20.03.2023

Drohnen-Datendienst von Wiener Startup erobert deutschen Luftraum

Ein neuer Datendienst soll mittels Mobilfunkdaten das Risiko von Drohnenflügen bewerten. Ein Wiener Startup hat diesen gemeinsam mit Vodafone entwickelt.
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Drohne,Startup,Logistik
(c) Gerd Altman / Pixabay

Das Wiener Startup Dimetor hat gemeinsam mit Vodafone einen neuartigen digitalen Datendienst für Drohnen namens DroNet entwickelt. Dieser wägt das Risiko von kommerziellen Drohnenflügen auf Basis anonymisierter Mobilfunknetzdaten ab. Das soll die Sicherheit der Drohnenflüge gewährleisten und einen kürzeren Genehmigungsprozess ermöglichen. Der Service ist aktuell ausschließlich im deutschen Vodafone-Netz verfügbar.

Drohnenflüge brauchen gesetzliche Genehmigung

In der EU gibt es seit 2021 klare gesetzliche Bestimmungen für kommerzielle Drohnenflüge. Wenn Drohnen autonom und automatisiert außer Sichtweite der Pilot:innen über lange Strecken fliegen, muss das vorab von der zuständigen Behörde wie beispielsweise dem Luftfahrtbundesamt genehmigt werden.

Kriterien für die Genehmigung sind beispielsweise, dass die Verbindung zwischen Drohnen und Pilot:innen durchgehend stabil ist. Außerdem soll in der Sicherheitsprüfung festgestellt werden, wie viele Menschen sich unterhalb der Flugroute befinden.

Diese vorgeschriebene Risikoprüfung konnte bisher bis zu mehrere Wochen dauern. Der digitale Drohnen-Datendienst von Dimetor und Vodafone soll diese nun in Echtzeit ausführen können.

SIM-Karten und Funklöcher

Der Datendienst erkennt dabei mittels Mobilfunkdaten, wie viele SIM-Karten im Umkreis der Drohne eingewählt sind und wo sich Funklöcher befinden. Anhand dieser Daten kann das Risiko von Abstürzen und Kollisionen geprüft und somit Bodensicherheit gewährleistet werden.

„Wir wollen dazu beitragen, die Genehmigungsverfahren für Drohnenflüge in Deutschland zu beschleunigen und Drohnen-Operatoren dabei unterstützen, ihre Drohnen schneller in die Lüfte zu bringen“, bestätigt Michael Reinartz, Innovationschef bei Vodafone Deutschland.

Drohnen-Daten in Echtzeit

Sowohl die Antragssteller, also jene Unternehmen, die die Drohnen operieren, als auch die zuständige Genehmigungsbehörde können die von DroNet ermittelten Daten über eine digitale Schnittstelle abrufen. So sollen sie die für die Genehmigung relevanten Daten wie Steuerungsfähigkeit, lückenlose Konnektivität und SIM-Karten-Präsenz in der Umgebung direkt und mit nur wenigen Klicks einsehen können.

Immer mehr Unternehmen schicken Drohnen in die Luft

Unternehmen, die zu kommerziellen Zwecken Drohnen operieren, soll es in den nächsten Jahren immer mehr geben. Bis 2025 soll sich die Zahl der Drohnen im deutschen Luftraum auf bis zu 450.000 erhöhen, laut einer Marktstudie des deutschen Verbands der unbemannten Luftfahrt. Zurzeit wird in Deutschland nur eine von neun Drohnen kommerziell betrieben. 2025 soll es bereits jede dritte Drohne sein. In Österreich beträgt der Umsatz im Segment Drohnen derzeit etwa 14,47 Millionen Euro. In Deutschland soll der Drohnenmarkt bis 2025 auf bis zu 1,6 Milliarden anwachsen.

Mobilfunkanbieter wie etwa Vodafone können von dieser zunehmenden Nachfrage vor allem im Bereich Logistik und Industrie profitieren, da kommerzielle Drohnenflüge auf Mobilfunkdaten angewiesen sind. Im Gegensatz dazu werden private Hobby-Drohnen meist durch eine WLAN-Verbindung gesteuert.

Wiener Startup spezialisiert sich auf unbemannte Flugobjekte

Das 2017 von CEO Thomas Neubauer und CTO Thomas Wana gegründete Wiener Startup Dimetor stellt skalierbare Software-Anwendungen im Bereich unbemannter Luftfahrzeuge her. Dabei spezialisiert es sich vorrangig auf Lösungen für Drohnen, die autonom und automatisiert über längere Distanzen außer Sichtweite fliegen. Ein häufiger Einsatzbereich ist dabei die Paketlieferung. Unternehmen, die den von Dimetor und Vodafone entwickelten Datenservice DroNet für ihre Drohnen im deutschen Vodafone-Netz nutzen wollen, können diesen ab 23. März 2023 via Vodafone buchen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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