23.07.2024
INSOLVENZ

Dual Docker: Oberösterreichisches Startup für Andocksysteme insolvent

Das Startup Dual Docker wollte mit seiner patentierten Technologie Häuser und Stege am Wasser stabilisieren. Nun musste es Insolvenz anmelden.
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P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe.Stock

Häuser und Stege auf dem Wasser zu stabilisieren – das war die Grundidee des oberösterreichischen Startups Dual Docker. 2010 gegründet, hatte das Unternehmen aus Schalchen große Ziele. Mit der patentierten Eigentechnologie wollte man den Markt für Marinas und Häuser auf dem Wasser weltweit umkrempeln.

Schwimmende Objekte stabil halten

Geschäftsführer Michael Fuhrmann war bei einem Urlaub auf die Idee gekommen, eine bessere Stabilisierungsmethode für schwimmende Objekte wie Stege oder Häuser auf dem Wasser zu entwickeln. Zu sehr würden herkömmliche Methoden einem das Gefühl vermitteln, ständig auf einem Boot zu sein. Aus der patentierten Idee heraus entstand 2010 Dual Docker. Neben Fuhrmann gehören Andreas Sengthaler und Claudio Feistritzer zum Kernteam.

Dual-Docker-System am Brombachsee in Bayern (c) Dual Docker

Feistritzer war im November 2019 bei einem brutkasten-Live-Talk zu Gast. Dort sprach er vor allem von dem weltweiten Marktpotential des Produkts: In Österreich sei der Markt für schwimmende Objekte sehr klein, man fokussiere sich vor allem auf Skandinavien und Norddeutschland. Damals plante Dual Docker auch den Sprung auf den nordamerikanischen Markt. In den USA würden 40 Prozent aller Marinas weltweit liegen. Schon zu diesem Zeitpunkt exportierte das Unternehmen 99 Prozent seiner Produkte.

OÖ HightechFonds war Investor

Überall dort, wo es den Lifestyle-Wunsch gebe, am Wasser zu Leben, könne man wortwörtlich andocken. “Was gibt es Schöneres, als nicht nur am Ufer zu leben, sondern auf dem Wasser, aber mit dem Comfort von einem wirklichen Haus”, sagte Feistritzer damals. Die Anlegesysteme von Dual Docker konnten sowohl für Marina-Stege, als auch für ganze Häuser verwendet werden. Kund:innen waren vor allem Immobilienentwickler:innen, Architekt:innen oder Schwimmstegbauer:innen, nicht die Endkund:innen selbst. Für ein schwimmendes Haus bewegte sich der Preis für das Andocksystem bei rund 15.000 Euro.

Ein wichtiger Kapitalgeber für das Startup war der Oberösterreichische HightechFonds, der 50.000 Euro investierte. Dadurch konnte es sich Dual Docker leisten, bei Messen im Boots- und Immobilienbereich auszustellen, wo die Kernzielgruppe erreicht werden konnte. Der OÖ HightechFonds will vor allem die Region Oberösterreich stärken und dort Wertschöpfung erzielen.

Antrag auf Konkursverfahren

Die Pläne zur Eroberung des weltweiten Andock-Marktes dürften allerdings fehlgeschlagen sein. Wie der Kreditschutzverband KSV1870 vermeldet, brachte Dual Docker nun einen Antrag für ein Konkursverfahren ein. Detailinformationen zur Insolvenz, etwa zur Höhe der Passiva und zur Anzahl der Gläubiger:innen sind allerdings nicht öffentlich. Eine brutkasten-Anfrage um ein Statement blieb bislang unbeantwortet.*

*Disclaimer: Sofern eine Stellungnahme vom Unternehmen zu den Hintergründen erfolgt, wird diese hier ergänzt.

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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

“In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können”, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

“Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung”, erklärt der Founder. “Konkret eine Art ‘Netflix des Immobilienlernens’ zu entwickeln.”

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

“Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst”, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: “Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.”

Und weiter: “Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.”

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise “skurrilen Vorwürfen”, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

“Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‘was ist ein Mietvertrag’ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten”, erinnert sich der Founder. “Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.”

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

“Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.”

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was “word of mouth” betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: “in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.”

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