07.11.2023

Das Geschäftslokal wird nicht aussterben

Auch die Gen Z shoppt bevorzugt im stationären Handel, zeigt eine Studie des Handelsverbands. Ein Reminder, dass Digitalisierungserwartungen mitunter überzogen sind.
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E-Commerce vs. Geschäftslokal - Kohlmarkt Wien Einkaufsstraße
(c) Anton via Unsplash

Die Alten kaufen lieber im Geschäft ein, die Jungen lieber online. Ergo wird der stationäre Handel gemeinsam mit den älteren Generationen sukzessive aussterben. So ungefähr geht die Erzählung, mit der E-Commerce-Unternehmen lange Zeit lang hochtrabende Wachstumsfantasien begründeten. Doch ganz so ist es nicht.

Natürlich ist die Erfolgsgeschichte des Online-Handels in den vergangenen Jahren nicht abzustreiten – die Größe von Amazon reicht hier als Beweis. Und natürlich lässt sich auch nicht leugnen, dass das viele Opfer im stationären Handel gefordert hat und wohl noch fordern wird. Allerdings wird es mit dieser Entwicklung wohl nicht ewig so weitergehen, wie unter anderem eine aktuelle Studie des Österreichischen Handelsverbands zeigt.

Gen Z bevorzugt laut Studie klar den stationären Handel

Zwar kann dem Verband tendenziell ein Bias zugunsten lokaler Händler:innen vorgeworfen werden, doch eines der Kern-Ergebnisse ist etwas zu eindeutig, um zu große Zweifel offen zu lassen: Demnach sind auch für Angehörige der Gen Z (15- bis 27-Jährige) stationäre Geschäfte weiterhin die mit Abstand bevorzugte Einkaufsstätte für Besorgungen abseits von Lebensmitteln oder Drogeriewaren. Ganze 68 Prozent gaben das in der Umfrage an. Zum Vergleich: Bei den „Best Agern“ (50- bis 69-Jährige) sind es 79 Prozent.

Dabei legt die Gen Z laut Umfrage auch im stationären Handel Wert auf Digitalisierung – verschlafen werden dürfen Entwicklungen wie beispielsweise in der Künstlichen Intelligenz also nicht. Dennoch scheint das physische Shopping-Erlebnis letztlich weiterhin mehr zu überzeugen. Auch Influencer:innen treiben die jungen Leute eher ins Geschäftslokal, als in den Online-Shop.

E-Commerce vs. Geschäftslokal: Evolution statt Disruption

Es ist ein Reminder, dass Digitalisierungserwartungen mitunter überzogen sind. Nicht immer läuft eine technologische Entwicklung auf Disruption, also das komplette Ersetzen des Alten durch das neue hinaus. Oftmals ist es eher ein evolutionärer Prozess, der zu Hybrid-Modellen führt.

Diese Erkenntnis mussten in den vergangenen Jahren auch mehrere heimische Startups machen, die von ihrem Online-Only-Ansatz abgegangen sind. Ein herausstechendes Beispiel ist etwa das Wiener Startup Markta, das zusätzlich zu seinem digitalen Marktplatz für Bauernprodukte seit diesem Jahr eine physische Filiale betreibt.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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