15.12.2021

7 Gründe warum sich für Firmen der Umstieg auf ein E-Auto Abo von vibe lohnt

Wie können Firmen ohne hohes Investitionsrisiko ihren Fuhrpark Schritt für Schritt auf Elektromobilität umstellen? Ein Antwort darauf liefert das flexible Abo-Modell von vibe, das eine Alternative zu langfristigen Kauf- und Leasing-Verträgen bietet.
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Elektromobilität ist in aller Munde, der Umstieg auf ein E-Auto im Falle eines Kaufs allerdings mit hohen Investitionskosten verbunden. Dieser Umstand trifft nicht nur auf Privatkunden, sondern auch auf Firmen zu, die ihren Fuhrpark auf Elektromobilität umstellen und aktiv an der Mobilitätswende mitwirken wollen. In Zeiten eines steigenden Umweltbewusstseins ist ein rein elektrischer Fuhrpark nämlich nicht nur eine “Visitenkarte” nach außen gegenüber den Kunden, sondern wirkt im Sinne des “Employer-Brandings” auch nach innen gegenüber den eigenen Mitarbeitern.

Doch wie kann ein Umstieg für Firmen gelingen, ohne das hohe Investitionsrisiko tragen zu müssen? Eine Lösung dafür sind sogenannte Auto-Abos, die dem Ansatz “Nutzen statt Besitzen” folgen und mehr Flexibilität als ein langfristiger Kauf- oder Leasingvertrag bieten.

vibe als Österreichs erstes Abo für E-Autos

Ein Pionier und Anbieter der ersten Stunde in diesem Segment ist das Wiener Startup vibe, das Ende 2020 mit Österreichs erstem Abo für E-Autos an den Start ging und nachhaltige Fuhrparklösungen für Firmen, aber auch Privatkunden anbietet. Zum monatlichen Fixpreis ohne Anzahlung können Kunden dabei zwischen verschiedenen Fahrzeugklassen der gängigsten Marken wählen.

Ein besonderer Vorteil des Abos von vibe: Laufzeiten und Kilometerpakete können individuell zusammengestellt werden. Zudem lässt sich auch eine Flatrate für sauberen Ladestrom optional dazu buchen. Das Abo-Modell bietet daher nicht nur eine transparente Kostenkontrolle, sondern stellt auch eine Alternative zu riskanten Finanzierungen oder dem Wertverlust dar. Wir haben für euch sieben Gründe zusammengefasst, warum sich ein Abo-Modell für euer Business lohnt.

1. Der Abo-Fuhrpark, ein kalkulierbares Investment

Mit vibe sind nicht nur Technologie- und Restwertrisiko ausgeschlossen. Es gibt auch kein gebundenes Kapital, das dem Unternehmen bei strategischen Investitionen fehlt oder langfristige Verbindlichkeiten, die unflexibel machen. Keine Anzahlung, keine Gebühren, keine versteckten Kosten, keine Überraschungen im Kleingedruckten.

Im Abo inkludiert sind:
• Fahrzeug- und Finanzierungskosten
• Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
• Saisonale Bereifung
• Alle Servicearbeiten am Fahrzeug
• Alle Abgaben und Gebühren
• Freikilometer bis zu 15.000 km p.a. (1.250 km pro Monat)
• Anmeldung und österreichische Autobahn-Vignette
• Management von Werkstattterminen & Schadensfällen

2. Kostenersparnis

Ganz gleich ob durch den Wegfall des Sachbezugs, die Vorsteuerabzugsberechtigung, die ertragssteuerwirksame Mietrechnung oder dem Entfall der NoVA: Mit einem oder mehreren E-Autos im Abo spart das Unternehmen gleich mehrfach Geld. Aus langfristigen Fixkosten werden einfach variable Kosten und der Fuhrpark zum coolen Zukunftsbotschafter.

3. Flexibilität bei Automarken & Modellen

Bei vibe kann aus fünf Abo-Klassen das passende Modell gewählt werden – ganz nach dem Bedarf des eigenen Unternehmens. So fahren Chef und Mitarbeiter immer E-Autos, die am letzten Stand der Technik sind. Dabei haben sie stets die Auswahl aus dem größten E-Auto-Portfolio Österreichs – mit allen Marken und Modellen von klein bis groß. Das trägt auch zur Motivation unter den Mitarbeitern bei und lohnt sich rechnerisch wie eine Gehaltserhöhung, die man von der Steuer absetzen kann. Darüber hinaus sind bei vibe die neuesten E-Fahrzeuge meist rasch verfügbar. Und ist ein Wundmodell temporär einmal nicht erhältlich, kann ein Alternativfahrzeug zur Verfügung gestellt werden – natürlich ebenfalls voll elektrisch.

4. Risikominimierung & Flexibilität im Fuhrpark

Ein Fuhrpark im Abo passt sich völlig flexibel dem Wachstum des Unternehmens an. Wächst die Belegschaft, wächst der Fuhrpark rasch, unkompliziert und ohne große Anschaffungskosten mit. Verlassen Mitarbeiter das Unternehmen oder muss die Flotte aus anderen Gründen verkleinert werden, geht das durch die kurzen und flexiblen Laufzeiten ebenfalls ganz einfach und ohne finanzielle Einbußen. Zwischenzeitlich kann alle sechs Monate zwischen den Abo-Klassen getauscht werden. So gibt es keinen Stillstand im Fuhrpark und die Firmenautos bleiben immer in Bewegung. Es sind aber auch längere Laufzeiten möglich – 12, 24 aber auch 48 Monate.

Mit einem Abo von vibe hat man weder das Risiko, eine falsche Kaufentscheidung zu treffen, noch läuft man Gefahr, einen Wertverlust in Kauf zu nehmen. Bis 2025 sollen über 600 neue Elektrofahrzeuge auf den Markt kommen. Wer heute einen Leasingvertrag über ein E-Auto abschließt, sitzt in vier Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einem bereits völlig überholten Modell.

5. Freikilometer enthalten und Optionen für Vielfahrer

15.000 Freikilometer pro Jahr sind bei jedem Abo dabei, geschäftliche Vielfahrer können aber auch jederzeit zusätzliche Kilometer-Pauschalen dazu buchen und so die Kosten überschaubar halten.

6. Optionale Ökostrom Flatrate

Mit der optionalen Stromflatrate „boost“ sparen Autofahrer zusätzlich Kosten und Zeit. “boost” ist eine Flatrate für regionalen Ökostrom. Im Paket ist regionaler, grüner Strom enthalten. Die monatliche Pauschale beträgt 55 Euro und kann zu jedem Abo dazu gebucht werden. Das ist im Alltag ein Riesenvorteil. Denn: Man spart sich nicht nur die mühsamen Preisvergleiche und Abrechnungen, auf diese Weise wird auch die lokale Wertschöpfungskette gestärkt und die eigene CO2-Bilanz verbessert.

7. Vorbildwirkung

Nicht zuletzt haben Elektroautos im Fuhrpark Vorbildwirkung und zeigen, dass es ein Unternehmen ernst mit der Umwelt meint – ohne auch nur ein einziges Gramm CO2 auszustoßen sind Fahrspaß und gutes Gewissen garantiert. Ein Anreiz, der besonders für junge Mitarbeiter mit großem Bewusstsein für Nachhaltigkeit attraktiv ist. Mit einem Abo von vibe bekommt man die Mobilitätswende für den Fuhrpark im Rundumsorglospaket und kann sich voll und ganz auf sein Kerngeschäft konzentrieren.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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