04.12.2024
VIDEOSPIEL AUSGEZEICHNET

„Dungeons of Hinterberg“: Wiener Gaming-Startup gewinnt beim Deutschen Entwicklerpreis 2024

Microbird wurde mit dem Deutschen Entwicklerpreis in der Kategorie „Bestes Indie Game“ ausgezeichnet. Das Videospiel Dungeons of Hinterberg überzeugte die Jury mit österreichischen Alpen-Dorf Flair.
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Bestes Indie Game: Dungeons of Hinterberg
Bestes Indie Game: Dungeons of Hinterberg bei der Preisverleihung in Köln (c) Deutscher Entwicklerpreis

Am 3. Dezember 2024 wurden in Köln die besten Videospiele des Jahres aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit dem Deutschen Entwicklerpreis ausgezeichnet. Das österreichische Spiel „Dungeons of Hinterberg“ des Wiener Gaming-Startup Microbird gewann dabei den Titel als Bestes Indie Game.

„Dungeons of Hinterberg“ ist das Debüt-Spiel des Wiener Gaming-Startups Microbird, welches 2020 von Regina Reisinger und Philipp Seifried gegründet wurde. Im Juli diesen Jahres erschien das Spiel nach vierjähriger Entwicklungszeit durch das insgesamt neunköpfige Team auf Microsoft Xbox und PC (brutkasten berichtete).

Auszeichnung in Köln

Zur Nominierung des Wiener Gaming-Startups Microbird hieß es von Seiten des Deutschen Entwicklerpreises: „Dungeons of Hinterberg überzeugt durch seinen innovativen Ansatz des Action-Rollenspiel-Genres. Anstelle klassischer Fantasy oder Science-Fiction bewegt man sich durch den fiktiv, pittoresken österreichischen Urlaubsort Hinterberg. Was als entspannender Trip beginnt, endet als ihr Versuch die 24 Dungeons des Dorfes zu bezwingen. Die Vielfalt der Rätsel ist dabei herausragend.“

Der Deutsche Entwicklerpreis gilt als die älteste Auszeichnung für die Entwicklung herausragender Computerspiele aus deutschsprachigen Ländern und wurde heuer zum 21. Mal verliehen. Förderer sind das Land sowie die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen. Die Kategorie Bestes Indiegame, in welcher das Wiener Studio Microbird gewann, erhielt ein zusätzliches Preisgeld von 12.000 Euro.

„Dungeons of Hinterberg“ befasst sich inhaltlich mit der Klimakrise und Overtourism in Österreichs Bergen. Seit dem Release am 18. Juli schnitt das Spiel sowohl bei Kritiker:innen, als auch bei den Gamer:innen selbst sehr gut ab.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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