22.06.2022

Donauinselfest mit Vienna Pay: Erstmals mit Handy bezahlen

Das größte Fest Europas ermöglicht seinen diesjährigen Besuchern zum ersten Mal seit Bestehen Speis und Trank mit dem Mobiltelefon zu bezahlen.
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(c) Donauinselfest - Mit Vienna Pay gibt es eine neue Zahlungsart am Donauinselfest.

Federführend dabei ist das Wiener Startup „VIPASO“ (Vienna Payment Solutions), das die Konsumation beim Heurigen und den Bier-Trucks bargeldlos ermöglicht. Das Unternehmen hat, mit Unterstützung von VISA, explizit für das Donauinselfest eine App entwickelt, durch die mobile Zahlungen ohne ein Terminal oder eine physische Karte – dafür über Bluetooth – durchgeführt werden können.

Donauinselfest: Bezahlen mit üblichen Bankarten

Das Bezahlen funktioniert nach Registrierung einer der gängigen Bankkarten (Debitkarte, Kreditkarte, VISA oder Mastercard) und ist konkret im Heurigenbereich und bei den Bier-Trucks eingerichtet.

So geht Vienna Pay

Nach dem Downlaod der App müssen User die Bankkarte speichern und bestätigen. Beim Bezahlvorgang präsentiert man die App und bestätigt schlussendlich den erforderlichen Betrag. Die Abbuchung erfolgt direkt auf dem Bankkonto (Debitkarte) oder über die monatliche Abrechnung (Kreditkarte).

Die Vienna Pay-App steht ab heute 0:00 Uhr im Apple-App-Store und Google-PlayStore zum Download zur Verfügung und kann während des gesamten Donauinselfestes vom 24. bis 26. Juni eingesetzt werden.

Datenschutz

Zwecks Datenschutz heißt es, dass Daten ausschließlich im geschützten Bereich gespeichert werden (nicht auf dem Mobiltelefon) und die Kommunikation für die Zahlungsabwicklung verschlüsselt nach den höchsten Sicherheitsstandards erfolge.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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