17.11.2022

Dominik Meisinger wird neuer brutkasten-Chefredakteur

In eigener Sache: Dominik Meisinger übernimmt mit Dezember die Chefredaktion bei brutkasten, dem Leitmedium für Innovation und Startups.
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brutkasten-Herausgeber Dejan Jovicevic und brutkasten-Chefredakteur Dominik Meisinger
brutkasten-Herausgeber Dejan Jovicevic und brutkasten-Chefredakteur Dominik Meisinger | Foto: brutkasten
In eigener Sache

Der Finanz- und Datenjournalist Dominik Meisinger wird neuer Chefredakteur bei brutkasten, dem Leitmedium für Innovation und Startups. Er ist seit März 2021 im Team und übernimmt nun mit Dezember die Leitung der Redaktion. Zu seinen Hauptaufgaben werden dabei die Weiterentwicklung, Qualitätssicherung sowie die strategische Steuerung der Redaktion zählen. In der neuen Rolle folgt er Sara Grasel nach, die zur Industriellenvereinigung gewechselt ist.

“Business is the greatest platform for change”

“Als brutkasten stehen wir vor der nächsten großen Entwicklungsstufe – unsere Expert:innen-Redaktion produziert einzigartige lokale Inhalte und wird künftig noch stärker die internationalen Innovations- und Wirtschaftsinsights für unsere Zielgruppe kuratieren”,  sagt brutkasten-Herausgeber Dejan Jovicevic. Brutkasten agiert seit Beginn als Brückenbauer zwischen der etablierten und neuen Wirtschaft. “Diese Rolle wollen wir noch aktiver wahrnehmen. ‘Business is the greatest platform for change’ ist eine Überzeugung, die uns antreibt. Dieses Land braucht neue Medien – für die Gestalter:innen der Zukunft”, sagt Jovicevic weiter.

“Dominik steht wie brutkasten für Wirtschaft, Technologie und Innovation, ist Vollblut-Journalist und kommt aus dem brutkasten-Team. Er ist ein Teamplayer, denkt produktorientiert und nimmt auch eine unternehmerische Perspektive ein”, sagt brutkasten-Herausgeber Jovicevic. “Wir haben mit Dominik die perfekte Besetzung dafür gefunden, um die Redaktion auf das nächste Level zu bringen.” 

“Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe und darauf, ein hervorragendes Team, das ich auch schon sehr gut kenne, zu leiten”, sagt Dominik Meisinger. “Wir zeigen mit daten- und faktenbasiertem Qualitätsjournalismus wie die Zukunft der Wirtschaft aussieht – und welche Innovationen Unternehmen wie auch Geschäftsmodelle verändern werden. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist das Thema Innovation für Unternehmen essentiell. Wir wollen tiefe Einblicke in das Innovationsökosystem bieten und werden unseren frei zugänglichen Content künftig auch um Angebote im Paid-Bereich ergänzen”.

Background im Finanz- und Datenjournalismus

Dominik Meisinger
Foto: brutkasten

Dominik Meisinger ist seit März 2021 im brutkasten-Team und hat dort den Themenbereich “brutkasten Finance” mit dem Schwerpunkt auf Fintech, Kryptowährungen und Aktienmärkte aufgebaut. In den vergangenen Monaten bildete er sich in den Bereichen Data Science, künstliche Intelligenz und Smart Contracts fort, blieb in dieser Zeit jedoch durchgehend in der Redaktion involviert und verfasste mit “Crypto Weekly” weiterhin das Newsletter-Briefing des brutkasten zur Markt- und Branchenentwicklung rund um Kryptowährungen, das jede Woche von hunderten Anleger:innen, Investor:innen und anderen Interessierten gelesen wird.

Bevor Meisinger zum brutkasten kam, war er mehr als sieben Jahre Finanzredakteur bei der Austria Presse Agentur (APA). Neben seinen journalistischen Aufgaben beschäftigte er sich auch intensiv mit den Themenbereichen Daten und Automatisierung in der Finanzmarktberichterstattung. Zusätzlich schrieb er zwischen 2017 und 2020 regelmäßig für die deutschsprachige Ausgabe des Wirtschaftsmagazins Forbes über Finanz- sowie Technologiethemen und war dort für datenjournalistische Inhalte zuständig. Er konzipierte mit der “Forbes DACH AI30” eine ebenfalls jährlich erscheinende Liste von vielversprechenden Startups aus dem Bereich Künstliche Intelligenz. Für die US-Ausgabe von Forbes recherchierte er 2019, 2020 und 2021 zur jährlichen “The World’s Billionaires”-Liste.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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