28.07.2021

Dorfladenbox, KastlGreissler, MyAcker: Startups reagieren auf unflexibles Öffnungszeiten-Gesetz

Der Pionier der Selbstbedienungs-Container musste aufgrund von eingeschränkten Öffnungszeiten zusperren. Weitere Startups mit diesem Konzept reagieren nun auf die Debatte rund um das Gesetz.
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©Dorfladenbox/KastlGreissler/MyAcker

Bauernladen-Container-Pionier Hansagfood musste zusperren. Schuld war laut Gründer Hans Goldenits allem voran das Öffnungszeitengesetz. Nach einer Anzeige wegen unlauteren Wettbewerbs musste er Anfang des Jahres die Öffnungszeiten einschränken. Somit war es ihm nicht mehr möglich, seine Kundinnen und Kunden rund um die Uhr mit regionalen Produkten zu versorgen und rentabel zu wirtschaften. Nachhaltige Selbstbedienungs-Konzepte sind in der Startup-Szene und auch bei den Investor:innen durchaus sehr beliebt. Wir haben bei den Mitbewerbern nachgefragt, wie sie mit der Problematik umgehen.

Regionalstärkung und Wachstum gebremst

MyAcker und KastlGreissler verfolgen ebenfalls das Konzept Lebensmittel in Selbstbedienungscontainern anzubieten. Die beiden Startups müssen sich auch an das Öffnungszeitengesetz halten. Jedoch schaffen sie es, trotz eingeschränkter Öffnungszeiten ihre Container wirtschaftlich zu betreiben. Trotzdem sprechen sie sich für eine Ausweitung der Öffnungszeiten aus – denn dann könnte das Geschäft noch besser laufen. 

Der Geschäftsführer vom KastlGreissler, Gerald Gross, bedauert, dass die Shops nicht flexibler geöffnet haben dürfen: “Für viele unserer Kundinnen und Kunden ist es aber auch nicht das Hauptargument, um bei uns einzukaufen. Dieses liegt vielmehr darin, dass unsere KastlGreissler größtenteils regionale Produkte und noch dazu ein Komplettsortiment anbieten.” 

Beim KastlGreissler würden Standorte mit Sonntagsöffnungen einen um rund 20% höheren Wochenumsatz verzeichnen als Standorte, wo samstags um 18 Uhr Schluss ist. In Tourismusgebieten können einige Container auch sonntags öffnen. Diese Zahlen implizieren, dass längere und flexiblere Öffnungszeiten von Kunden nachgefragt werden. Auch bei den Ackerboxen von MyAcker sieht man ein hohes Umsatzpotenzial durch längere Öffnungszeiten. 

Anpassung an Gesellschaftswandel gefragt

Beim Ladenöffnungsgesetz sollten die neuen Lebens- und Arbeitswelten unserer Gesellschaft berücksichtigt werden, so Gerald Gross. In Selbstbedienungsboxen sind ungünstige Arbeitszeiten kein Thema. Daher stellt sich die Frage, warum nicht eine gesetzliche Lösung zur Stärkung der Regionalität möglich sein soll. 

Auch das Unternehmen MyAcker hat dazu eine klare Meinung: “Natürlich wünschen auch wir uns eine Flexibilisierung und hoffen, dass angesichts der zunehmenden Vielfalt an neuen und innovativen Verkaufsstellen möglichst bald eine Überarbeitung und entsprechende Anpassung der Regelungen angegangen wird.”

Diese Selbstbedienungsboxen dürfen noch 24 Stunden öffnen

Patrick Schoyswohl hat mit seinem Konzept der Dorfladenbox noch die Möglichkeit 24 Stunden geöffnet zu haben. Diese Selbstbedienungsboxen werden ausschließlich von den Erzeuger:innen der Produkte selbst beliefert und gelten daher als Bauernladen in der Direktvermarktung.

Der Gründer, Patrick Schoyswohl, dazu: Wir bemühen uns um echte Regionalität sowie faire Direktvermarktung, um die Kleinerzeuger wieder zu stärken und mit dem Bauernladen mit 24/7 Öffnungszeiten für die Kunden würden wir eine klar verständliche Auszeichnung erhalten.” Auch er verfolgt damit das Ziel, auf innovativem Wege die Lebensmittelproduktion zu diversifizieren und die Straßenwege zu reduzieren.

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© Reploid Group AG / Fabian Fallend

Das Welser Insekten-Scaleup Reploid treibt seinen nächsten Kapitalmarkt-Schritt voran: Wie die Reploid Group AG per Ad-hoc-Mitteilung bekanntgab, bereitet der Vorstand einen Umstieg der Aktie in den amtlichen Handel, Segment prime market, der Wiener Börse für Sommer 2027 vor. Aktuell notiert das Papier im Vienna MTF (Multilateral Trading Facility), Segment direct market plus, und wird einmal täglich in einer Auktion gehandelt.

Erst Fließhandel, dann prime market

Als Zwischenschritt soll die Aktie voraussichtlich schon im Oktober 2026 vom Auktionshandel in den durchgehenden Fließhandel des direct market plus wechseln. Der spätere Umstieg in den prime market setzt die IFRS-Konzernberichterstattung voraus; der erste IFRS-Abschluss soll für das Geschäftsjahr 2026 erstellt werden.

Mehr Streubesitz für mehr Liquidität

Um die Handelbarkeit der bislang wenig liquiden Aktie zu verbessern, soll zudem die Hauptversammlung am 14. September 2026 einen Aktiensplit im Verhältnis 1:15 beschließen (brutkasten berichtete). Mittelfristig will Reploid den Streubesitz über Kapitalerhöhungen ausbauen, parallel dazu soll weiteres Wachstum auch über Wandelschuldverschreibungen und/oder Sachkapitalerhöhungen finanziert werden. Letztere sollen laut Mitteilung auch als Akquisitionswährung dienen.

Das Management habe zuletzt mit mehreren potenziellen Übernahmezielen gesprochen, am wahrscheinlichsten seien Zukäufe bei Mitbewerbern sowie entlang der Wertschöpfungskette, insbesondere in der Pet-Food-Industrie, einem Feld, in dem Reploid bereits mit der Premium Food Group kooperiert (brutkasten berichtete). Für die Wandelschuldverschreibungen soll eine Ermächtigung laut Tagesordnungspunkt 9 und 10 der Hauptversammlung genutzt werden.

Öffentliches Aktien-Angebot in nächsten Jahren geplant

„Ein erstmaliges öffentliches Angebot von Reploid-Aktien, das heißt ein IPO, ist für die nächsten Jahre geplant“, heißt es in der Aussendung. Das Unternehmen hatte zuletzt unter anderem mit einer Millionenfinanzierung letztes Jahr (brutkasten berichtete) und vor wenigen Tagen mit seinem Jahresbericht 2025 (brutkasten berichtete) für Schlagzeilen gesorgt.

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