16.06.2021

Dtl.: Neue Steuerregeln für (Startup)-Mitarbeiterbeteiligungen – Ö unter Zugzwang

Mitarbeiterbeteiligungen sind für Startups in Deutschland aufgrund steuerlicher Verbesserungen künftig attraktiver. Warum in Österreich deshalb akuter Handlungsbedarf besteht, beleuchten die Experten von Ecovis im Gastkommentar.
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Mitarbeiterbeteiligung
© Adobe Stock/Studio Romantic

In Deutschland wurde die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen reformiert. Damit für Österreich kein Standortnachteil entsteht, muss nun auch hierzulande rasch gehandelt werden. Nachfolgend sind die wesentlichen Aspekte der Änderungen sowie die Gründe für den Call for Action in der Alpenrepublik zusammengefasst.

1. Das steuerliche Dilemma mit Mitarbeiterbeteiligungen

Unabhängig davon, ob der Beteiligungserwerb mittels Anteilsabtretung oder Kapitalerhöhung erfolgt, kann es aufgrund einer verbilligten oder unentgeltlichen Anteilsgewährung bei den Begünstigten, die Dienstnehmer sind, zu einem geldwerten Vorteil (Verkehrswert der gewährten Anteile abzüglich eines allfälligen Kaufpreises) in der Form eines steuerpflichtigen Sachbezuges kommen.

Das bedeutet, dass im Zeitpunkt der Anteilsgewährung ohne Cash-Zufluss unter Umständen hohe Steuerbeträge und Lohnabgaben abgeführt werden müssten, obwohl Beteiligungen an Startups zu diesem Zeitpunkt oftmals einem entsprechenden Werthaltigkeitsrisiko ausgesetzt sind. Dazu kommt, dass oft weder das Startup noch der Begünstigte über die notwendige Liquidität verfügen, um die entsprechenden Abgaben zu bezahlen (man spricht in diesen Fällen auch von „dry income“).

Im schlimmsten Fall wird im Zeitpunkt der Anteilsgewähr von einem geldwerten Vorteil ausgegangen, letztendlich schafft das Startup aber den Durchbruch nicht, sodass der erhoffte Liquiditätszufluss nicht eintritt. Den Mitarbeiter würde somit ein doppeltes Risiko treffen: einerseits eine Vorabbesteuerung ohne Cash-Zufluss und andererseits ein zu niedriger Cash-Zufluss im Hinblick auf den ursprünglich besteuerten geldwerten Vorteil.

Völlig ausgeklammert wird dabei auch noch die Bewertungsproblematik von Startups. Der Geschäftsidee eines Startups kann im „best case“ der wirtschaftliche Durchbruch gelingen und zu einer enormen Steigerung des Unternehmenswertes führen. Nicht ausgeschlossen werden kann jedoch auch eine genau gegenteilige Entwicklung, nämlich der „Flop“ einer Geschäftsidee bis hin zur Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit (z.B. Liquidation des Startups) und dem Totalverlust. Im Vergleich zu bereits langfristig bestehenden Unternehmen tragen die Begünstigten eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes eines Startups daher ein wesentlich höheres Risiko hinsichtlich der künftigen Wertentwicklung. Anhand dieser Bandbreite zeigt sich, dass die Wertfindung der Komponente für die Chance auf eine künftige Wertsteigerung zum Zeitpunkt der Anteilsgewährung mitunter schwierig sein kann und zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung führen kann. Zumal das Finanzamt den Fall erst später prüft und dann die tatsächliche Entwicklung kennt und unterstellt, dass diese Entwicklung damals schon absehbar war.

2. Neue attraktive Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland

Höhere Steuerfreibeträge und zwölf Jahre Steuerpause

Ab 1.7.2021 gibt es steuerliche Erleichterungen, die gerade für Start-ups und junge Unternehmen attraktiv sind. Der jährliche Freibetrag für die Übernahme von Firmenanteilen durch Mitarbeiter steigt von 360 Euro auf 1.440 Euro. Der übersteigende geldwerte Vorteil aus der Mitarbeiterbeteiligung bleibt zunächst zeitlich befristet steuerfrei, d.h. der geldwerte Vorteil wird zwar im Zuge der unentgeltlichen bzw. verbilligten Gewährung der Mitarbeiterbeteiligung ermittelt, die Lohnsteuer wird jedoch noch nicht erhoben. Die Sozialversicherungsbeiträge hingegen unterfallen keiner vorteilhaften Behandlung außer die Beitragsbemessungsgrenzen werden überschritten. Begünstigt werden ausschließlich Vermögensbeteiligungen iSd § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, f bis l und Abs. 2 bis 5 des 5. dVermBG, darunter fallen Aktien, GmbH-Beteiligungen, gewissen Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und stille Beteiligungen.

Von dieser Neuregelung profitieren aber nur junge KMUs. Unter jungen KMUs versteht der deutsche Gesetzgeber Unternehmen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • die Unternehmensgründung liegt nicht mehr als zwölf Jahre zurück
  • die EU-Kriterien für KMUs werden erfüllt (Vollzeitbeschäftigte < 250 und Jahresumsatz ≤ EUR 50 Mio bzw Jahresbilanzsumme ≤ EUR 43 Mio)

Die Vorteile werden ferner nur dann gewährt, sofern die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird.

Ab wann die Steuer zuschlägt

Die Besteuerung wird in folgenden Fällen nachgeholt:

  • nach dem Verstreichen von 12 Jahren seit der Einräumung der Mitarbeiterbeteiligung oder
  • der Mitarbeiter überträgt oder verschenkt seine Beteiligung ganz oder teilweise oder
  • die Gesellschaft wird liquidiert oder
  • die Vermögensbeteiligung wird in ein Betriebsvermögen eingelegt, oder
  • der Mitarbeiter verlässt das Unternehmen (in diesem Fall gibt es aber eine äußerst attraktive Ausnahme: Übernimmt der Arbeitgeber die bisher nicht festgesetzte Lohnsteuer zum Ende des Arbeitsverhältnisses, dann führt dies zu keinem weiteren geldwerten Vorteil, welcher normalerweise bei Nettolohnvereinbarungen entsteht)

Hinweis: Findet ein Betriebsübergang iSd § 613a dBGB statt, so fällt dies nicht unter eine schädliche Maßnahme, die eine Besteuerung bewirkt.

Weitere Vorteile

Durch § 19a Abs. 1 dEStG-E wird eine etwaige Festsetzungsverjähung und damit auch die Stundungszinsen vermieden.

Daneben gibt es eine maßgebliche Begünstigung hinsichtlich einer möglichen negativen Wertentwicklung: Ist der gemeine Wert der Beteiligung abzüglich geleisteter Zuzahlungen des Mitarbeiters im Zeitpunkt der vorzunehmenden Besteuerung unter den ursprünglich nicht besteuerten geldwerten Vorteil gesunken, so unterliegt nur der (dann geringere) gemeine Wert der Beteiligung im Besteuerungszeitpunkt abzüglich einer geleisteten Zuzahlung der Besteuerung. Diese lohnsteuermindernde Wirkung entfällt nur dann, wenn die Wertminderung der Vermögensbeteiligung nicht auf eine betriebliche Maßnahme zurückzuführen ist oder diese auf einer gesellschaftsrechtlichen Maßnahme (insbesondere Ausschüttung oder Einlagerückgewähr) beruht. Kursgewinne unterliegen nur hinsichtlich des § 32d Abs. 1 dEStG bzw. des Teileinkünfteverfahrens der Besteuerung.

Ein weiteres Zuckerl hat der deutsche Gesetzgeber eingebaut: Halten Mitarbeiter die Mitarbeiterbeteiligung mindestens 3 Jahre, dann kommen Mitarbeiter mit Beteiligungen in den Genuss einer Fünftel-Regelung. Nur ein Fünftel des geldwerten Vorteils wirkt sich auf den progressiven Steuersatz aus. Somit profitieren die Mitarbeiter von einem günstigeren Steuersatz.

3. Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Österreich – es gibt Handlungsbedarf („Call for Action“)

Unsere deutschen Nachbarn sind jetzt wirklich ordentlich „vorgeprescht“, nicht alle Themen wurden dabei angegangen (das schwierige Bewertungsthema bleibt), durch die Möglichkeit der Steuerstundung (max. 12 Jahre) und der begünstigten Besteuerung (Behaltedauer von 3 Jahren vorausgesetzt) wurde die Wichtigkeit dieses Themas für die Startup-Welt aber in Deutschland erkannt.

Auch die Möglichkeit, allfälliger Wertreduzierungen in den Folgejahren steuerlich berücksichtigen zu können, klingt vielversprechend.

Vor diesem Hintergrund führt eine Schlechterstellung von Startups und deren Mitarbeitern im Vergleich zu unmittelbar angrenzenden Nachbarländern wie Deutschland zu einem nicht gerechtfertigten Standortnachteil für Österreich. Nachdem der österreichische Gesetzgeber bislang noch nicht aktiv geworden ist, besteht ein dringender Handlungsbedarf, um derartige Standortnachteile zu vermeiden.

Dieser Gastbeitag wurde von David Gloser und Christoph Puchner, beide Partner bei Ecovis Austria sowie Martin Liepert und Carmen Hartlaub, beide Ecovis München. ECOVIS Austria & Deutschland betreuen zahlreiche Startups und verfügen über langjährige Erfahrung in der Startup-Beratung.

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25.06.2024

Paul Niel: “Investieren ist wie Freeriden”

Der österreichische Investor, Abenteurer, Expeditionsleiter und Vortragsredner Paul Niel spricht im brutkasten-Interview über die Seven-Summits, seine Rolle als Investor und seine Zeit als Unternehmensberater.
/artikel/paul-niel
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Paul Niel: “Investieren ist wie Freeriden”

Der österreichische Investor, Abenteurer, Expeditionsleiter und Vortragsredner Paul Niel spricht im brutkasten-Interview über die Seven-Summits, seine Rolle als Investor und seine Zeit als Unternehmensberater.
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*Dieser Artikel erschien zuerst in der neuen Ausgabe unseres Printmagazins. Eine Downloadmöglichkeit findet sich am Ende des Artikels.

Paul Niel ist Investor und Abenteurer. Der gebürtige Österreicher beteiligte sich in der frühen Phase an Spotify und verbuchte auch als Extrembergsteiger seine Erfolge: Im Jahr 2013 bestieg Niel innerhalb von 24 Stunden den Mount Everest und den Lhotse, den vierthöchsten Gipfel der Welt. Dieser Berg ist auch der Namensgeber seiner Investmentberatung Lhotse Consult. Im Gespräch mit brutkasten erklärt er, welche Learnings er aus seinen Expeditionen für sein Leben als Investor gezogen hat.


Es gibt Menschen, die am Wochenende in die Berge gehen, um abzuschalten und für ein paar Stunden nicht erreichbar zu sein. Dann gibt es Menschen, die zumindest einmal in ihrem Leben an einen abgelegenen Ort auf dieser Erde reisen wollen. Und dann gibt es Paul Niel – der gebürtige Niederösterreicher bereiste mehr als 100 Länder weltweit und organisierte über 15 Expeditionen, darunter in die Gobi Wüste, in die Antarktis oder auf die höchsten Berge der Welt.

Paul Niel am Gipfel des Denali, höchster Berg Nordamerikas | (c) Paul Niel

Schon von klein auf wollte Niel Neues erforschen. So umfassend in die Welt hinauszugehen, wie er es dann tat, war aber nie der Plan. In seiner Kindheit sei er viel in den Bergen gewesen, erzählt der Niederösterreicher: “Etwas Neues zu lernen, nie zu stoppen, das ist meine Passion. Das hat sich wie ein roter Faden durch mein ganzes Leben und meine Karriere gezogen.“ Der studierte Statistiker hat jahrelang bei Wirtschaftsgrößen wie JPMorgan und Goldman Sachs gearbeitet. Seit mehr als zehn Jahren ist er als Investor aktiv und betreibt gemeinsam mit seiner Frau die Investmentberatung Lhotse Consult.

Niel spricht mit einem derartigen Enthusiasmus über sein Leben als Investor und Abenteurer, dass man fast meinen könnte, er macht, worauf er spontan Lust hat. Doch das Gegenteil ist der Fall: Trotz der Leidenschaft, die einem bei einer Unterhaltung mit Niel entgegenschlägt, trifft er seine Entscheidungen analytisch und überlegt. Das gilt auch in Bezug auf seinen aktuellen Wohnort Portugal.

Paul Niel beim Klettern in unberührten Bergen in Tibet | (c) Lothar Hofer

“Meine Frau kommt ursprünglich aus den Niederlanden – dafür konnte ich mich nicht begeistern. Ich konnte sie im Gegenzug aber auch nicht für Österreich gewinnen. Dann waren wir mit Freunden in Portugal; dort hat es uns so gut gefallen, dass wir beschlossen haben, in die Nähe von Lissabon zu ziehen”, erzählt Niel. Für ihn sei der Standort praktisch – von Lissabon komme man gut nach London. Für sein Leben als Investor ist das sehr wichtig, da sich in der britischen Hauptstadt ein Großteil seines geschäftlichen Netzwerks befindet.

Von Goldman Sachs zur Lavahöhle

Für Goldman Sachs hat Niel von 2011 bis 2013 als Investmentbanker in Hongkong gearbeitet. In dieser Zeit hat er sich ein globales Netzwerk aufgebaut; 2014 machte er sich selbstständig. Im Zuge dessen gründete er unter anderem ein eigenes Startup namens Peared mit Sitz in Mountain View, Kalifornien; zudem startete Niel nach seiner Zeit bei Goldman Sachs Aktivitäten als Business Angel und Investor im Seed- und Early-Stage-Bereich. Während Niel anfänglich Direktbeteiligungen in Startups tätigte, erfolgen seine Investments nun primär über Partner. Besonders am Herzen liegen ihm dabei Deep- und SpaceTech-Assets sowie AI-Anwendungen.

Technologie spielt auch in seinen Abenteuern und Expeditionen eine große Rolle. Ein Beispiel dafür ist der Einsatz von Virtual-Reality-Brillen – diese setzte er etwa ein, um das Wrack eines im Pazifikkrieg 1945 abgestürzten US-Kampfflugzeugs im chinesischen Dschungel zu identifizieren. Zudem hat Niel eine Vorliebe für Drohnen, die er etwa zum Aufspüren von Dinosaurier-Fossilien in der Wüste Gobi nutzte.

Auf der Suche nach Fossilien in der Mongolei | (c) Paul Niel

“Natürlich mache ich Expeditionen, weil sie mir Spaß machen, aber ich lerne auch immer wieder etwas Neues dazu“, so Niel. Auf seiner letzten Mission war er eine Woche lang in einer Lavahöhle eingeschlossen; damit sollte die Situation in einer Mondbasis simuliert werden. An dem Projekt beteiligt waren auch Mitarbeiter:innen der Nasa.

Paul Niel beim Erkunden einer Lavahöhle | (c) Mara Leite

Kalkuliertes Risiko

Zwischen seinem Business-Leben und seinen Expeditionen gibt es für Niel zahlreiche Parallelen. Das fängt damit an, dass beide Bereiche sehr projektorientiert sind, zudem braucht es in beiden Bereichen die entsprechende Planung. Dazu zählt beispielsweise auch die Nachbearbeitung von bereits absolvierten Expeditionen inklusive ihrer gefährlichen Situationen. Niel stellt sich dabei auch selbstkritische Fragen, wie man diese beim nächsten Mal möglichst verhindern kann. Trotz aller Reflexion gibt es aber immer auch blinde Flecken.

Das trifft auf Niels Leben als Investor und Abenteurer gleichermaßen zu. Teilweise sei er so begeistert von Ideen und Menschen, dass er in der Vergangenheit schon mal die eine oder andere „Red Flag“ bei Investments einfach ausgeblendet habe – in der Retro-Perspektive war es dann klar ersichtlich, dass diese Investments nicht den erhofften Ertrag brachten. Doch das Risiko gehört für Niel auch einfach zum Leben dazu „Investieren ist wie Freeriden: Es gibt keine absoluten Sicherheiten. Aber wenn ich beim Tiefschneefahren immer nur Angst vor einer Lawine habe und deshalb nicht in die Berge gehe, werde ich in meinem Leben nie eine richtig geile Powder-Abfahrt erleben“, so Niel.

(c) Paul Niel

Laut Niel ist das immer eine Abwägungssache. Kalkuliertes Risiko sei Teil des Jobs. Gerade als Investor müsse er aber aufpassen, dass er nicht in eine Fomo-Falle (Fear of Missing Out) tappe. Es sei ganz normal, dass einem auch mal ein richtiger Big Shot durch die Lappen geht. Trotz penibler Vorbereitung und Analyse kann man den Faktor Zufall nie ganz ausklammern.

Auch seine größten wirtschaftlichen Erfolge waren nach seinen Angaben nicht alle geplant, wie beispielsweise sein früher Einstieg bei Spotify. “Das war eher zufällig, durch eine schwedische Bekannte“, sagt Niel mit einem Lachen. Die Grundsatzfragen, die er sich als Abenteurer, aber auch Investor stellt, sind: Wie kommt das Projekt zu mir? Warum ist es bei mir auf dem Schreibtisch gelandet? Welchen USP kann ich einbringen? Und: Welche versteckten Risiken muss ich beachten?

Im November 2021 leitete Niel ein internationales Expertenteam bei der erfolgreichen Identifizierung und Freilegung der Überreste eines 1945 abgestürzten Flugzeugs | (c) Mike Sakas

Paul Niel und die (fast) perfekte Balance

Aktuell versucht Paul Niel, pro Jahr ein bis zwei Expeditionen in seinem dicht gefüllten Terminkalender unterzubringen. Diese sind aber keineswegs als Urlaub von seinem Job als Investor zu sehen. Er selbst bezeichnet seine Expeditionen als „Mini-Startups“. Das Wichtigste sei für ihn das Ziel hinter jeder Mission – es müsse schließlich einen validen Grund geben, seine Tochter zwei Wochen oder länger nicht zu sehen. Wenn er diesen gefunden hat, geht es in einem nächsten Schritt um die Finanzierung. Dabei übernimmt wieder der Planungsmensch in Niel das Ruder. Vor Beginn einer Expedition gibt es immer einen Businessplan oder Kostenvoranschlag.

In der Regel verbringt Niel rund 80 Prozent seiner Arbeitszeit mit Investments und 20 Prozent mit der Planung von Expeditionen. Momentan befindet er sich auf der Suche nach einem Businessmodell, um seine Expeditionen profitabel zu gestalten. Inzwischen sind seine Abenteuer kostendeckend. Sein Investment dafür ist primär seine Zeit. Ob sich seine Abenteuerreisen finanziell lohnen, ist für ihn zweitrangig: „Ich bin ganz ehrlich: Ich gehe auf Expeditionen, weil ich dort Spaß habe. Jedes Mal bin ich danach glücklich. Ich sehe es als Weiterbildung, die mich auch als Investor voranbringt.


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