17.11.2021

Drei überraschende Fakten zum Klimaschutz

Zwei neue Studien zeigen, wie es um das weltweite Klimabewusstsein steht und wie sehr es vor allem wirtschaftlich sinnvoll ist, Klimaschutz endlich ernst zu nehmen. Unsere Kolumnistinnen Alice Schmidt und Claudia Winkler haben die drei wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.
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Sustainable Challenge
Alice Schmidt und Claudia Winkler (v.l.n.r.)

1 | Klimaschutz hat hohe Priorität für die Mehrheit der Menschen

Das Swiss Re Institut prognostiziert, dass der Klimawandel wirtschaftlich gesehen mehr und mehr weh tun wird. Die Chance für das Erreichen der Pariser Klimaziele stehen derzeit nicht gut. Wenn das so bleibt, werden wir bis 2050 zwischen 14 und 18 Prozent an globalem Wirtschaftswert einbüßen, je nach der Höhe des Temperaturanstiegs. Die Folgen und somit die Kosten des Klimawandels betreffen uns alle, wiewohl sie von Jahr zu Jahr steigen und somit für Generation X, Y und Z noch einschneidender sein werden als für Babyboomer & Co.

Die gute Nachricht aus einer weltweiten Yale Studie: Ein Großteil der Menschen will, dass die Politiker endlich mehr tun. Die Befragten in allen 31 untersuchten Ländern finden, dass Klimawandel eine große oder sehr große Priorität für ihre jeweilige Regierung sein soll, allen voran Mexiko mit 91 Prozent. In Deutschland sind es 72 Prozent, und im Schlusslicht Saudi-Arabien immer noch 53 Prozent.

2 | Klimaleugner werden immer weniger

Dieselbe Studie macht auch deutlich, dass die Gruppe jener, die den Klimawandel noch leugnen mittlerweile sehr gering ist, meist im einstelligen Prozent-Bereich und in den USA mit 11 Prozent am höchsten.

3 | Klimaschutz ist auch ein Generationenthema.

Klimawandel hat unterschiedliche Prioritäten für unterschiedliche Altersgruppen. Nicht weil er unterschiedliche Altersgruppen anders betrifft, sondern weil junge Menschen ihn anders wahrnehmen als ältere. Diese „psychologischen Distanz“ ist ein wesentlicher Grund, warum das Thema Klima oft immer noch nicht mit der nötigen Dringlichkeit behandelt wird.

Psychologische Distanz kann zeitlich wirken, aber genauso geographisch und sozial. Ältere Menschen meinen oft, dass die Folgen des Klimawandels sie innerhalb ihrer Lebenszeit nicht unmittelbar betreffen werden; andere denken, dass es uns in Europa oder uns als wohlhabende Gesellschaftsgruppe schon nicht treffen wird.

Fazit: Wir brauchen mehr Dringlichkeit!

Was lernen wir aus den Erkenntnissen? Um uns die schlimmsten Folgen des Klimawandels zu ersparen und gleichzeitig wirtschaftlichen Wohlstand zu schützen, müssen wir es schaffen, die Dringlichkeit des Themas für alle zu verdeutlichen.

Die Folgen und somit die Kosten des Klimawandels betreffen uns alle. Und auch zur Reduktion der „psychologischen Distanz“ zum Klimawandel können wir alle beitragen – privat wie auch mit unseren Unternehmen. Informieren wir uns, diskutieren wir über unsere Erkenntnisse und finden wir coole neue Geschäftsmodelle. Nicht nur künftige Generationen werden es uns danken.


Über die Autorinnen

Alice Schmidt und Claudia Winkler sind pragmatische Denkerinnen und Macherinnen im Bereich Nachhaltigkeit. Ihre gemeinsamen Erkenntnisse zum Thema teilen sie in ihrer monatlichen Brutkasten Kolumne und in ihrem neu erschienenen Buch „The Sustainability Puzzle“

Alice Schmidt arbeitet mit UNO-Organisationen, NGOs, der Europäischen Union und Unternehmen an Nachhaltigkeit und sozialer Transformation in Entwicklungs- und Schwellenländern. Neben diversen Board-Funktionen ist sie an der Wirtschaftsuniversität Wien Lektorin für “Sustainable Business & Management for Tomorrow”.

Claudia Winkler ist leidenschaftliche soziale Innovatorin und Unternehmerin. Sie ist Gründerin mehrerer Unternehmen unter anderem des nachhaltigen Mobilfunkers goood mobile in Deutschland und Österreich Für ihre Arbeit erhielt sie zahlreiche internationale Auszeichnungen u.a. als eine der „Most impactful global Social Innovators“ am World CSR Day 2019.

Dieser Beitrag erschien in gedruckter Form im brutkasten-Magazin #13 „Generations“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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