29.04.2024
FINANZIERUNG

Don’t Call it Deo: Salzburger Anti-Schweiß-Startup erhält sechsstelliges Investment

Mit der neuen Finanzierungsrunde möchte Don't Call it Deo seinen Weg fortsetzen, Menschen Lösungen gegen starkes Schwitzen anzubieten und seine Position im Bereich der Schweißbekämpfung weiter auszubauen.
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Don't Call it Deo
(c) Don't Call it Deo - Stefan Steiner (r.) von Don't Call it Deo.

Das Salzburger Anti-Schweiß-Startup Don’t Call it Deo, das bisher unter dem Namen Hidrei bekannt war und sich 2023 umbenannte, erhielt bereits im Februar des gleichen Jahres eine sechsstellige Finanzierungsrunde – hier nachzulesen. Als Investoren beteiligten sich damals ein ehemaliger Geschäftsführer eines globalen Medizinunternehmens sowie die in Deutschland ansässige Ariane IX AG, die auch am Salzburger Darmflora-Startup Flocke investiert ist (brutkasten berichtete). Nun gibt es erneut Grund zur Freude beim von Stefan Steiner gegründeten Unternehmen.

Don’t Call it Deo: Investment von Raiffeisen

Nachdem das Startup auch vor Kurzem erst die Einführung seines Antitranspirant Fluids im stationären Handel bei dm Drogerie Markt GmbH in Österreich verkündet hatte, folgt nun ein erneutes sechsstelliges Investment.

Die jüngste Finanzierungsrunde wurde in Zusammenarbeit mit der Raiffeisen Startup eGen abgeschlossen, einer Initiative der Raiffeisen Bankengruppe Salzburg (RBGS), bestehend aus dem Raiffeisenverband Salzburg und den 33 selbstständigen Raiffeisenbanken im Bundesland.

“Das erste Startup”

Don’t Call it Deo ist dabei das erste Startup, das von der finanziellen Unterstützung durch die neue Raiffeisen Startup eGen profitiert. Steiner erklärt: “Wir sind begeistert über das Vertrauen, das uns durch dieses Investment entgegengebracht wird. Die frischen Mittel werden unter anderem für die Entwicklung eines neuen hochwirksamen Antitranspirant Fluids für andere Körperbereiche eingesetzt.”

Andreas Derndorfer, in der Geschäftsleitung des RVS und u.a. beim Thema Startups federführend dazu: “Wir beschäftigen uns seit geraumer Zeit mit Startups. Mit der Gründung einer eigenen Startup-Genossenschaft wollen wir hier weiter investieren und innovativen Entrepreneuren helfen, ihr Unternehmen weiterzuentwickeln. Don’t Call it Deo ist da ein Musterbeispiel.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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