14.05.2025
EXIT

Druckster: Wiener Startup wird von WU Career Center übernommen

2018 gegründet versorgt Druckster seitdem Studierende in Österreich mit Gratis-Skripten mit gezielter Werbung. Das WU Career Center war bislang ein wichtiger Partner und übernahm nun 100 Prozent des Unternehmens.
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vlnr: die Druckster-Gründer Stefan Salcher und Adrian Jandl mit den Career-Center-Geschäftsführerinnen Ursula Axmann und Heike Schreiner | (c) Philipp Kochman / Druckster
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„Wir haben das Marketing am ersten Tag sofort eingestellt. Wir mussten eine Warteliste erstellen, die wir dann Schritt für Schritt abgearbeitet haben“, sagte Druckster-Co-Founder Stefan Salcher im April 2018 im Gespräch mit brutkasten. Sein Startup hatte kurz zuvor einen fulminanten Start hingelegt. 1.000 User:innen hatten sich am Tag des Launchs registriert – eine Nachfrage, die der damals 23-Jährige und sein 22-jähriger Co-Founder Adrian Jandl zunächst gar nicht stemmen konnten. Auch der brutkasten-Beitrag sorgte in dem Jahr für Aufsehen: Auf Basis einer Auswertung der Social-Media-Interaktionen wurde das Startup damals zum „Newcomer des Jahres“ gekürt.

Gratis-Skripten für 35.000 Studierende

Was war es also, das so einen Hype generierte, dass sogar das ohnehin auf Facebook-Werbung und Mundpropaganda beschränkte Marketing abgedreht wurde? Druckster bietet ein Service, zu dem Studierende schwer Nein sagen können: Das Wiener Startup druckt deren Skripte gratis aus. Die Lernunterlagen müssen dazu nur hochgeladen und einer der Standorte in Wien, Graz, Linz oder Leoben ausgewählt werden. Dort liegt das Skript wenig später ausgedruckt zur Abholung bereit – mit zielgerichteter Werbung darin, die das Modell finanziert. Mittlerweile nutzen laut Startup mehr als 35.000 Studierende den Service. Jährlich würden mehrere Millionen Seiten Lernmaterialien produziert.

Fokus auf Employer Branding machte WU Career Center zum langjährigen Partner

War das Startup bei der Werbung anfangs noch breiter aufgestellt, kristallisierte sich schnell Employer Branding als primärer Werbeinhalt für die Studierenden heraus. Als Referenzen führt Druckster Unternehmen wie ÖBB, Deloitte, die Post und Infineon an. Im Zuge dessen wurde auch das WU ZBP Career Center bereits knapp nach dem Start zum Partner des Startups. Nun übernahm das Karrierezentrum der Wiener Wirtschaftsuniversität das Unternehmen zu 100 Prozent. Bislang hatten die beiden Gründer jeweils 50 Prozent gehalten, Investor:innen waren keine an Bord. Der Eigentümerwechsel wurde, wie auf wirtschaft.at ersichtlich, bereits mit 26. März dieses Jahres formell eingetragen.

Heike Schreiner, Geschäftsführerin des WU ZBP Career Centers, kommentiert in einer Aussendung: „Mit dem Kauf stärken wir unsere Innovationskraft und erweitern gleichzeitig unsere Reichweite zu Studierenden in ganz Österreich.“ Das Startup ergänze das Portfolio des Karrierezentrums „strategisch ideal“. Schreiner übernahm nun gemeinsam mit Ursula Axmann, ebenfalls Career-Center-Geschäftsführerin, auch die Geschäftsführung bei Druckster.

Druckster-Gründer Salcher: „War ein No-Brainer“

Im Zuge der Übernahme bleiben zwar Team und Marke erhalten, die Gründer Stefan Salcher und Adrian Jandl werden das Unternehmen aber nach einer mehrmonatigen Übergangsphase verlassen. „Wir arbeiten mit dem Career Center schon super lange zusammen und haben schon viele Projekte gemeinsam umgesetzt. Im Rahmen der Zusammenarbeit ist die Idee der Übernahme entstanden, weil es viele Synergien gibt. Wir haben letztlich gesehen, dass das ein No-Brainer“, erzählt Salcher gegenüber brutkasten. Die Übernahme könne Druckster auf eine neue Ebene heben, denn das WU Career Center habe die richtigen Ressourcen dafür. „Dann mussten wir nur mehr die Konditionen klären“, so der Gründer.

„Gute Profitabilität war kaufentscheidend“

Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Das WU ZBP Career Center ist eine 100-Prozent-Tochter der WU Wien und hatte bislang keine weiteren Unternehmensbeteiligungen. Auch im direkten Gespräch waren für brutkasten keine weiteren finanziellen Details von Gründer Salcher zu erfahren. Wohl aber, dass das Unternehmen in den vergangenen Jahren sechsstellige Jahresumsätze machte und zuletzt „eine gute Profitabilität“ hatte. „Die war auch kaufentscheidend“, so der Gründer.

Bilanzverlust 2023 wegen „Jahr der Investments für Druckster“

Wie den letzten veröffentlichten Jahresabschlüssen (eingesehen via firmenbuch.ai) zu entnehmen ist, hatte Druckster im Jahr 2023 (jüngster vorliegender Jahresabschluss) nach einem Bilanzgewinn von rund 14.000 Euro im Jahr 2022 einen Bilanzverlust von etwa 78.000 Euro ausgewiesen. Das Eigenkapital war mit rund minus 22.000 Euro erstmals seit der GmbH-Gründung im Jahr 2020 negativ. „2023 war für Druckster ein Jahr der Investments“, erklärt Salcher. „Den Verlust gab es de facto nur auf dem Papier. Wir hatten viele langfristige Kundenverträge abgeschlossen und damit Umsätze, die Investiert werden konnten, aber noch nicht in dieser Bilanz abgebildet waren. In Wahrheit waren wir durchgehend profitabel.“

„Langfristig haben wir das Serial-Entrepreneur-Blut“

Und was nun? Erstens wolle er nun seinen Master abschließen, sagt Salcher. Denn nach dem Bachelor habe er sich voll und ganz auf Druckster konzentriert. Und: „Langfristig haben wir das Serial-Entrepreneur-Blut. Ich setze mich stark mit globalen Wirtschaftsthemen, der Entwicklung auf der Makro-Ebene und Nachhaltigkeit auseinander. Was ich dazu mache, ist aber noch in der konzeptionellen Phase“, verrät Salcher.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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