24.05.2023

Dynatrace: Tech-Scaleup überspringt die Umsatzmilliarde

Dynatrace veröffentlichte die Finanzergebnisse für das vierte Quartal und das Gesamtgeschäftsjahr zum 31. März 2023. Und konnte erstmals die Umsatzmilliarde überspringen.
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(c) Ines Thomsen - Bernd Greifeneder, Founder Dynatrace.

Mit einem Jahresumsatz von 1,159 Milliarden US-Dollar hat Dynatrace – im Geschäftsjahr 2022/23 bis Ende März – erstmals die Umsatzmilliarde übersprungen. Damit ist das in Linz gegründete Unternehmen um 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen.

Dynatrace: Herz in Österreich

Auch im Geschäftsjahr 2023 zeigte sich insbesondere das 4. Quartal wachstumsstark. Mit einem Umsatz von 314 Millionen US-Dollar liegt dieses 27 Prozent über den Vergleichszahlen aus dem Vorjahr. Seit 2019 ist Dynatrace an der New Yorker Börse notiert. Das Herz der Produktentwicklung schlägt jedoch weiterhin in Österreich.

Seit der Gründung des Unternehmens 2005 basiert der wirtschaftliche Erfolg auf technologischem Vorsprung, wie Dynatrace mitteilt. Eine Künstliche Intelligenz (KI) übernimmt Routineaufgaben und analysiert Billionen von Abhängigkeiten in komplexen Software-Systemen. Das spare kostbare menschliche Arbeitszeit für kreative Aufgaben ein: Etwa beim Erkennen von möglichen Angriffen oder um höchsten Kundenkomfort bei Bestellprozessen sicherzustellen.

KI gegen Cyberangriffe und Fehler

„Die KI von Dynatrace erkennt nicht nur vollautomatisch, ob ein digitaler Dienst fehlerhaft oder langsam arbeitet, sondern warnt auch vor möglichen Sicherheitsrisiken und blockt aktiv Cyber-Angriffe ab. Sie liefert aus Milliarden von Möglichkeiten die exakte Ursache von Problemen oder Cyber-Risiken und setzt deren Behebung transparent und vertrauenswürdig in Gange“, erklärt Dynatrace-Gründer und CTO Bernd Greifeneder.

Endbenutzer:innen würden so von zuverlässigen und sicheren Services in allen Lebensbereichen profitieren, von Onlineshops über Banking, Logistik, Mobilität bis hin zu Reisen und vielem mehr.

„Diesen technologischen Vorsprung nicht nur zu verteidigen, sondern noch weiter auszubauen, ist die Aufgabe jener Entwicklerinnen und Entwickler, die vorwiegend in Österreich, aber auch in Estland, Spanien und Polen tätig sind“, betont Greifeneder.

Mitarbeiterschaft wächst

Mit ein Grund, warum das vom Founder geleitete Forschungs- und Entwicklungsteam (R&D) von 2022 bis 2023 von 1.200 auf 1.400 MitarbeiterInnen gewachsen ist. Insgesamt beschäftigt Dynatrace von insgesamt 4.200 Mitarbeiter:nnen weltweit ein Drittel im Bereich R&D.

An den österreichischen Standorten in Linz, Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Hagenberg sind insgesamt 1.100 Angestellte – und damit mehr als 26 Prozent der weltweiten Dynatrace-Belegschaft – beschäftigt.

„Wir investieren weiterhin kontinuierlich in unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und suchen deshalb für unsere heimischen Standorte in Österreich und auch international gezielt nach Verstärkung – in allen Unternehmensbereichen von Design und Marketing über Human Ressources bis zu Data Science and Research“, erklärt Greifeneder weiter.

Dynatrace-Strategie: „Überlegenheit“

Und er verfolgt dabei die seit 2005 etablierte Strategie: Mit gezielter Forschungs- und Entwicklungsarbeit frühzeitig Lösungen für sich gerade erst abzeichnende neue Herausforderungen zu schaffen. „Unsere Kunden entscheiden sich für Dynatrace, weil wir ein technologisch überlegenes Software-Produkt anbieten. Diesen Vorsprung haben wir uns 2005 in Linz erarbeitet und seither sukzessive ausgebaut, indem wir unsere R&D-Schlagkraft ständig mit neuen Talenten verstärkt haben“, beteuert er.

Dass Österreich dabei eine zentrale Rolle spielt, ist für Greifeneder seit Beginn ein strategischer Vorteil. „Vermutlich ist in keiner zweiten Branche der internationale Wettbewerb so intensiv und so transparent wie in der IT. Dass Dynatrace in der Forschung und Entwicklung vorwiegend auf Innovationskraft ‚Made in Austria‘ setzt, untermauert, dass auch in Österreich Spitzentechnologie entwickelt wird.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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