28.03.2018

E-Krona: Die vielleicht wichtigste Kryptowährung aller Zeiten

In Schweden könnte es bald offizielles Kryptogeld geben. Das würde den ganzen Sektor auf eine neue Ebene heben - und den Umgang mit Geld für immer verändern. Mit Iota und Stellar sind zwei bekannte Namen im Rennen.
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E-Krona
(c) fotolia.com - michaklootwijk (bearbeitet)

Vorwort: Der Erfolg von Bitcoin und anderen Kryptowährungen hat die Notenbanker weltweit wachgerüttelt. Viele schreien nach Regulierung – und die wird es geben. Aber andere fragen sich, wie staatliches Geld in dieser neuen Welt auszusehen hat, welche Vorteile Blockchain, Distributed Ledger und digitales Geld bringen können. Die meisten dieser Überlegungen sind noch oberflächlich, auch wenn die Medien gerne behaupten: „Land XYZ bastel am Bitcoin-Killer“. Aber tatsächlich haben diese neuen Technologien das Zeug dazu, unser Geldsystem massiv zu verändern. Die Tools, die jetzt geschaffen werden, können für Notenbanken sehr nützlich sein. Bitcoin ist der Stein des Anstoßes, aber für Zentralbanken nur mäßig relevant. Vielmehr geht es darum, das Verhältnis zwischen Währungshütern, Geschäftsbanken und Öffentlichkeit neu zu verhandeln. Ein Mikrokosmos für diese Entwicklungen ist Schweden, das bereits an seiner E-Krona arbeitet. In dieser Miniserie zu Geld & Krypto beleuchten wir, wohin die Reise gehen könnte.

⇒ Geld & Krypto 1: Schweden spart das Bargeld ein

⇒ Geld & Krypto 2: “Bargeldaufstand” im hohen Norden

Die erste echte Kryptowährung

Wer „Kryptowährung“ hört, denkt an Bitcoin. Aber der Begriff ist falsch gewählt. Bitcoin kann als Geld eingesetzt werden – insofern ähnelt es dem Gold. Geld und Währung sind aber nicht dasselbe. Unter Währung versteht man in der Regel jenes Zahlungsinstrument, das von Staat oder Zentralbank betreut und eingeführt wird. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn erst wenn Notenbanken sich in das Feld des digitalen Geldes wagen, werden wir die ersten echten Kryptowährungen sehen.

Das ist kein Argument für oder gegen Bitcoin. Solange die Nachfrage besteht, wird das Ur-Kryptoasset sich halten. Wenn wir uns aber den Fall der schwedischen E-Krona ansehen, stellen wir fest: Mit Bitcoin hat das wenig zu tun. Aber: Sollte die E-Krona wirklich eingeführt werden, würde das dem ganzen Krypto- und Blockchainsektor enormen Auftrieb verleihen.

Schweden ist nicht Japan

In Teil 1 und Teil 2 dieser Serie haben wir aufgearbeitet, warum ausgerechnet Schweden bei der Entwicklung einer echten Kryptowährung weiter ist als alle anderen Länder. Das hängt direkt mit der Verdrängung des Bargeldes und der generellen Technikaffinität der Schweden zusammen.

Der Kontrast dazu ist etwa Japan: Dort sind die Menschen gleichzeitig von Bitcoin und vom Bargeld begeistert. Nichtmal in Deutschland und Österreich ist die Bargeldverwendung so hoch. Das Ergebnis: Die Notenbank sieht keinen Bedarf für eine staatliche Kryptowährung.

Nur Bares ist wirklich Wahres

Anders in Schweden. Die dortige Reichsbank hat schon das Papiergeld erfunden, wie wir es heute kennen. Und jetzt bastelt man an einer E-Krona. Der Grund dafür ist nicht die „Bedrohung“ durch Bitcoin sondern ein Problem, dass die Abkehr vom Bargeld mit sich bringt. Der Spruch „nur Bares ist Wahres“ trifft nämlich zu. In unserem täglichen Leben fällt uns das gar nicht auf, aber das Geld auf unseren Konten ist nicht gleich zu setzen mit Scheinen und Münzen.

Wenn es hart auf hart kommt, gilt nur physisches Geld als „gesetzliches Zahlungsmittel“. Die Zahlen, die wir in digitaler Form hin und her schicken sind bloß Recheneinheiten, die eine Forderung gegen die Geschäftsbank darstellen. Im Extremfall einer Bankenkrise kann dieses Geld unwiederbringlich verloren gehen. Daher kommt auch die Notwendigkeit einer Einlagensicherung.

Gefahr für das Finanzsystem?

Aber Reichsbank-Chef Stefan Ingves hat erkannt: „Wenn das Bargeld komplett verschwindet, hätte die Öffentlichkeit nur noch Zugang zu privatem Bankgeld auf Konten. Die Banken haben aber weiterhin Zugang zu Zentralbankgeld“. In „normalen Zeiten“ sei das kein Problem. Aber in Krisenzeiten kann das Vertrauen der Öffentlichkeit ins Bankensystem wanken.

Aus der Sicht der Notenbank ist es aber nicht akzeptabel, wenn gleichzeitig das Vertrauen ins Geldsystem sinkt. Dann hätte die Notenbank in ihrer Kernaufgabe total versagt. Das ist der wahre Grund, warum das tendenziell bargeldfreie Schweden auf dem Weg zu einer echten Kryptowährung weiter ist als irgendein anderes Land. Nicht weil man den Menschen den Zugang zu Cash nehmen will, sondern weil die Verdrängung des Bargelds langfristig eine echte Gefahr für das Finanzsystem darstellen kann.

Die vielen Features der E-Krona

Gleichzeitig ist es freilich eine Chance: Auf Basis der Blockchain-Technologie ist es für die Notenbanken erstmals möglich, auch Einzelpersonen mit Notenbankgeld zu versorgen. Das eröffnet ganz neue Optionen in der Geldpolitik. Von einer potenziellen Einführung sind wir noch einige Jahre entfernt, aber es ergibt sich jetzt schon ein erstes Bild. Für die Entwicklung der E-Krona hat die Reichsbank zehn Vollzeitkräfte abgestellt und ein Budget von umgerechnet rund 340.000 Euro beanschlagt. Laut Reichsbank soll die E-Krona

  • das Bargeld und andere Zahlungsmethoden nicht ersetzen, sondern ergänzen.
  • den Zugang zu Zentralbankgeld für die Öffentlichkeit sicherstellen.
  • als Zahlungsmittel und zur Wertaufbewahrung dienen, wie Bargeld.
  • bei geringen Summen auch Offline-Zahlungen erlauben.
  • möglicherweise sogar anonyme Zahlungen erlauben.
  • über eine eingebaute Option für die Zahlung von Zinsen verfügen.
  • und auf der Basis einer technischen Lösung konzipiert werden, die eine Erweiterung der Funktionen zulässt.

Iota und Stellar im Rennen

An dieser Stelle wird es für Kryptoinvestoren richtig spannend. Nicht nur, weil eine offizielle Kryptowährung dem ganzen Sektor Auftrieb verleihen würde. Sondern auch weil die Reichsbank die technische Infrastruktur für die E-Krona kaum selbst entwerfen wird. Stattdessen haben sich rund 40 Projekte bei der Notenbank beworben. Nach einer ersten Ausscheidung sind 19 übrig geblieben.

Darunter zwei, die man auch von Coinmarketcap kennt: die in Deutschland beheimatete Iota-Foundation. Und IBM, das auf Basis von Stellar unbedingt jenes Protokoll anbieten will, auf das Notenbanken ihre Kryptowährungen aufschalten. Sollten diese zwei Projekte nicht zum Zug kommen, wird der Markt das kaum registrieren. Aber sollten tatsächlich Iota oder Stellar als Basis der E-Krona ausgewählt werden, wird der viel kritisierte Kryptosektor mit einem Schlag massiv an Legitimität gewinnen. Eine Deadline für die Entscheidung gibt es freilich nicht. Es dürfte noch Jahre dauern.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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