20.04.2021

E-Gebrauchtwagen werden deutlich günstiger

In ihrem quartalsmäßigen "Preischeck" weist die Plattform willhaben deutliche Wertverluste innerhalb relativ kurzer Zeit bei E-Autos auf. Mit einer Ausnahme.
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E-Gebrauchtwagen: Renault Zoe wird günstiger
Der Renault Zoe ist eines der günstigeren E-Autos und zeigt einen recht starken Wertverlust | (c) Adobe Stock - OceanProd

E-Autos sind vergleichsweise teuer. Für diesen Befund braucht es keine detaillierte Statistik. Das liegt nicht nur daran, dass die Preise im Vergleich mit Verbrennern in vergleichbarer Größe und Ausstattung tatsächlich höher angesetzt sind. Ein weiterer Grund ist, dass der E-Gebrauchtwagen-Markt bislang – gelinde gesagt – überschaubar war und man deswegen kaum die Chance hatte, eines günstig aus zweiter Hand zu bekommen. Doch das scheint sich nun langsam zu ändern, wie der Auto-„Preischeck“ von willhaben für das erste Quartal zeigt.

In den ersten drei Monaten des Jahres sind demnach auf der Plattform in Summe mehr als 15.000 Anzeigen mit rein elektrischen bzw. hybrid-betriebenen Autos online gegangen. Elektroautos erhielten dabei rund doppelt soviele Kauf-Anfragen wie vergleichbare Benzin- oder Dieselmodelle. Dabei zeigt sich ein deutliches Abfallen der Durschnittspreise mit dem Alter der Fahrzeuge.

E-Gebrauchtwagen: Audi und Renault werden günstiger, Tesla nicht

Das höchstpreisige Elektroauto auf der Plattform war im ersten Quartal der Audi e-tron. Mit einer Erstzulassung 2021 und einem Kilometerstand bis 10.000 wurde das Modell im Durchschnitt um 94.000 Euro verkauft. Das Modell des Vorjahres ist mit bis zu 10.000 zurückgelegten Kilometern dagegen um durchschnittlich 83.000 Euro zu haben. Ein deutlicher Wertverlust ist auch bei einem der günstigsten E-Auto-Modelle am Markt, dem Renault Zoe, festzustellen. Mit einer Erstzulassung 2021 und einem Kilometerstand von maximal 10.000 wird dieser um durchschnittlich circa 26.000 Euro angeboten. Mit einer Erstzulassung aus 2019 gibt es ihn durchschnittlich um etwa 6.000 Euro günstiger – beim selben Tachostand.

Allerdings werden nicht alle E-Gebrauchtwagen günstiger. Es gibt in der Preisaufstellung von willhaben auch eine markante Ausnahme: Der Tesla Model 3 mit Erstzulassung in 2020 und mit bis zu 10.000 Kilometer wird durchschnittlich um 49.000 Euro angeboten. Im Vergleich zur Version mit Erstzulassungsjahr 2019 sei keine bemerkenswerte Preisreduktion zu beobachten, heißt es von den Plattform-Betreibern.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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