17.02.2023

Zombie-Drohnen: Forscher:innen bauen Flugmaschinen aus toten Vögeln

Amerikanische Wissenschafter:innen bauen Drohnen aus toten Vögeln. Diese könnten unter anderem zur Wildtierbeobachtung verwendet werden.
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Vogel,Drohne
(c) Thomas Wolter / Pixabay

Roboter-Vögel, die im Himmel umherschwirren und uns heimlich beobachten? Das ist kein dystopisches Sci-Fi-Szenario, sondern könnte bald Realität sein. Ein Forscher:innenteam des New Mexico Institute of Technology and Mining baut Drohnen aus toten Vögeln. Die Flugmaschinen sollen sich durch die organischen Teile natürlicher bewegen und nahtlos in die Umwelt einfügen.

Tote Tierteile verbessern Drohnenflug

Insbesondere die Verwendung von echten Tierflügeln soll die Herstellung von sogenannten Schlagflügeldrohnen in Zukunft erleichtern. Einen Flügel mechanisch herzustellen gilt als aufwendiges und hochkomplexes Verfahren. Die Lösung liegt für den Studienleiter Mostafa Hassanalian nahe: „Statt künstlicher Materialien können wir einfach tote Vögel verwenden und zu Drohnen umrüsten“, sagt er dem New Scientist.

Dazu werden auch andere Teile der Tierkadaver wie etwa Kopf und Federn verwendet. Die Teile der verendeten Tiere wurden per Taxidermie haltbar gemacht und mit mechanischen Elementen versetzt. So entstanden bisher zwei Prototypen, die in der Luft gleiten und schweben können.

Beobachtung aus der Vogelperspektive

Das Ziel der im Jänner veröffentlichten Studie war es, die Aerodynamik von Schlagflügeldrohnen zu analysieren, um diese in Zukunft lebensnaher erscheinen zu lassen. Damit sollen die Drohnen beispielsweise Wildtiere beobachten können, ohne die Populationen zu stören. Dies hatte in der Vergangenheit zu Problemen geführt.

Ein weiteres mögliches Anwendungsgebiet bestätigt das leicht beunruhigende Gefühl, das einen beim Gedanken an lebensechte Vogel-Drohnen ereilt: Die biomimetischen Flugmaschinen könnten theoretisch zur Spionage verwendet werden. „Unter manchen Umständen möchte man nicht, dass jemand herausfindet, dass es sich um eine Drohne hält“, sagt Hassanalian.

Noch nicht fit fürs Fliegen

Um die künstlichen Vögel wieder zum Fliegen zu bringen, braucht es allerdings noch weitere Arbeit. Bisher können die Drohnen Gleitflug und im Stand schweben, aber die Flügel sind noch nicht beweglich genug. In Zukunft sollen den Drohnen hierfür noch Beine und weitere mechanische Bestandteile wie etwa Schrägverzahnungen und Schraubräder hinzugefügt werden. Damit werden sie dem ihnen von manchen Medien verliehenen Namen „Frankenstein-Drohnen“ wohl immer gerechter.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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