26.06.2019

Belgisches Startup hilft Drohnen-Besitzern, die Regeln der Austrocontrol einzuhalten

Das belgische Startup Unifly konnte sich bei der "A1 IoT Challenge" gegen die anderen Finalisten durchsetzen. Unifly hilft bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben für Drohnen.
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(c) fotolia / Vatchara
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Am 25. Juni wurde beim Finale der „A1 IoT Challenge“ das Gewinner-Startup unter fünf Finalisten gekürt: Das belgische Startup Unifly, welches Drohnenbesitzern hilft, mit ihren Drohnen die lokalen Gesetze einzuhalten.

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Der Preis für den ersten Platz beläuft sich in Summe auf 85.000 Euro – darunter 10.000 Euro in Cash und 10.000 Euro Medienvolumen auf futurezone.at. Außerdem kann das Startup diverse Angebote von A1 nutzen, wie etwa die A1 IoT-Plattform und dieA1 Machine Learning Plattform, Zugang zum A1 IoT Lab, die Nutzung von A1-Beratungsleistungen und die Chance, Mitglied des A1 Startup Campus zu werden.

Unifly im Video-Interview

In einem Videointerview mit dem brutkasten erläutert Ellen Malfliet, CMO von Unifly, die politischen und rechtlichen Hintergründe ihres Startups. Außerdem spricht sie gemeinsam mit Hans-Peter Ressel, CEO und Founder von Momentum Comnmerce, über das Einsatzpotenzial von Drohnen. Ressel hatte zuvor das malaysische Startup Lazada gegründet, das später an Alibaba verkauft wurde.

Unter anderem betont Malfliet, dass aufgrund einer EU-Richtlinie Drohnen ab einem gewissen Gewicht registriert werden müssen. Von der Austrocontrol gibt es eine App, die über die rechtliche Situation aufklärt und Flugverbotszonen kennzeichnet. Dabei handelt es sich um eine Whitelabel-Lösung von Unifly.

Mehr Informationen zum Thema und Download-Links für die App gibt es auf der Website der Austrocontrol.

Fünf Startups im Finale

Unifly hatte sich im Pitch gegenüber vier weitere Startups durchgesetzt – darunter Gestalt Robotics (Deutschland), Sensoneo (Slowakei), vialytics (Deutschland) und Waytation aus Österreich.

Die Founder mussten sich den Fragen einer Jury stellen, die aus Thomas Arnoldner (CEO A1 Telekom Austria), Claudia Zettel (Chefredakteurin futurezone), Marcus Grausam (CEO und CTO von A1), Francis Cepero (Director Vertical Market Solutions A1 Digital), Hans-Peter Ressel (Gründer Momentum Commerce und Cofounder von Lazada), Gerald Friedberger (Countrymanager Software AG) und Thomas Prenner (stellvertretender Chefredakteur futurezone) bestand.

Die weiteren Finalisten im Überblick

Gestalt Robotics bieten mobile Roboter, die vor allem in Fabriken eingesetzt werden. Sie sind über eine 5G-Verbindung mit einem Server verbunden, auf dem der Großteil der Rechenleistung stattfindet. Das 2016 gegründete Startup ist selbst-finanziert und möchte auch weiterhin unabhängig bleiben.

Sensoneo aus der Slowakei widmet sich dem Thema des smarten Waste Managements. Dabei ist zum Beispiel ein Routenplanungssystem für die Müllwägen integriert, ebenso wie ein App für die Meldung überfüllter Müllcontainer. Ein Algorithmus hilft bei der Berechnung, wie voll die Container künftig sein werden und wie das Abfallunternehmen darauf reagiert.

Das Startup Vialytics löst ebenfalls ein Problem der Städte – allerdings geht es hier nicht um Abfallwirtschaft, sondern um Straßen. Denn hier wird ein Smartphone hinter der Windschutzscheibe städtischer Fahrzeuge montiert, die passende App filmt die Straße während der Fahrt und analysiert sie auf etwaige Schäden. Dadurch können Straßenschäden ausgebessert werden, was günstiger ist als ein Eingriff zu einem späteren Zeitpunkt.

Waytation aus Österreich bieten schließlich ein Tracking von Besucherverhalten auf Messen. Unter anderem wurde das System im Rahmen der Hannover Messe 2019 eingesetzt. Am Tag nach dem Event verkündete Waytation ein Millioneninvestment.

+++Mehr über das Millioneninvestment in Waytation+++

In Summe, so Grausam im Rahmen der Veranstaltung, wird IoT gemeinsam mit der Netzwerktechnologie 5G ein Gamechanger sein. Das zeigt unter anderem die große Bandbreite an unterschiedlichen Projekten. Daher arbeitet A1 gemeinsam mit Corporate- und Startup-Partnern an zukünftigen Lösungen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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