17.11.2021

Drei überraschende Fakten zum Klimaschutz

Zwei neue Studien zeigen, wie es um das weltweite Klimabewusstsein steht und wie sehr es vor allem wirtschaftlich sinnvoll ist, Klimaschutz endlich ernst zu nehmen. Unsere Kolumnistinnen Alice Schmidt und Claudia Winkler haben die drei wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.
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Sustainable Challenge
Alice Schmidt und Claudia Winkler (v.l.n.r.)

1 | Klimaschutz hat hohe Priorität für die Mehrheit der Menschen

Das Swiss Re Institut prognostiziert, dass der Klimawandel wirtschaftlich gesehen mehr und mehr weh tun wird. Die Chance für das Erreichen der Pariser Klimaziele stehen derzeit nicht gut. Wenn das so bleibt, werden wir bis 2050 zwischen 14 und 18 Prozent an globalem Wirtschaftswert einbüßen, je nach der Höhe des Temperaturanstiegs. Die Folgen und somit die Kosten des Klimawandels betreffen uns alle, wiewohl sie von Jahr zu Jahr steigen und somit für Generation X, Y und Z noch einschneidender sein werden als für Babyboomer & Co.

Die gute Nachricht aus einer weltweiten Yale Studie: Ein Großteil der Menschen will, dass die Politiker endlich mehr tun. Die Befragten in allen 31 untersuchten Ländern finden, dass Klimawandel eine große oder sehr große Priorität für ihre jeweilige Regierung sein soll, allen voran Mexiko mit 91 Prozent. In Deutschland sind es 72 Prozent, und im Schlusslicht Saudi-Arabien immer noch 53 Prozent.

2 | Klimaleugner werden immer weniger

Dieselbe Studie macht auch deutlich, dass die Gruppe jener, die den Klimawandel noch leugnen mittlerweile sehr gering ist, meist im einstelligen Prozent-Bereich und in den USA mit 11 Prozent am höchsten.

3 | Klimaschutz ist auch ein Generationenthema.

Klimawandel hat unterschiedliche Prioritäten für unterschiedliche Altersgruppen. Nicht weil er unterschiedliche Altersgruppen anders betrifft, sondern weil junge Menschen ihn anders wahrnehmen als ältere. Diese „psychologischen Distanz“ ist ein wesentlicher Grund, warum das Thema Klima oft immer noch nicht mit der nötigen Dringlichkeit behandelt wird.

Psychologische Distanz kann zeitlich wirken, aber genauso geographisch und sozial. Ältere Menschen meinen oft, dass die Folgen des Klimawandels sie innerhalb ihrer Lebenszeit nicht unmittelbar betreffen werden; andere denken, dass es uns in Europa oder uns als wohlhabende Gesellschaftsgruppe schon nicht treffen wird.

Fazit: Wir brauchen mehr Dringlichkeit!

Was lernen wir aus den Erkenntnissen? Um uns die schlimmsten Folgen des Klimawandels zu ersparen und gleichzeitig wirtschaftlichen Wohlstand zu schützen, müssen wir es schaffen, die Dringlichkeit des Themas für alle zu verdeutlichen.

Die Folgen und somit die Kosten des Klimawandels betreffen uns alle. Und auch zur Reduktion der „psychologischen Distanz“ zum Klimawandel können wir alle beitragen – privat wie auch mit unseren Unternehmen. Informieren wir uns, diskutieren wir über unsere Erkenntnisse und finden wir coole neue Geschäftsmodelle. Nicht nur künftige Generationen werden es uns danken.


Über die Autorinnen

Alice Schmidt und Claudia Winkler sind pragmatische Denkerinnen und Macherinnen im Bereich Nachhaltigkeit. Ihre gemeinsamen Erkenntnisse zum Thema teilen sie in ihrer monatlichen Brutkasten Kolumne und in ihrem neu erschienenen Buch „The Sustainability Puzzle“

Alice Schmidt arbeitet mit UNO-Organisationen, NGOs, der Europäischen Union und Unternehmen an Nachhaltigkeit und sozialer Transformation in Entwicklungs- und Schwellenländern. Neben diversen Board-Funktionen ist sie an der Wirtschaftsuniversität Wien Lektorin für “Sustainable Business & Management for Tomorrow”.

Claudia Winkler ist leidenschaftliche soziale Innovatorin und Unternehmerin. Sie ist Gründerin mehrerer Unternehmen unter anderem des nachhaltigen Mobilfunkers goood mobile in Deutschland und Österreich Für ihre Arbeit erhielt sie zahlreiche internationale Auszeichnungen u.a. als eine der „Most impactful global Social Innovators“ am World CSR Day 2019.

Dieser Beitrag erschien in gedruckter Form im brutkasten-Magazin #13 „Generations“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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