19.08.2020

Innenminister Nehammer möchte mit Drohnen Österreichs Grenzen sichern

Ab Ende August sollen Drohnen auch bei der Grenzüberwachung in Österreich eingesetzt werden. Der Testbetrieb, der bis voraussichtlich Jahresende dauern soll, startet an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien.
/artikel/drohnen-grenze-osterreich
Drohnen
(c) BMI / Adobestock

Die Idee, Drohnen für den Grenzschutz einsetzen zu wollen, ist nicht neu. Bereits im Jahr 2012 kündigte der damalige Verteidigungsminister Norbert Darabos an, sechs Drohnensysteme für das Bundesherr beschaffen zu wollen. Im Jahr 2016 erfolgte dann im Burgenland an der Grenze zu Ungarn unter dem sperrigen Titel „Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz Migration/ hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ ein erster Pilotversuch.

Eine Luftüberwachung der Grenzen durch Drohnen im „Normalbetrieb“ erfolgte allerdings nie. Geht es nach den jüngsten Plänen des österreichischen Innenministers Karl Nehammer soll sich dies aber nun ändern.

Drohnen effizienter als Hubschrauber

Bereits Anfang August kündigte Nehammer gegenüber der Apa an, in der Luftraumüberwachung mit Drohnen die „nächsten Schritte“ gehen zu wollen. Konkret soll eine Luftraumüberwachung des grenznahen Raums erfolgen und die Kontrollen verdichtet werden. Nehammer erhofft sich dadurch „schnellere Ermittlungsergebnisse im Kampf gegen die Schlepperei“. Zudem argumentierte der Innenminister Anfang August, dass Drohnen im Vergleich zu Luftbildern aus Hubschraubern deutlich effizienter und kostengünstiger sind.

Ungarn und Slowenien über Pilotversuch informiert

Den Anfang soll nun ebenfalls ein neuer Pilotversuch machen, um unterschiedliche Drohnensysteme auf deren Einsatztauglichkeit zu überprüfen. Zum Einsatz sollen rund 40 Drohnen und 90 Operatoren kommen, die derzeit ausgebildet werden. Die Drohnen sollen laut Nehammer rund 1300 Polizisten und Soldaten bei ihren Einsätzen an der Grenze unterstützen.

Die Nachbarstaaten Slowenien und Ungarn sind laut Nehammer über den Pilotversuch informiert. Zudem hätte Slowenien Interesse an einer Kooperation gezeigt, um die Drohnen auch an der slowenischen Grenze Richtung Kroatien zu testen.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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AI Summaries

Innenminister Nehammer möchte mit Drohnen Österreichs Grenzen sichern

  • Die Idee, Drohnen für den Grenzschutz einsetzen zu wollen, ist nicht neu.
  • Im Jahr 2016 erfolgte dann im Burgenland an der Grenze zu Ungarn unter dem sperrigen Titel „Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz Migration/ hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ ein erster Pilotversuch statt.
  • Nehammer erhofft sich dadurch „schnellere Ermittlungsergebnisse im Kampf gegen die Schlepperei“.
  • Zudem argumentierte der Innenminister Anfang August, dass Drohnen im Vergleich zu Luftbildern aus Hubschraubern deutlich effizienter und kostengünstiger sind.
  • Die Nachbarstaaten Slowenien und Ungarn sind laut Nehammer bereits informiert.
  • Zudem hätte Slowenien Interesse an einer Kooperation gezeigt, um die Drohnen auch an der slowenischen Grenze Richtung Kroatien zu testen.

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