03.05.2023

Dominic Thiem präsentiert Sonnenbrillen-Marke: „Erfülle mir Traum“

Dominic Thiem lässt nachhaltige Sonnenbrillen produzieren. brutkasten hat beim Tennisstar nachgefragt, wie es dazu kam und was er für die Zukunft plant.
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Dominic Thiem bringt Sonnenbrillen auf den Markt. (C) Chiara Milo / Follow Austria
Dominic Thiem bringt Sonnenbrillen auf den Markt. (C) Chiara Milo / Follow Austria

Dominic Thiem hat sich bereits in der Vergangenheit mehrfach unternehmerisch betätigt und setzt diesen Weg fort. Der beste österreichische Tennisspieler der jüngeren Geschichte, der derzeit den Anschluss an die absolute Weltspitze ringt, macht sich nun mit einer Sonnenbrillen-Marke auch abseits der Tennisplätze einen Namen.

Gleicher Hersteller wie bei David Alaba

Mit Thiem View bringt der 29-Jährige seine eigene Kollektion auf den Markt. „Ich bin ein Fan davon, neue Dinge auszuprobieren und mich neuen Herausforderungen zu stellen. Es war schon immer ein kleiner Traum von mir, eigene Sonnenbrillen zu produzieren“, sagt Thiem gegenüber brutkasten. Bereits in der Vergangenheit fiel Thiem als Startup-Investor (u.a. bei Neoh) auf. Zudem habe er sich auch in den letzten Jahren intensiv im Immobilienbereich engagiert.

Die „Thiem View“-Brillen entstehen nun in Zusammenarbeit mit dem steirischen Brillenhersteller Lasnik, bei der auch Fußballstar David Alaba seine Brillen produzieren lässt. „Ich habe auch Davids Brille gesehen und war begeistert von dem coolen Design“, so Thiem. Als Konkurrenz für Thiem View sehe der Tennisspieler die Brillen von Alaba jedenfalls nicht: „Beide Brillen spielen unsere jeweilige Persönlichkeit wider und haben ihre eigenen Merkmale“.

Thiem rückt Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt

Thiem View rückt demnach den Nachhaltigkeits-Aspekt ins Zentrum. So bestehen die Brillen zu 100 Prozent aus recyceltem Material. „Anfangs dachte ich, dass alle in Österreich produzierten Materialien automatisch die nachhaltigsten sind. Doch ich habe schnell gelernt, dass dies
nicht immer der Fall ist“, so Thiem. Er habe sich daher auf die Suche nach den nachhaltigsten Materialen gemacht und wurde quer über den Globus verteilt fündig. In der Beschreibung der Brillen gibt es eine genaue Auflistung über die verwendeten Materialen. So besteht auch das Etui aus recycelten Pet Flaschen, die aus den Ozeanen gefischt wurden.

Die Produktmarke „Thiem View“ wurde mit den Wiener Agenturen Ghost B.M. und Follow Austria geschaffen. In der Vergangenheit hat sich Thiem oft mit Sonnenbrillen von Oaskley und Red Bull Spect sehen lassen. Eine Produktion durch diese Firmen stand nicht im Raum. „Von Anfang an wollte ich, dass diese Marke nur von meinem Team und mir entwickelt wird, damit wir vollständige Freiheit haben und tun können, was wir wollen“. So müsse man keine Rücksicht auf andere bei Design und Material nehmen. Eine Kooperation in der Zukunft will Thiem jedoch nicht ausschließen. Red Bull sei demnach bereits ein langjähriger Partner des Niederösterreichers und habe „immer unglaubliche Ideen“.

Balance zwischen Unternehmertum und Profisport

Die Brillen sind zudem ein Tribut an Thiems größten sportlichen Erfolg. Die Modellnamen beziehen sich auf den Sieg des Niederösterreichers bei den US-Open im Jahr 2020. Dabei wurde auch die Saite des Finalschlägers in den Rahmen der Brillen eingearbeitet. Sollten weitere Triumphe auf der großen Tennisbühne folgen, kommen auch weitere Modelle auf den Markt. „Ich denke, dass Menschen eine stärkere Verbindung zu einem Produkt aufbauen können, wenn sie eine Vergangenheit damit teilen. Ich bin unglaublich stolz darauf, dass ich damals den US-Open-Titel gewonnen habe und vielen Menschen Freude bereiten konnte. Mit meinen Sonnenbrillen
möchte ich diese Erinnerung wieder aufleben lassen“, sagt Thiem.

Das Ende seiner unternehmerischen Tätigkeiten sei für Thiem damit aber noch lange nicht erreicht. Auch in Zukunft will Thiem bei Startups als Investor eine Rolle spielen und auch im Immobilien-Bereich weiterhin vertreten und sich dort stetig vergrößern. Oberste Priorität liege derzeit aber im sportlichen Bereich: „Das Wichtigste für mich ist, im Tennis wieder Anschluss zu finden. Es geht stetig bergauf, und ich tue alles dafür, dass ich wieder ganz nach oben aufsteige“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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