18.07.2019

Linzer Startup Aero Enterprise überprüft Windräder mit Drohnen

Die Überprüfung von Offshore-Windrädern auf Schäden ist ein gefährliches, zeitaufwändiges und teures Unterfangen. Das Linzer Startup Aero Enterprise löst dieses Problemen mit eigens entwickelten Drohnen – unterstützt vom OÖ HightechFonds.
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(c) AeroEnterprise
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Windkraft gilt gemeinhin als zukunftsträchtige Form der Energiegewinnung. Damit die Windräder aber ihre volle Leistung erbringen können, müssen sie regelmäßig auf Schäden überprüft werden. Dafür werden normalerweise Industriekletterer eingesetzt, welche die Schäden manuell dokumentieren. Der Nachteil: Gerade bei Offshore-Anlagen ist dies ein teils sehr riskanter Job, außerdem ist die Vorgehensweise zeitaufwändig und somit kostenintensiv. „Denn eine Windkraftanlage produziert pro 12 Stunden  Strom im Wert von 10.000 Euro“, sagt Peter Kurt Fromme-Knoch, Managing Partner von Aero Enterprise: Wenn die Anlage wegen der Wartung still steht, entgeht dem Betreiber also dementsprechend Umsatz.

AeroEnterprise
Auch für andere vertikale Gebäude – etwa Strommasten – kann die Drohne verwendet werden. (c) AeroEnterprise

Aero Enterprise, ein Startup aus Linz, löst dieses Problem mit Hubschrauber-Drohnen. Die 21 Kilo schweren autonomen Fluggeräte (Aero-SensorCopter) wurden von den Linzern selbst entwickelt und darauf ausgerichtet, besonders windstabil zu fliegen: So können sie die Industriekletterer zumindest teilweise ersetzen, vor allem eben im unwirtlichen Offshore-Bereich.

Drohnen produzieren wertvolle Daten

Außerdem, so Fromme-Knoch, ist die Arbeit der Drohne standardisiert und objektiviert: „Sie ist also unbestechlich und objektiv, und liefert ein vollständiges Bild der Anlage.“ Dank Kameras mit einer Auflösung von 42 Megapixeln, sowie zusätzlicher Infrarotkameras, kann die Drohne auf einem Rotorblatt mit 1000 bis 2000 Quadratmeter Fläche Fehler von der Größe eines Fingernagels erkennen – der Industriekletterer wiederum würde nur punktuell auf Schäden überprüfen. Mit Hilfe einer ebenfalls vom Linzer Startup entwickelten Software werden die Schäden anschließend analysiert, interpretiert und ein automatischer Report erstellt.

Aero Enterprise
Die Drohne von Aero Enterprise verfügt auch über Infrarotkameras. (c) Aero Enterprise

Basierend auf der Software soll auch das Sammeln von Daten künftig zu einem florierenden Geschäftsfeld werden, sagt Fromme-Knoch: „Die Hardware ist nur Mittel zum Zweck, die Zukunft liegt in den Daten.“ Pro Flug macht die Drohne rund 300 hochauflösende Bilder, die anschließend nach verschiedenen Kriterien ausgewertet werden können. Schon jetzt ist es möglich, über KI Auswertungen zu machen, die mit herkömmlichen Technologien nicht möglich wären. Die Daten liegen auf einem Server in der Nähe von Linz, die Kunden haben gesicherten Zugriff darauf.

Unterstützung durch den OÖ HightechFonds

Der Oberösterreichische HightechFonds, ein im Jahr 2011 gegründeter Venture Capital Fonds, ist seit Herbst 2018 an AeroEnterprise beteiligt. Die genaue Investitionssumme wird zwar nicht kommuniziert, jedoch heißt es gegenüber dem brutkasten, dass man für ein mittleres sechsstelliges Investment 12,5 Prozent am Unternehmen übernommen habe.

+++“Hohes Millionen-Investment” für Mühlviertler Softwarehersteller Combeenation+++

„Für uns ist es wichtig, dass das technologische Risiko als erprobt gilt“, sagt Christian Matzinger, Geschäftsführer des  Oberösterreichischen HightechFonds: Das jeweilige Startup muss ein bereits herzeigbares Produkt vorweisen und erste Gehversuche am Markt gemacht haben. Ein weiteres Kriterium: Das Startup muss aus Oberösterreich stammen.

+++Smartbow: AgTech Startup aus OÖ schafft den Exit+++

Sind die jeweiligen Voraussetzungen gegeben, dann kann der Fonds Eigenkapital von bis zu 1,5 Millionen Euro beisteuern. Insgesamt ist der Fonds in der zweiten Förderperiode mit neun Millionen Euro dotiert – die Mittel stammen zu je einem Drittel von der Europäischen Union, dem Land Oberösterreich und oberösterreichischen Banken. Derzeit hält der HightechFonds Beteiligungen an elf Unternehmen, von den insgesamt 13 Investments wurden zwei – Combeenation und Smartbow – bereits verkauft. Das Ziel ist laut Matzinger, 15 bis 20 Beteiligungen im Portfolio zu haben: Es gibt also noch Potenzial – und die wachsende oberösterreichische Startupszene bildet hier eine gute Basis.

Oberösterreich als Top-Standort für Hightech-Startups

„Wenn man als Hochtechnologie-Unternehmen durchstarten möchte, ist man in Oberösterreich gut aufgehoben“, sagt Fromme-Knoch über den Standort: Das liege unter anderem an Institutionen wie dem Oberösterreichischen HightechFonds und Business Upper Austria, aber auch am universitären Background – namentlich etwa der Johannes Kepler Universität und der Fachhochschule Hagenberg. An den entsprechenden Institutionen finde man die technischen Fachkräfte für das eigene Startup.

Matzinger sieht auch „genug Optionen“, um an Startups zu kommen: Unter anderem haben sich mit der Tabakfabrik Linz, der Neuen Werft und dem TechCenter drei Hotspots entwickelt, in denen immer wieder spannende Startups auftauchen. Mit Pier 4 wurde auch eine gute Basis für Corporate-Startup-Collaboration gelegt. „Es gibt hier eine interessante Dynamik, die in nächster Zeit nicht abreißen wird“, sagt Matzinger.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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