03.08.2020

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

Drohnen erfordern in der EU und in Österreich künftig einen Führerschein. Außerdem müssen sie registriert werden.
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Der Drohnen-Markt boomt
Der Drohnen-Markt boomt. (c) Adobe Stock / dianagrytsku

Von 2015 bis 2019 hat sich die Anzahl der von Austro Control pro Jahr bewilligten Drohnen von 410 auf 2.680 mehr als versechsfacht. Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.

Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.

Im neuen Regulativ werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen (open)“, „Spezifisch (specific)“ und „Zertifiziert (certified)“. Die Kategorie „open“ deckt – je nach Einsatzort – Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm ab, das sind rund 80 Prozent aller in Österreich bewilligten Drohnen.

Ab wann die Drohnen-Verordnung gilt

Die neue Verordnung  sollte ursprünglich am 01.07.2020 in Kraft treten, aufgrund der Covid-19-Pandemie hat die Europäische Kommission das Anwendbarkeitsdatum des Regulativs jedoch um sechs Monate verschoben. Damit gelten bis 31.12.2020 noch die derzeitigen österreichischen Drohnen-Bestimmungen. Ab 31.12.2020 entfällt somit die bisherige Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.

Drohnen-Registrierung ab 2021

Für Drohnenbetreiber gilt dann die Registrierungspflicht, sie erhalten eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen, heißt es seitens des BMK und der Austro Control.

Verpflichtender Drohnen-Führerschein

Drohnenpiloten müssen außerdem künftig eine Einschulung machen, sowie einen Online-Test bei Austro Control absolvieren – den sogenannten „Drohnenführerschein“. Im Rahmen des Tests werden rund 30 verschiedene Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne und Luftsicherheit gestellt. Die Testinfrastruktur wird seitens Austro Control zur Verfügung gestellt.

Das erlangte Zertifikat ist nach Ausstellung für fünf Jahre im gesamten EU-Raum gültig. Vorbereitungskurs und Online-Test werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Registrierung einer Drohne kostet 28 Euro. Bei komplexeren Flugvorhaben können für die notwendigen Kurse – je nach Erfordernissen (Funkschein, meteorologische Kenntnisse etc.) – höhere Kosten entstehen. Für Nutzer, die lediglich in der Kategorie open unterwegs sind, ist dies nur in Ausnahmen relevant.

Altersbeschränkungen für Drohnen

Die Altersbeschränkung für das Lenken der Drohnen und somit der Erlangung des Drohnenführerscheins liegt bei 16 Jahren, die EU-Verordnung sieht jedoch einige Ausnahmen (z.B. für „Spielzeugdrohnen“) vor. Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.

Die Drohnen-App der Austro Control

Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt. Die App ist unter dronespace.at downloadbar.

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Die neue Besetzung des Startup-Rats © BMWET/Dolenc

Der Startup-Rat des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) ist neu aufgestellt worden. Die für Startups zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hat damit neun Expert:innen für die kommenden drei Jahre berufen. Das Gremium vereint Perspektiven aus Startups, Venture Capital, Business Angels, Inkubatoren und Interessenvertretungen und soll als Schnittstelle zwischen Politik und Startup-Community fungieren. Entscheidungen trifft der Rat dabei nicht – er agiert rein beratend.

Neue Gesichter, ein prominenter Abgang

Neu berufen wurden:

Weiterhin im Rat sitzen Rudolf Dömötör, Claudia Falkinger, Stefan Haubner, Laura Raggl und Werner Wutscher

Mobilisierung von privatem Wachstumskapital im Zentrum

Im Zentrum der kommenden drei Jahre stehen laut Zehetner die Mobilisierung von privatem Wachstumskapital, einfachere und schnellere Gründungsprozesse, bessere Bedingungen für Scaleups sowie die stärkere Verankerung von Unternehmertum in Bildung und Gesellschaft. Gleichzeitig geht es darum, Österreich noch stärker als Teil eines gemeinsamen europäischen Innovations- und Kapitalmarkts zu positionieren.

„Wir wollen nicht nur mehr Gründungen, sondern mehr Wachstumsgeschichten aus Österreich. Dafür braucht es Menschen am Tisch, die wissen, wo es in der Praxis hakt, was international funktioniert und welche nächsten Schritte wirklich einen Unterschied machen“, betont die Staatssekretärin.

Fokus der neuen Periode: der Dachfonds

Zentrales Vorhaben dabei ist der Scaleup-Dachfonds: ein Fund-of-Funds mit einem Zielvolumen von 300 bis 500 Millionen Euro, der bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) angesiedelt wird und in VC-Fonds investieren soll, die wiederum Startups finanzieren. Laut aktuellem Budgetgesetz soll der Fonds bis Ende 2027 sein First Closing abschließen.

Die Vergangenheit des Gremiums

2020 setzte Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck einen Startup-Beauftragten (Michael Altrichter) samt Startup-Komitee ein. Diese Konstruktion war vertraglich an ihre Amtszeit gebunden und endete mit ihrem Rücktritt. Im Juli 2022 rief Nachfolger Martin Kocher den Startup-Rat in seiner heutigen Form ins Leben – personell großteils identisch mit dem alten Komitee.

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AI Summaries

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

  • Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.
  • Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.
  • Ab 31.12.2020 entfällt somit die Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.
  • Ein Drohnen-Führerschein ist künftig erforderlich.
  • Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.
  • Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt.

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