03.08.2020

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

Drohnen erfordern in der EU und in Österreich künftig einen Führerschein. Außerdem müssen sie registriert werden.
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Der Drohnen-Markt boomt
Der Drohnen-Markt boomt. (c) Adobe Stock / dianagrytsku

Von 2015 bis 2019 hat sich die Anzahl der von Austro Control pro Jahr bewilligten Drohnen von 410 auf 2.680 mehr als versechsfacht. Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.

Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.

Im neuen Regulativ werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen (open)“, „Spezifisch (specific)“ und „Zertifiziert (certified)“. Die Kategorie „open“ deckt – je nach Einsatzort – Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm ab, das sind rund 80 Prozent aller in Österreich bewilligten Drohnen.

Ab wann die Drohnen-Verordnung gilt

Die neue Verordnung  sollte ursprünglich am 01.07.2020 in Kraft treten, aufgrund der Covid-19-Pandemie hat die Europäische Kommission das Anwendbarkeitsdatum des Regulativs jedoch um sechs Monate verschoben. Damit gelten bis 31.12.2020 noch die derzeitigen österreichischen Drohnen-Bestimmungen. Ab 31.12.2020 entfällt somit die bisherige Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.

Drohnen-Registrierung ab 2021

Für Drohnenbetreiber gilt dann die Registrierungspflicht, sie erhalten eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen, heißt es seitens des BMK und der Austro Control.

Verpflichtender Drohnen-Führerschein

Drohnenpiloten müssen außerdem künftig eine Einschulung machen, sowie einen Online-Test bei Austro Control absolvieren – den sogenannten „Drohnenführerschein“. Im Rahmen des Tests werden rund 30 verschiedene Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne und Luftsicherheit gestellt. Die Testinfrastruktur wird seitens Austro Control zur Verfügung gestellt.

Das erlangte Zertifikat ist nach Ausstellung für fünf Jahre im gesamten EU-Raum gültig. Vorbereitungskurs und Online-Test werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Registrierung einer Drohne kostet 28 Euro. Bei komplexeren Flugvorhaben können für die notwendigen Kurse – je nach Erfordernissen (Funkschein, meteorologische Kenntnisse etc.) – höhere Kosten entstehen. Für Nutzer, die lediglich in der Kategorie open unterwegs sind, ist dies nur in Ausnahmen relevant.

Altersbeschränkungen für Drohnen

Die Altersbeschränkung für das Lenken der Drohnen und somit der Erlangung des Drohnenführerscheins liegt bei 16 Jahren, die EU-Verordnung sieht jedoch einige Ausnahmen (z.B. für „Spielzeugdrohnen“) vor. Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.

Die Drohnen-App der Austro Control

Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt. Die App ist unter dronespace.at downloadbar.

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Der neue Bauteil 4 des XISTA Science Parks © XISTA

Mit dem extra eingerichteten Shuttlebus kommt man von Wien recht gemütlich bis nach Maria Gugging, dem Teil von Klosterneuburg, in dem der Campus des Institute of Science and Technology Austria (ISTA) zu Hause ist. Wo sich sonst Wohnhäuser und landwirtschaftliche Flächen abwechseln, ist ein moderner Science-Hub gewachsen, der 2024 auch von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen besucht wurde. Nun wurde der dazugehörige XISTA Science Park offiziell um einen neuen Bauteil erweitert.

v.l. LAbg. Bürgermeister Christoph Kaufmann, Uli Grabenwarter (Equity Investments at European Investment Fund), ISTA-Präsident Martin Hetzer, Geschäftsführerin tecnet equity Doris Agneter, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Hwst. Prälat Anton W. Höslinger, (Can.Reg, Propst des Stiftes Klosterneuburg), ecoplus Geschäftsführer Helmut Miernicki, Markus Wanko, XISTA und Superintendent Michael Simmer (Evangelische Kirche A.B. in Niederösterreich) © NLK Pfeiffer

3.000 Quadratmeter Forschungsfläche

Der von der Wirtschaftsagentur ecoplus unter der Leitung von Bernadette Schabbauer „on time und in budget“ errichtete Neubau erweitert die vermietbare Fläche um rund 3.000 Quadratmeter für Biotech- und Deep-Tech-Unternehmen. Rund 22 Millionen Euro soll die Errichtung des neuen Bauteils gekostet haben, wie auf Nachfrage von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner erwähnt wird. Damit möchte der Standort auf die steigende Nachfrage nach spezialisierten Chemie-, Zellkultur- und Mikrobiologielabors reagieren. Ein Großteil der neuen Flächen wird vorerst vom ISTA selbst beansprucht, mit dem Ziel, dort künftig bis zu vier Spinoffs unterzubringen.

„Im Kern steht die Entwicklung neuer Unternehmen aus der Forschung heraus“, erklärte Markus Wanko, Geschäftsführer von XISTA. Während das ISTA die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung mit rund 90 Forschungsgruppen und 1.400 Mitarbeitenden abdeckt, übersetzt XISTA diese Erkenntnisse über den Science Park und den Venture-Arm XISTA Science Ventures in die Praxis.

Biotech-Startup Solgate zieht ein

Als erstes Unternehmen nutzt das Biotech-Startup Solgate die neu geschaffenen Laborflächen. Die Ausgründung des ISTA und des CeMM (Forschungszentrum für Molekulare Medizin) fokussiert sich auf die Entwicklung neuartiger Therapeutika, die gezielt auf Membran-Transportproteine wirken. Mit der Laborinfrastruktur vor Ort möchte das internationale Team unter der wissenschaftlichen Leitung von Enrico Girardi, der durch die neu bezogenen Räumlichkeiten führte, seine Pharma-Forschung direkt am Standort fortsetzen.

Laborflächen am ISTA-Gelände © ISTA

30. Investment von XISTA-Fund

Die Erweiterung fällt mit Fortschritten auf der Finanzierungsseite zusammen. Erst vor wenigen Tagen besiegelte der XISTA-Science-Venture-Fonds sein mittlerweile 30. Investment, wie Geschäftsführer Markus Wanko verrät. Genauere Details über den Deal möchte man aktuell noch nicht verraten.

Was man hingegen deutlich hervorheben möchte, ist der wirtschaftliche Hebel des Standorts. Bisher wurden laut eigenen Angaben über XISTA etwas mehr als 30 Millionen Euro in Startups investiert. „Die Unternehmen selbst haben das genutzt, um 300 Millionen Euro selbst einzuwerben. Also ich glaube, wir haben es geschafft, da ein System aufzubauen. Das funktioniert“, so Wanko über den Hebeleffekt von 1:10.

Die europäische Komponente

Unterstützt wird das Modell auch von europäischer Seite. Uli Grabenwarter vom European Investment Fund (EIF), der als Ankerinvestor bei XISTA Science Ventures Funds II fungiert, betonte: „Das Engagement des EIF spiegelt unser Vertrauen in die enge Anbindung von XISTA an führende Forschungseinrichtungen sowie in seinen langfristigen Ansatz im Deep-Tech-Bereich wider. Genau das, was Europas Innovationsökosystem braucht“.

Für das ISTA ist der Neubau ein zentraler Baustein der eigenen Translation. „Dieses Gebäude ist ein ganz essentieller Teil, dass wir eine Wirkung, die über die Forschung und die Labors hinausgeht, in die Gesellschaft hineinbringen“, hielt ISTA-Präsident Martin Hetzer fest.

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AI Summaries

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

  • Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.
  • Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.
  • Ab 31.12.2020 entfällt somit die Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.
  • Ein Drohnen-Führerschein ist künftig erforderlich.
  • Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.
  • Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt.

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