29.07.2020

Millionen User-Daten von Alkohol-Liefer-Startup gestohlen

Das US-Startup Drizly, das in Nordamerika als "Amazon für Alkohol" bekannt ist, wurde Opfer eines Hacker-Angriffs.
/artikel/drizly-alkohol-lieferservice-kunden-daten-gestohlen
Datenleck bei Alkohol-Liefer-Startup Drizly
(c) Adobe Stock - fizkes

Datenlecks sind für Unternehmen und ihre Kunden unangenehm – besonders dann, wenn es um ein heikles Thema geht. Einen entsprechenden Vorfall gab es nun beim Startup-Drizly mit Sitz in Boston. Dieses gilt in Nordamerika als „Amazon für Alkohol“. Bei einem Hackerangriff wurden User-Daten von rund 2,5 Millionen Kunden gestohlen, wie das Unternehmen nun bestätigte.

Laut einer Mail von Drizly an seine Kunden handelt es sich dabei um E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Passwörter und „in manchen Fällen“ Lieferadressen. Gegenüber dem Magazin-TechCrunch gibt ein Sprecher des Unternehmens an, dass weniger als zwei Prozent der gestohlenen User-Daten Adressen enthielten. Zudem seine keine Kreditkarten- oder ähnliche Zahlungs-bezogene Daten gestohlen worden.

Drizly: Auch Kreditkarten-Daten gestohlen?

Ein TechCrunch aufgespürtes Angebot im Dark Web deutet aber auf eine andere Sachlage hin: In einem illegalen Marktplatz wird bereits seit Februar ein entsprechender Drizly-Kunden-Datensatz mit Kreditkarten-Daten angeboten. Dazu, wann die Daten gestohlen wurden, machte das Startup übrigens keine Angabe, empfahl Kunden aber, ihr Passwort zu ändern.

Screenshot: TechCrunch

Nicht nur, was die Kreditkarten-Daten angeht, scheint Drizly seinen Kunden nicht alles gesagt zu haben. In einem TechCrunch vorliegenden Datensatz sind, zusätzlich zu den in der Kunden-Mail des Startups genannten Daten, auch noch Telefonnummern, IP-Adressen und Geodaten zu Rechnungsadressen. In diesem Datensatz sind auch Angaben für mehrere Mitarbeiter des Alkohol-Lieferservice enthalten.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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AI Summaries

Millionen User-Daten von Alkohol-Liefer-Startup gestohlen

  • Bei einem Hackerangriff auf das US-Alkohol-Liefer-Startup Drizly wurden User-Daten von rund 2,5 Millionen Kunden gestohlen, wie das Unternehmen nun bestätigte.
  • Gegenüber dem Magazin-TechCrunch gibt ein Sprecher des Unternehmens an, dass weniger als zwei Prozent der gestohlenen User-Daten Adressen enthielten.
  • Zudem seine keine Kreditkarten- oder ähnliche Zahlungs-bezogene Daten gestohlen worden.
  • Ein TechCrunch aufgespürtes Angebot im Dark Web deutet aber auf eine andere Sachlage hin: In einem illegalen Marktplatz wird bereits seit Februar ein entsprechender Drizly-Kunden-Datensatz mit Kreditkarten-Daten angeboten.
  • In einem TechCrunch vorliegenden Datensatz sind, zusätzlich zu den in der Kunden-Mail des Startups genannten Daten, auch noch Telefonnummern, IP-Adressen und Geodaten zu Rechnungsadressen.

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Millionen User-Daten von Alkohol-Liefer-Startup gestohlen

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  • Gegenüber dem Magazin-TechCrunch gibt ein Sprecher des Unternehmens an, dass weniger als zwei Prozent der gestohlenen User-Daten Adressen enthielten.
  • Zudem seine keine Kreditkarten- oder ähnliche Zahlungs-bezogene Daten gestohlen worden.
  • Ein TechCrunch aufgespürtes Angebot im Dark Web deutet aber auf eine andere Sachlage hin: In einem illegalen Marktplatz wird bereits seit Februar ein entsprechender Drizly-Kunden-Datensatz mit Kreditkarten-Daten angeboten.
  • In einem TechCrunch vorliegenden Datensatz sind, zusätzlich zu den in der Kunden-Mail des Startups genannten Daten, auch noch Telefonnummern, IP-Adressen und Geodaten zu Rechnungsadressen.

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  • Gegenüber dem Magazin-TechCrunch gibt ein Sprecher des Unternehmens an, dass weniger als zwei Prozent der gestohlenen User-Daten Adressen enthielten.
  • Zudem seine keine Kreditkarten- oder ähnliche Zahlungs-bezogene Daten gestohlen worden.
  • Ein TechCrunch aufgespürtes Angebot im Dark Web deutet aber auf eine andere Sachlage hin: In einem illegalen Marktplatz wird bereits seit Februar ein entsprechender Drizly-Kunden-Datensatz mit Kreditkarten-Daten angeboten.
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  • Gegenüber dem Magazin-TechCrunch gibt ein Sprecher des Unternehmens an, dass weniger als zwei Prozent der gestohlenen User-Daten Adressen enthielten.
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  • Bei einem Hackerangriff auf das US-Alkohol-Liefer-Startup Drizly wurden User-Daten von rund 2,5 Millionen Kunden gestohlen, wie das Unternehmen nun bestätigte.
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