17.10.2024
NEUER PARTNER

Don’t Call it Deo: Salzburger Anti-Schweiß-Startup kooperiert mit Shop Apotheke

Don’t Call it Deo von Gründer Stefan Steiner konnte die Shop Apotheke als Partner gewinnen. Und ist nun im dortigem Sortiment verfügbar.
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Don't Call it Deo
(c) HIDREI GmbH - Don't Call it Deo-Founder Stefan Steiner.

Das Salzburger Anti-Schweiß-Startup Don’t Call it Deo, das früher unter dem Namen Hidrei bekannt war und sich 2023 umbenannte, schloss im Februar des selben Jahres eine sechsstellige Finanzierungsrunde ab – hier nachzulesen. Als Investoren beteiligten sich damals ein ehemaliger Geschäftsführer eines globalen Medizinunternehmens sowie die in Deutschland ansässige Ariane IX AG. Heuer folgte im April erneut ein sechsstelliges Investment.

Don’t Call it Deo: Kooperation betont medizinischen Hintergrund

Nun wurde eine Partnerschaft mit der Shop Apotheke in Österreich und Deutschland verkündet, womit ab jetzt das Antitranspirant Fluid des Unternehmens über die Plattform der Onlineapotheke erhältlich ist.

“Die Kooperation mit der Shop Apotheke ist ein bedeutender Meilenstein für unser Unternehmen. Es war stets mein Ziel, den medizinischen Hintergrund unseres Produkts zu betonen und eine Plattform zu finden, die diesem Anspruch gerecht wird. Die Aufnahme in das Sortiment der Shop Apotheke unterstreicht diesen Ansatz”, sagt Gründer und Geschäftsführer Stefan Steiner.

Neues für Anfang 2025

Seit seiner Markteinführung von Don’t Call it Deo im August 2023 sind die Erzeugnisse der Salzburger – neben dem eigenen Onlineshop und auf Amazon – mittlerweile auch in den Filialen von dm Österreich erhältlich.

“Unser Ziel ist es”, sagt Steiner, “kontinuierlich neue, innovative Produkte zu entwickeln. Bereits Anfang 2025 werden wir eine weitere Produktneuheit vorstellen, die gezielt für einen anderen Körperbereich konzipiert ist.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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