13.10.2022

E-Auto-Förderung für Unternehmen wackelt

Derzeit bekommen heimische Unternehmen 1.000 Euro Förderung beim Erwerb eines E-Autos, die von den Herstellern verdoppelt werden.
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Wyoming E-Auto-Verbot E-Auto-Förderung , Ladepunkt, Charging, E-Mobility
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Wer sich als Privatperson ein E-Auto zulegt, wird in Österreich mit 5.000 Euro gefördert. Unternehmen bekommen deutlich weniger Zuschuss vom Start: 1.000 Euro kommen über das mit der Abwicklung betraute Klimaschutz-Ministerium, die Hersteller legen aktuell nochmal 1.000 Euro drauf. Doch diese 2.000 Euro Förderung für gewerbliche E-Autos wackeln nun, wie der Kurier berichtet. die höhere E-Auto-Förderung im Privat-Bereich stehe dagegen nicht zur Diskussion. Erst im September war übrigens erstmals der elektrische Tesla Model Y das meistverkaufte Auto in Österreich.

Gewerbliche E-Auto-Förderung wegen „budgetären Problemen“ vielleicht vor dem Aus

Grund für die mögliche Streichung der E-Auto-Förderung im gewerblichen Bereich seien angeblich „budgetäre Probleme“, sagt Günther Kerle, Sprecher der Automobilimporteure Österreichs, gegenüber dem Kurier: „Wir sind derzeit mit dem Finanzministerium in Verhandlungen und kämpfen dagegen an“. Denn man befürchte deutliche Folgen auf den Absatz von E-Autos. „Es würde die aktuelle Verunsicherung der Menschen verstärken“, meint Kerle.

Denn die hohen Energiepreise und die Inflation würden nicht gerade zum Kauf von Autos motivieren, und auch Krisen wie der russische Angriffskrieg in der Ukraine würden für Zurückhaltung sorgen. Die mögliche Streichung der E-Auto-Förderung würde es Unternehmer:innen noch schwerer machen, sich „ein umweltschonenderes und günstigeres Fahrzeug in den Fuhrpark zu holen“.

Viele Unternehmen setzen auf Abo statt Kauf

Neben der Kaufoption haben Unternehmen übrigens auch die Möglichkeit, E-Autos im Abomodell zu mieten. Das bietet unter anderem das Wiener Startup Vibe an, das mit dem Konzept nach eigenen Angaben sehr erfolgreich ist und innerhalb von 18 Monaten den Break-Even-Point erreichte, wie der brutkasten kürzlich berichtete. Auch dort könnte sich ein Wegfall der gewerblichen E-Auto-Förderung natürlich auf den Preis schlagen.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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