufen sie 2023 eine eigene Lösung: Ihre Software, die von der we-dev e.U. betrieben wird, dient der Erstellung von Angeboten und Rechnungen, führt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit und deckt Mahnwesen und Zahlungsabgleich ab. Laut Unternehmen ist sie auf die österreichischen Steuervorgaben abgestimmt.

Im November 2024 zählte kalkül 1.000 Nutzer:innen, im Februar 2026 waren es 5.000. Seither hat sich die Zahl innerhalb von sieben Monaten noch einmal verdoppelt. Treibende Kraft hinter dem organischen Wachstum waren den Gründern zufolge persönliche Empfehlungen und die Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Bezahlte Werbeanzeigen testen die Gründer erst seit Kurzem. Das Unternehmen ist eigenfinanziert und hat bis heute keine externe Finanzierung aufgenommen.

Allgemein wird der Markt für Rechnungssoftware im deutschsprachigen Raum von deutschen Anbietern dominiert. Österreich werde dort meist nur als kleines Nischenland mitgedacht. Besonderheiten wie Kleinunternehmerregelung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, BAO-Aufbewahrungspflichten oder Verzugszinsen nach österreichischem Recht werden oft nur oberflächlich abgedeckt, sagen die Founder. Kalkül sei hingegen exakt für diesen Markt gebaut, inklusive Rechnern für Einkommensteuer, SVS-Beiträge, Gewinnfreibetrag und Abschreibungen.

Freemium-Modell

Um Selbstständige gerade zu Beginn zu entlasten, setzt kalkül auf ein Freemium-Modell: Kernfunktionen wie Angebote, Rechnungen, Mahnwesen und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind ohne Limits dauerhaft kostenlos. Ein Abo indes schaltet Zusatzfunktionen wie den automatischen Bankabgleich mit über 2.600 Banken frei. Der überwiegende Teil der 10.000 Nutzer:innen verwendet die Gratisversion, wie man mitteilt.

„Als wir das Abo eingeführt haben, gab es dafür wochenlang praktisch keine exklusiven Funktionen. Trotzdem haben Leute bezahlt, einfach um die Entwicklung zu unterstützen. Das war für uns das ehrlichste Feedback, das wir bekommen konnten“, sagt Weilguny.

Integrierte Registrierkassenlösung als nächster Schritt

Als nächsten großen Schritt kündigen die Gründer eine integrierte Registrierkassenlösung an. Parallel baut kalkül die Zusammenarbeit mit Steuerberatern aus: Enger Partner ist die Linzer Kanzlei Raml & Partner, die zwölffach als „Steuerberater des Jahres“ (in der Kategorie „Allrounder Oberösterreich“) ausgezeichnet wurde. Weitere Kooperationen sind geplant. Mittelfristig soll außerdem eine KI-gestützte Belegerkennung Ausgaben automatisch auslesen und kategorisieren.

Welche Funktionen zuerst kommen, entscheidet – laut Foundern – weitgehend die Community: Je häufiger ein Feature angefragt wird, desto weiter rückt es nach vorn. „Wir wollen das einfachste Rechnungsprogramm für Selbstständige in Österreich sein“, sagt Leister. „Mit 10.000 Nutzern sind wir ein gutes Stück weiter, aber bei 376.112 Ein-Personen-Unternehmen im Land haben wir noch viel vor uns.“

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