03.08.2020

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

Drohnen erfordern in der EU und in Österreich künftig einen Führerschein. Außerdem müssen sie registriert werden.
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Der Drohnen-Markt boomt
Der Drohnen-Markt boomt. (c) Adobe Stock / dianagrytsku

Von 2015 bis 2019 hat sich die Anzahl der von Austro Control pro Jahr bewilligten Drohnen von 410 auf 2.680 mehr als versechsfacht. Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.

Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.

Im neuen Regulativ werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen (open)“, „Spezifisch (specific)“ und „Zertifiziert (certified)“. Die Kategorie „open“ deckt – je nach Einsatzort – Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm ab, das sind rund 80 Prozent aller in Österreich bewilligten Drohnen.

Ab wann die Drohnen-Verordnung gilt

Die neue Verordnung  sollte ursprünglich am 01.07.2020 in Kraft treten, aufgrund der Covid-19-Pandemie hat die Europäische Kommission das Anwendbarkeitsdatum des Regulativs jedoch um sechs Monate verschoben. Damit gelten bis 31.12.2020 noch die derzeitigen österreichischen Drohnen-Bestimmungen. Ab 31.12.2020 entfällt somit die bisherige Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.

Drohnen-Registrierung ab 2021

Für Drohnenbetreiber gilt dann die Registrierungspflicht, sie erhalten eine eindeutige Betreibernummer, die auch auf der Drohne vermerkt werden muss. Das ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen und ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen, heißt es seitens des BMK und der Austro Control.

Verpflichtender Drohnen-Führerschein

Drohnenpiloten müssen außerdem künftig eine Einschulung machen, sowie einen Online-Test bei Austro Control absolvieren – den sogenannten “Drohnenführerschein”. Im Rahmen des Tests werden rund 30 verschiedene Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne und Luftsicherheit gestellt. Die Testinfrastruktur wird seitens Austro Control zur Verfügung gestellt.

Das erlangte Zertifikat ist nach Ausstellung für fünf Jahre im gesamten EU-Raum gültig. Vorbereitungskurs und Online-Test werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Registrierung einer Drohne kostet 28 Euro. Bei komplexeren Flugvorhaben können für die notwendigen Kurse – je nach Erfordernissen (Funkschein, meteorologische Kenntnisse etc.) – höhere Kosten entstehen. Für Nutzer, die lediglich in der Kategorie open unterwegs sind, ist dies nur in Ausnahmen relevant.

Altersbeschränkungen für Drohnen

Die Altersbeschränkung für das Lenken der Drohnen und somit der Erlangung des Drohnenführerscheins liegt bei 16 Jahren, die EU-Verordnung sieht jedoch einige Ausnahmen (z.B. für „Spielzeugdrohnen“) vor. Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.

Die Drohnen-App der Austro Control

Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt. Die App ist unter dronespace.at downloadbar.

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happycart Co-Founder Simon Jacko und Jennifer Rose-Breitenecker (c) happycart

Mit happycart startet das Wiener Jungunternehmen Happy Plates GmbH eine neue Einkaufs-App für den wöchentlichen Lebensmitteleinkauf. Begeisterten Heimköch:innen, die sich schon an den Rezepten und Online-Zutatenbestellungen von Happy Plates bedient haben, werden mit dem Genre bereits vertraut sein. Schließlich agiert die Happy Plates GmbH schon seit 2018 als Rezepte- und Online-Zutaten-Einkaufs-Plattform, die sich mittlerweile einen Namen in der heimischen Kochszene erarbeitet hat.

So ergatterte man erst im letzten Mai ein Millioneninvestment und übernahm im selben Zug die Plattform ichkoche.at – brutkasten berichtete. Mit an Bord sind außerdem bekannte Namen aus der österreichischen Startup- und Investorenszene wie Hermann Futter, Andreas Tschas, Philipp Kinsky oder Michael Kamleitner.

Schon in den Anfangsjahren verfolgte Happy Plates das Ziel, das Kochen und den Einkauf dazu “so bequem wie möglich zu gestalten”. Über die Jahre etablierte man die Ursprungsfunktion der Website: Neben dem Online-Rezept-Buch wurde die E-Commerce-Funktion, mit der man direkt auf der Website die jeweiligen Zutaten nach Hause bestellen konnte, immer wichtiger – brutkasten berichtete.

Einkaufs-App happycart startet

Nun feiert man einen neuen Meilenstein: happycart entsteht als eigene Einkaufs-App, um das Organisieren von Zutaten für Zuhause so einfach und niederschwellig wie möglich zu gestalten. Und: happycart sei “mehr als eine klassische Einkaufslisten-App”, heißt es per Aussendung. Die App sei in den App-Stores von iOS und Android kostenlos downloadbar.

happycart vereine eine Vielzahl an Funktionen, die “den Einkaufsprozess von der Planung bis hin zum Kauf im Laden oder online optimieren”, schreibt das Wiener Startup. Über die App können sich Nutzer:innen ihre Lieblingsprodukte speichern, Preise und Verfügbarkeit checken und Rezepte organisieren. Informationen dazu erhalten App-Nutzer:innen dank KI-gestützter Produktabgleiche und Datenintegration mit Supermärkten “jederzeit tagesaktuell”.

Teilen von Einkaufslisten mit Familie oder Mitbewohner:innen

Familien oder WG-Bewohner:innen wird das Problem geteilter Einkaufslisten bekannt sein. Auch diese möchte happycart beseitigen und mittels “Teilen von Einkaufslisten” das gemeinsame Einkaufen erleichtern. Mitglieder einer Liste können ihre Lieblingsprodukte ergänzen, heißt es, und mit genauer Marke, Sorte und Größe versehen. Dank Bildanzeigen soll es keine Missverständnisse geben.

Die happycart-App besinnt sich allerdings auch auf die Ursprungsfunktion der Plattform Happy Plates – nämlich auf das Kaufen von Lebensmitteln anhand von konkreten Rezepten. Nun soll es Nutzer:innen möglich sein, Rezepte von Websites in der happycart-App zu speichern und alle Zutaten “mit einem Klick auf die Einkaufsliste” der App zu setzen.

Die besagte Akquise von ichkoche.at habe dahingehend zur Rezeptportfolio-Erweiterung von Happy Plates beigetragen: Derzeit umfasse das Repertoire über zehn Rezeptseiten mit über 30 Millionen Aufrufen pro Monat, wie Happy Plates vermeldet.

Retail-Media-Lösung

„Durch die Akquise von ichkoche.at haben wir unser Ökosystem erheblich erweitert und die Grundlage für eine starke, organische Wachstumsstrategie der happycart App geschaffen. Unsere Nutzer:innen profitieren von einer noch nahtloseren Verbindung zwischen Rezeptideen und dem Offline- oder Online-Einkauf, was die Attraktivität der App weiter steigert“, so Co-Founder Simon Jacko zur Übernahme von ichkoche.at.

In puncto technologischer Professionalisierung habe man Großes vor: Schließlich will man Technologie, Medien und Fast-Moving-Consumer-Goods auf einer Plattform vereinen. Laut Happy Plates handle es sich bei happycart nämlich um eine “Retail-Media-Lösung”, die Produkte gezielt promoten kann.

„Unsere App wird kontinuierlich smarter und personalisierter. Wir erweitern unser Netzwerk aus Einzelhändlern und Publishern in Deutschland und Österreich stetig und planen, die digitalen Angebote weiter auszubauen. In Zukunft wird niemand mehr stundenlang durch eine Flut von Prospekten blättern müssen, um relevante Angebote zu finden“, meint Rose-Breitenecker zu den nächsten Schritten des Unternehmens.

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AI Summaries

Für Drohnen braucht man in Österreich ab 2021 einen Führerschein

  • Im Jahr 2020 wurden mit Stand 20.07. bereits 1.289 Anträge bewilligt. Dementsprechend wachsen die Anforderungen an die Regulierungsbehörden, da auch Drohnen Unfälle mit Sach- oder Personenschaden verursachen können.
  • Die EU hat daher die Verordnung (EU) 2019/947 zur einheitlichen Regulierung des Einsatzes von Drohnen erstellt, die unter aktiver Mitwirkung der österreichischen BMK- und Austro Control Experten entstand.
  • Ab 31.12.2020 entfällt somit die Genehmigungspflicht für Drohnen, die in der offenen Kategorie betrieben werden.
  • Ein Drohnen-Führerschein ist künftig erforderlich.
  • Für den Betreiber der Drohnen ist derzeit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen.
  • Austro Control empfiehlt zudem die Installation der Drohnen-App des Drone Competence Centers, die detaillierte und standortbezogene Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert und damit vor unwissentlichen Gesetzesübertretungen schützt.

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