05.01.2023

E-Mobilität: Förderung für betriebliche E-Autos soll 2023 sinken

2023 bringt Förderungskürzungen für betriebliche E-Autos. Für Private bleiben die Förderungen weitgehend unverändert. Das Nachreichen von Anträgen ist noch möglich.
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Förderungen für E-Auto-Ankäufe soll es 2023 nur mehr für soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Taxis und Carsharing geben. (c) Adobe Stock

Das Jahr 2023 bringt einige Änderungen in der Förderung von E-Mobilität auf Österreichs Straßen. Vor allem Betriebe müssen mit Förderungskürzungen rechnen. Für Private soll das Förderungsvolumen weitgehend unverändert bleiben. Das Nachreichen von Anträgen sei noch bis Ende März möglich.

E-Förderung für Betriebe: Was ändert sich?

Vor allem Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind von den Förderungsänderungen für E-Mobilität betroffen. Denn neue Ankaufsförderungen sollen im Jahr 2023 lediglich sozialen Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis zur Verfügung stehen.

Markus Kaiser, ÖAMTC E-Mobilitäts-Experte, erklärt: “E-Autos, die im Jahr 2022 gekauft wurden, können bei Vorlage eines entsprechenden Kaufvertrags noch in diesem Jahr zur Förderung eingereicht werden.” Dies treffe all jene, die sich im vergangenen Jahr nicht mehr rechtzeitig oder erst nach Ausschöpfung des Förderungstopfes registrieren konnten. “Voraussetzung für die Einreichung ist ein Kaufvertrag, datiert und unterfertigt bis längstens 31. Dezember 2022″, sagt Kaiser.

Das Nachreichen von Förderungsanträgen sei grundsätzlich bis inklusive 31. März 2023 bei noch vorhandenem Förderungsbudget möglich. Wie der ÖAMTC berichtet, belief sich das im Jahr 2022 verfügbare Budget auf 167,2 Millionen Euro.

E-Förderung für Betriebe: Was bleibt gleich?

Bestehen bleiben steuerliche Begünstigungen und die Förderung betrieblicher Ladeinfrastruktur. Weiterhin nicht gefördert werden Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis im Basismodell ohne Sonderausstattung 60.000 Euro übersteigt. Eine weitere Änderung betrifft Plug-in-Hybridautos: Ihre elektrische Reichweite muss 60 Kilometer nach WLTP betragen, bisher waren 50 Kilometer ausreichend.

Was ist WLTP?

In der EU wird die Reichweite eines Fahrzeugs nach WLTP-Standards gemessen. WLTP steht für “Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure”, also das weltweit harmonisierte Testverfahren für leichtgewichtige Nutzfahrzeuge. Dieses Prüfverfahren misst den Verbrauch eines Fahrzeuges, egal ob tank- oder batteriebetrieben. Es gilt als einheitliches Testverfahren zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs und der Abgasemissionen eines Fahrzeugs.

Neben der E-Mobilitätsförderung ist eine Förderschiene mit 100 Millionen Euro für emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur geplant. Damit sollen Betriebe und Vereine gezielt bei der Flottenumstellung unterstützt werden.

Das Klimaschutzministerium (BMK) soll 2023 ein Budget von 95 Millionen Euro zur Förderung von E-Mobilität zur Verfügung stellen. Anträge können dazu ab Ende Jänner 2023 online gestellt werden. Unterversorgte Gebiete sollen ab der Jahreshälfte ein zusätzliches Förderprogramm von zehn Millionen Euro erhalten.

E-Auto-Förderungen 2023: Das erhalten Privatpersonen

Dem Klimafonds zufolge umfasst die Förderaktion “Elektromobilität für Private” als Teil des Verkehrs- und Umweltministeriums monetäre Unterstützungen für E-Fahrzeuge, Heimladestationen und Ladekabel. Die Förderungsleistungen umfassen bis zu 4.000 Euro Ankaufsprämie pro privatem E-Auto. Die Antragstellung können Privatpersonen online bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Budgetmittel durchführen. Kombinationen mit Landes- und Gemeindeförderungen seien zudem möglich.

Auch die private Ladeinfrastruktur soll gefördert werden: Bis zu 600 Euro erhalten Private für Wandladestationen, sogenannte Wallboxen, und intelligente Ladekabel. Bis zu 1.800 Euro sollen für kommunikationsfähige Wallboxen für Mehrparteienhäuser zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erhalten einspurige Elektrofahrzeuge, wie E-Mopeds oder Motorräder, wie im Vorjahr abhängig von Fahrzeugklasse und Motorleistung bis zu 1.900 Euro vonseiten des Ministeriums und Importeur:innen. Die Förderungsvoraussetzungen bleiben unverändert.

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REEDuce-Gründerin Birgit van Duyvenbode (Mitte) bei der Eröffnung der neuen Schilf-Lärmschutzwand | (c) Strabag

An der A1 Westautobahn bei Völlerndorf nahe St. Pölten geht eine neue Lärmschutzanlage in Betrieb. Statt auf herkömmliche Materialien wie Beton oder Aluminium setzt diese auf Schilf, Thermoholz und Lehm. Dahinter steckt das Wiener Startup REEDuce rund um Gründerin und CEO Birgit van Duyvenbode. Gemeinsam mit der Asfinag und dem Baukonzern Strabag wurde die Technologie nun auf einem rund einen Kilometer langen Autobahnabschnitt umgesetzt.

REEDuce-Geschäftsführerin Birgit van Duyvenbode, Infrastrukturminister Peter Hanke und ASFINAG-Vorstand Hartwig Hufnagl bei der Präsentation der neuen Schilf-Lärmschutzwand an der A1.

4.000 Schilfbündel für einen Kilometer Lärmschutz

Die Anlage entstand im Zuge der Sanierung der A1 zwischen St. Pölten und Völlerndorf. Auf einer Fläche von rund 2.690 Quadratmetern wurden Lärmschutzelemente mit einem Rahmen aus thermisch behandeltem Holz, einer Lehmfüllung und beidseitiger Schilfabdeckung verbaut.

Das verwendete Schilf stammt aus dem Raum Neusiedler See. Für den rund einen Kilometer langen Abschnitt wurden insgesamt 4.000 Schilfbündel benötigt. Das entspricht etwa 1,5 Prozent der gesamten österreichischen Schilfernte. Die Nutzung des Rohstoffs soll gleichzeitig zur Pflege des Ökosystems am Neusiedler See beitragen.

Anders als konventionelle Lärmschutzwände soll die Konstruktion nach Angaben von REEDuce vollständig kreislauffähig sein. Zugleich soll sie dieselben technischen Anforderungen hinsichtlich Lärmschutz und Haltbarkeit erfüllen, wie herkömmliche Systeme.

„Mit dem ersten Autobahn-Kilometer unserer Lärmschutzwand aus Schilf, Thermoholz und Lehm erreichen wir einen wichtigen Meilenstein“, sagt Gründerin van Duyvenbode. Die Technologie zeige, dass Lärmschutz und Umweltschutz gemeinsam funktionieren können.

Von der Idee des Vaters zum Startup

Der Ursprung der Idee reicht bis ins Jahr 2008 zurück. Damals entwickelte das Sägewerk von van Duyvenbodes Vater im Rahmen eines EU-Forschungsprojekts eine ökologische Lärmschutzwand, die an der A22 bei Langenzersdorf errichtet wurde. Die Gründerin griff die Idee später auf und entwickelte die Technologie unter dem Namen REEDuce weiter.

Bereits Anfang 2022 berichtete brutkasten über das Startup. 2023 wurde REEDuce bei der #glaubandich Challenge zum „Startup des Jahres“ gekürt. Im selben Jahr folgte ein erstes Pilotprojekt mit der Asfinag: An der S33 bei Herzogenburg wurde eine 16 Meter lange Testwand errichtet, um die Technologie unter realen Bedingungen zu erproben.

Mit der neuen Anlage an der A1 kommt die weiterentwickelte Technologie nun in deutlich größerem Umfang zum Einsatz. Für die Asfinag ist das Projekt zugleich eine Möglichkeit, weitere Erfahrungen mit der Bauweise aus regionalen Naturmaterialien zu sammeln.

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