24.02.2022

DocTec: Wie ein Bad Vöslauer Startup Weltraumdaten für den Gebäudeschutz nutzt

Das niederösterreichische Startup DocTec entwickelte ein spezielles Sensorsystem, das zur Baustellenüberwachung und zum Schutz von Gebäuden eingesetzt werden kann. Dafür nutzt das Unternehmen Daten aus dem Weltall.
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Die Technologie kommt unter anderem im Rahmen der Generalsanierung des österreichischen Parlamentsgebäudes zum Einsatz | (c) der brutkasten / martin pacher
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DocTec, ein Startup aus Bad Vöslau entstand aus dem Ansatz, exzellente Technologie aus großen Umweltmessnetzen auf Baustellen zu übertragen, um die Sicherheit zu verbessern – unter anderem kam die Technologie bereits beim großangelegten Umbau des österreichischen Parlaments zur Anwendung.

Anstatt mit kostenintensiven Analysatoren Luftschadstoffe und Klimadaten zu erfassen, sollten kleine, aber trotzdem hochwertige Sensoren verwendet werden, deren Daten mit derselben Sorgfalt behandelt werden wie in großen Messnetzen. Damit unterscheidet sich der Ansatz grundsätzlich vom IoT Bereich, in dem es oft mit der Erfassung von Messwerten und der Übertragung in eine Cloud aufhört. Das Gründerteam von DocTec wollten die Innovationen aus IoT nutzen, aber gleichzeitig maximale Verlässlichkeit der Messwerte ermöglichen.

Strenge Vorlagen als Erfolgsgarantie

Mit diesem System sollten zum einen historisch wertvolle Gebäude geschützt, und andererseits Arbeiter:innen vor gefährlichen Gasen wie Stickoxide, Kohlenmonostoff oder Schwefeldioxid bewahrt werden. Der Bedarf nach diesen Leistungen ist eindeutig gegeben: Aufgrund der Bauarbeiterschutzverordnung, der Grenzwerteverordnung des Arbeitsinspektorats, sowie strengen Vorgaben des Bundesdenkmalamtes bei historisch wertvollen Gebäuden werden entsprechende Messungen bereits in den Ausschreibungen verlangt.

Einerseits geht es hier um Echtzeitwarnungen bei Grenzwertverletzungen, etwa bei einer Kohlenmonostoff Überschreitung, andererseits sollen durch aussagekräftige Analysen die Arbeitsplatzsicherheit systematisch erhöht sowie Gebäude vor kostspieligen Feuchteschäden wie z.B. Schimmel oder Rissbildungen im Holz geschützt werden. Hier ist höchste Sorgfalt gefordert, schließlich geht es um Menschenleben, historische Schätze, und der Vermeidung juristischer Auseinandersetzungen.  

Support durch ESA BIC Austria

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sollten im Messnetz die besten Algorithmen und Tools zur Erkennung von Problemen eingesetzt werden. Hier waren für das Startup die Erkenntnisse der ESA unerlässlich. Das Management von Mess- und Telemetriedaten einer Raumstation, die in 400km über der Erde kreist, oder Sonden, die bereits unser Sonnensystem verlassen haben und immer noch mit der Erde kommunizieren, muss einfach perfekt laufen.

Unterstützt wurde DocTec hierbei vom Science Park Graz sowie dem accent Inkubator und dem ESA BIC Austria, wodurch das junge Unternehmen Zugang zu den nötigen Tools und wichtigem Know- How hatte, um die eigene Software zu verbessern. Daraus entstanden die DocBots, die das System kontinuierlich nach Auffälligkeiten untersuchen und mögliche Probleme erkennen, bevor sie die Kund:innen bemerkt.

Erfolg durch Circular Economy

Das Geschäftsmodell basiert laut dem Startup auf den Grundlagen der Circular Economy: Die Messgeräte sind auf maximale Modularität getrimmt, sodass einzelne Baugruppen einfach getauscht bzw. aufbereitet werden können. So wird versucht, so wenig wie möglich wegzuwerfen. Des Weiteren werden Upgrademöglichkeiten bereits beim Design berücksichtigt. Die Geräte werden nicht verkauft, sondern sind Teil eines Serviceangebots.

Entscheidend dafür war die Erkenntnis, dass Kund:innen im Grunde ein Ausschreibungskriterium erfüllen wollen, das nicht durch Besitz von Messgeräten oder Software abgedeckt ist, sondern durch sorgfältiges Monitoring und Reporting. Die Kunden:innen sollen dadurch den Vorteil haben, dass sie sich um nichts kümmern müssen und immer ein funktionierendes Messnetz auf dem letzten Stand der Technik haben. 

DocTec wiederum hat dadurch den Vorteil der wiederkehrenden Umsätze und höheren Effizienz, weil Reparaturen, Updates oder Kalibrierungen nicht extra angeboten und verhandelt werden müssen. Das Angebot ist laut DocTec all inclusive und soll so Zufriedenheit auf beiden Seiten schaffen. Und der Erfolg gibt ihnen Recht: Zu ihren Kund:innen zählen bereits große Unternehmen wie Porr, Pittel + Brausewetter sowie Hazet Bau. 

Neue Anwendungsbereiche

Herausforderungen liegen in der Überzeugung neuer Kund:innen, sowie in der Gewinnung gleichgesinnter Mitstreiter. Aber auch hier gibt es bereits einen namhaften Erfolg für das Startup: Die erste Anstellung eines Mitarbeiters. Bezüglich neuer Kund:innen hofft DocTec, durch ihren nächsten Milestone, der „DocBox Premium“, mit der auch Sensoren der Firma Dräger integriert werden können, neue Anwendungsbereiche zu erschließen. Dazu zählen zum Beispiel die Überwachung von U-Bahn, Tunnel, Kläranlagen oder Kanalisationen.


Kooperation: Austria in Space präsentiert Österreichs Weltraumaktivitäten und ist der Treffpunkt für Space Startups, Experten, Medien und Enthusiasten – denn Weltraum ist für ALLE da.

Videotipp: Wie das NÖ-Startup DocTec die Baustelle des Parlaments sicherer macht

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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