14.03.2022

E-Geld-Institut in Österreich: Wer kommt nach Bitpanda?

Die Krypto-Börse Bitpanda hat in Österreich die erste Konzession als E-Geld-Institut erhalten. Das ist ein echtes Novum auf dem österreichischen Kapitalmarkt. Obwohl der Bereich schon länger den Markt begleitet, wird er aber erst jetzt öffentliches Thema. Weitere Unternehmen könnten bald nachziehen.
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© Austin Distel

Mit der Meldung, dass Bitpanda als erstes Unternehmen in Österreich Zahlungsdienstleistungen als E-Geld-Institut (EMI) anbieten darf, stellt sich für viele die Frage: Was ist eigentlich E-Geld, was ein E-Geld-Institut und was bedeutet die Konzession für Unternehmen in Österreich? Da es diese Richtlinie bereits seit den 2000er-Jahren in Österreich gibt, ist es interessant zu sehen, dass sie erst 2022 zum ersten Mal von einem Unternehmen genutzt wird. Bitpanda könnte jetzt aber den Stein ins Rollen gebracht haben.

Was ist E-Geld?

Bevor man die Eigenschaften eines E-Geld-Instituts versteht, stellt sich zunächst die Frage, worum es sich bei E-Geld eigentlich handelt. Im Wesentlichen lässt sich E-Geld als eine Forderung definieren, die elektronisch gespeichert wird und womit Zahlungsvorgänge durchgeführt werden können. Die zentrale Eigenschaft ist hierbei, dass diese elektronische Forderung auch an Dritte weitergegeben bzw. übertragen werden kann. 

Der Rechtsanwalt Raphael Toman erklärt die Möglichkeit der Übertragung von E-Geld gegenüber Dritten anhand des Beispiels von Gutscheinen: “Du gibst mir einen Gutschein und kannst dafür bestimmte Leistungen beziehen. Ich habe aber auch die Möglichkeit, den Gutschein an eine:n Dritte:n weiterzugeben, der:die den Gutschein dann wiederum bei dir einlösen kann. Bei E-Geld wird das im Hinblick auf die Forderung auf eine elektronische Ebene gehoben.”

Konzession als Zahlungsdienstleister und Konzession als E-Geld-Institut – eine Ergänzung oder ein völlig neues Gebiet?

Um als Unternehmen Zahlungsdienstleistungen durchführen zu dürfen, benötigt man von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine entsprechende Konzession- dasselbe gilt auch für den Fall, wenn ein Unternehmen Zahlungsdienstleistungen als E-Geld-Institut anbieten möchte. Toman erkennt hier teilweise eine Ergänzung, da man prinzipiell auch mit E-Geld Zahlungsvorgänge auslösen könne. Zum anderen sei aber auch ein wesentlicher Unterschied hervor zu heben.

Als Zahlungsdienstleister dürfe man zwar Zahlungen anstoßen, allerdings ist es einem Unternehmen damit nicht erlaubt, Kundengelder zu halten. Durch das E-Geld-Institut würde sich das ändern. Hier gebe es die Möglichkeit, dass die Kundengelder zeitlich unbegrenzt unmittelbar beim Emittenten bzw. beim Unternehmen selbst vorliegen (können). Diesen Aspekt wertet Toman als klaren Vorteil für Unternehmen.

Österreich bisher kein Vorreiter für E-Geld-Institute

Die E-Geld-Richtlinie existiert in Österreich schon verhältnismäßig lange. Nachdem die erste Richtlinie in den 2000er Jahren in Kraft trat, wurde sie 2010 novelliert. Zudem qualifiziert die FMA die typischen Kryptowährungen nicht als E-Geld. Bis die Richtlinie in Österreich aktiv genutzt wurde, hat es einige Zeit gedauert. Dass es nun doch der Fall ist, erklärt Toman mit der wachsenden Digitalisierung. Schließlich nehmen E-Geld-Zahlungen bzw. elektronische Zahlungen im Moment immer mehr Fahrt auf, was erklären würde, weshalb sich langsam auch größere österreichische Unternehmen wie Bitpanda dafür interessieren.

Da es aber in anderen EU-Staaten wie Malta bereits mehrere E-Geld-Institutionen gebe, würde Raphael Toman Österreich keine Vorreiterrolle zuweisen. Die Tatsache, dass hier erst im Jahr 2022 das erste E-Geld-Institut gemeldet wird, erklärt der Anwalt mit praktischen Gründen. In der EU sei es schließlich relativ einfach, sich in einem Staat eine Konzession zu holen und diese dann EU-weit zu nutzen.

Da man also nicht in jedem einzelnen Land einen Konzessionsprozess durchlaufen müsse, stelle sich für Unternehmen die Frage nach einem Land mit dem nötigen Know-how, dem notwendigen Personal, der angenehmsten Behörde, aber auch nach steuerlich günstigen Konditionen. Bisher seien Unternehmen hierfür also meist in Länder wie Litauen oder Malta gegangen. Die wenigen Erfahrungen der österreichischen FMA in diesem Bereich könnten nun aber aufgeholt werden. “Die FMA möchte es für Unternehmen attraktiver machen, in Österreich zu bleiben und sich diese Lizenz hier im Land zu holen”, meint Toman.

Bitpanda sind in Österreich die ersten mit dieser Konzession

Ein Bewusstsein für das Thema E-Geld war für Unternehmen also schon seit einiger Zeit im Hintergrund existent. “Nachdem dieser Begriff aber so schwer greifbar ist, und es mittlerweile einfach viele Produkte gibt, die auch technologisch in viele verschiedene Richtungen ausgestaltet sind, kann ich mir gut vorstellen, dass man sich jetzt dazu entschieden hat, sich das einfach mal zu holen. Damit umgeht man das Problem, dass die notwendige Konzession fehlt, wenn dann irgendwann in der Zukunft mal ein Produkt in dieser Richtung kommen sollte”, erklärt Toman.

Was man mit einer E-Geld-Konzession tun könnte

Bei diesem Schritt von Bitpanda geht es also nicht darum, dass die FMA die klassischen Kryptowährungen in Zukunft doch noch dem E-Geld-Begriff zuordnen könnten. Vielmehr geht es hier darum, dass man sich für eine Erweiterung der Produktpalette vorbereiten kann. Bitpanda selbst hält sich bei den genauen Plänen noch sehr bedeckt. Toman geht aber davon aus, dass in Österreich bald weitere Unternehmen nachziehen werden. Wenn man in diesem Bereich voll konzessioniert tätig sein und alle möglichen Produktportfolios abdecken möchte, würde man um diesen Schritt nicht umhin kommen. 

Gibt es ein Beispiel, was ein Unternehmen wie Bitpanda mit dieser neu gewonnenen E-Geld-Konzession anstellen könnte? Toman äußert eine Vermutung. Beispielsweise könnte das Scaleup einen eigenen Token ausgeben, welcher als E-Geld klassifiziert werden würde. Dieser könnte dann beispielsweise Ansprüche auf Dienstleistungen, wie Vergünstigungen bzw. Zugang zu Vorteilen, ergeben. Dann wäre Bitpanda selbst unmittelbar Emittent und könne zugleich Leistungen dafür herausgeben. “Aber vielleicht kommen sie auch auf eine ganz andere Idee”, stellt Toman abschließend fest. 

Für sämtliche Branchen relevant

Unternehmen, die digital sind bzw. werden möchten, müssten sich laut Toman früher oder später die Frage stellen, ob sie diese Konzession in Anspruch nehmen möchten. Dabei sei allerdings nicht zu vergessen, dass die E-Geld-Konzession mit einem erheblichen administrativen Aufwand einhergehen würde.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Tausendundein Speicher
© Dachgold e.U - Cornelia Daniel, Initiatorin von Tausendundein Speicher, vor dem dritten Speicher der Initiative in Himberg, Niederösterreich.

Um Tausendundein Dach war es etwas ruhig geworden in letzter Zeit. Das Unternehmen wurde 2014 von Cornelia Daniel, Inhaberin der Solarberatung Dachgold, und dem Photovoltaikspezialisten 10hoch4 gegründet. Vor über drei Jahren erreichte man – Nomen est Omen – ein langgehegtes Ziel und enthüllte das 1001. Photovoltaik-Dach auf der Interspot Film GmbH in Wien, brutkasten berichtete.

Der Weg von Tausendundein Dach bis zu Tausendundein Speicher

2025 folgte erstmals die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude, am Schloss Rodaun, und damit das 1.235. Dach. Nun widmet man sich mit dem neuen Namen Tausendundein Speicher der Errichtung von 1.001 dezentralen Gewerbespeichern bis 2033.

„Nach dem Kraftakt von Tausendundein Dach fangen wir noch einmal von vorne an“, erklärt Cornelia Daniel gegenüber brutkasten. „Wenn man so ein großes Ziel erreicht hat, dann bleibt die Frage, was kommt danach?“

Daniel hatte darauf nicht gleich die richtige Antwort, gesteht sie, als sie nach ihren nächsten Zielen, der nächsten Vision gefragt wurde: „2.000 Dächer bzw. 10.000 Dächer klangen langweilig.“ Zudem merkte die Founderin, dass in der aktuellen Rezession die Investitionsbereitschaft in PV trotz bleibender Nachfrage sank.

So sprach Daniel mit Kunden, hörte zu, erkannte ihren Bedarf und merkte, dass sich im Dezember 2024 ein Schlüsselmoment entfaltete. „Die Batteriepreise hatten sich halbiert und die Strompreise waren gestiegen“, erklärt sie. „Plötzlich rechneten sich Speicher, was vorher nicht der Fall war.“

Start 2025

Ab Anfang 2025 beschäftigte sich die Gründerin somit intensiv mit dem Thema, entwickelte (gemeinsam mit einem deutschen Partner) Tools zur Berechnung und plötzlich war der Moment da. „Es war irgendwie einfach logisch. Etwas, wo man später denkt, warum sind wir nicht schon vorher darauf gekommen.“

Also startete Daniel Tausendundein Speicher und setzte erste Projekte um, damit sie bereits etwas vorweisen konnte, noch bevor sie an die Öffentlichkeit ging.

Erste Speicher in Betrieb

So laufen bereits die ersten Gewerbespeicher: Elf Anlagen mit zusammen rund 900 Kilowattstunden sind in Betrieb, sechs in Wien und fünf in Niederösterreich. Das Spektrum reicht derzeit von 14 bis 240 Kilowattstunden.

„Alle bleiben mit ihrer Anschlussleistung unter 250 Kilowatt und fallen damit in die einfachste Anschlusskategorie, ohne teure Netztechnik und erweiterte Nachweise. Der Fokus liegt bewusst auf dieser Größenklasse. Eine Beschränkung ist das nicht: Größere Anlagen werden auf Wunsch samt Verfahren umgesetzt“, heißt es per Aussendung. Anm.: Mit der nächsten Stufe des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes dürfen Unternehmen ab 1. Oktober Strom zwischen eigenen Standorten teilen und direkt an andere Betriebe liefern.

© Dachgold e.U – Cornelia Daniel in Himberg, Niederösterreich.

Tausendundein Speicher simuliert

Laut eigenen Angaben braucht Österreich bis 2040 8,7 Gigawatt Batteriespeicherleistung, davon 6,0 Gigawatt dezentral bei Haushalten und Gewerbe. Nur gehe, so Daniel, der Ausbau zäh voran.

„Ich sehe Großspeicherprojekte, die seit drei bis sechs Jahren in Planung sind und noch immer nicht am Netz. Unsere Anlagen stehen in wenigen Monaten.“ Mittelgroße, betriebsintegrierte Speicher hinter dem Zählpunkt einer bestehenden PV-Anlage seien nämlich „genehmigungsarm und, wenn keine baulichen Maßnahmen nötig sind, schneller am Netz“.

Jede Anlage wurde vorab anhand des tatsächlichen Viertelstunden-Lastprofils des Betriebs simuliert, nicht „einfach überschlagen“. Ein Gewerbespeicher rechnet sich, so die Gründerin, selten über einen einzigen Effekt. Entscheidend sei das sogenannte Profit-Stacking: Mehrere Erlösquellen werden kombiniert. Dazu gehört zunächst, mehr vom selbst erzeugten Solarstrom zu nutzen. Hinzu kommen die Kappung von Lastspitzen, die den Leistungspreis bestimmen, und ein intelligenter Stromeinkauf, bei dem der Speicher in günstigen Stunden geladen wird, erklärt sie.

„Speichern durfte man immer. Was sich ändert, ist, dass es sich jetzt rechnen lässt“, erklärt Daniel. „Weil Viertelstundenwerte für viele Zählpunkte verfügbar sind, können wir einem Betrieb ziemlich genau sagen, was es ihm bringt, seine Verbräuche zu verschieben. Das war jahrelang Bauchgefühl. Jetzt ist es eine Rechnung, und sie geht auf.“

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