19.01.2015

DIY: Ski selbst gestalten mit ünique skis

Schauplatz: Der 15. Bezirk in Wien. Ein unscheinbarer Hinterhof. Plötzlich erscheint ein großes, rötliches Backsteinhaus. Dort befindet sich die Werkstatt von Clemens Frankl und Dominic Haffner. Zwei Wiener, die vor vier Jahren ins Ski Business eingestiegen sind. Hier spürt man eines, bevor die beiden zu erzählen beginnen: Die Leidenschaft für den Ski. Das ist ünique ski.
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Dominic Haffner und Clemens Frankl individualisieren Ski. Einen Online Konfiguration findet man auf www.unique-skis.com

Vor vier Jahren haben sich die beiden entschieden, unter die „Skibauer“ zu gehen. Um genau zu sein, produzieren sie indivuelle Ski. „Ünique Skis“ nennen sie sich und richten sich vorwiegend an Freerider, aber auch Tourengeher oder Pistenfahrer.

Worum geht es bei ünique ski?

Wie kann man sich das vorstellen? Es bedeutet nicht, dass man sich Farbe oder Aufdruck aussuchen kann. Denn die Oberfläche des individuellen Ski bleibt immer gleich: Sie bildet ein Holzfunier. Es geht eher um Shape, Flexibilität, Torsionssteifigkeit und Vorspannung des Skis.

Wer nun glaubt, dass die beiden in Tirol aufgewachsen sind, der irrt. Denn Dominik Haffner hat als Konzipient bei einem Patentanwalt in Wien gearbeitet. Er hat Physik studiert. Immerhin, in der Kanzlei hat er auch Skifirmen betreut – hier hat er wohl einen ersten Einblick in das Business bekommen. Das war allerdings nicht ausschlaggebend, sondern seine Leidenschaft zum Skifahren. Und das tut er, seitdem er drei Jahre alt ist.

Und sein Mitgründer, Clemens Frankl?

„Ich bin eigentlich Politikwissenschaftler. Unsere Eltern haben gemeinsam ein Haus in Tirol und sind seit Ewigkeiten gut befreundet. Dominik und ich sind daher quasi zusammen aufgewachsen. Zumindest in den Ferien und am Skihang. Nach dem Studium ist mir relativ schnell fad geworden. Ich bin dann eine Zeit lang Skilehrer gewesen und dachte eigentlich, dass ich deswegen irgendwann genug von diesem Sport haben werde. Das Gegenteil war der Fall,“ so Frankl.

Liebe zum Berg

Ursprünglich hatten sie die Idee, einen Ski für sich selbst zu bauen, aber dann habe die Herstellung so großen Spaß gemacht, dass sie gar nicht mehr aufhören wollten. Was ist schon ein normaler Bürojob gegen die Herstellung eines Maßski und – vor allem – die Phase des Testen eines neuen Ski: Am Hang. Mitten in der Bergwelt.

In Amerika gibt es bereits erfolgreiche Firmen, die Ski Individualisierung machen. In Europa hingegen war das nicht präsent. Auf diesen Zug sprangen die beiden schließlich auf. Vor Weihnachten hatten sie den offiziellen Verkaufsstart. Vier Jahre haben sie auf diesen Tag hingearbeitet.

Auf www.unique-skis.com kann man sich nun über einen Online Konfigurator seinen persönlichen Ski zusammenstellen. Man kann aber auch in der Werkstatt vorbei kommen. Und das zahlt sich alle Mal aus. Die Geräte, die herumstehen, wurden teilweise von ihnen selbst hergestellt.

Wenn man sich hier aufhält, beginnt es in einem zu kribbeln und man möchte am Liebsten gleich mit seinen neuen Paar Ski auf den Skihang.

Wenn sie durchgehend an einem Paar Ski arbeiten, bräuchten sie übrigens drei Tage, um die Bretter fertig zu stellen.

Das Material wird von der Fräse zugeschnitten, das bildet den Holzkern des Ski. Auf diesem bauen die weiteren Schritte auf. Der Schnitt der Lauffläche, Kanten, Seitenwangen und Karbongelege folgt. Alles zusammen kommt dann schlussendlich „Sandwichmäßig“ in die Presse. .

Die Fräse hat für die beiden eine große Bedeutung…

Dominik: Ein paar Momente waren entscheidend beim Entschluss ins Ski-Business einzusteigen: Zum Einen die Förderung vom AWS. Und dann auch der Kauf der Fräse: Jetzt wird es ernst! Bei 4,6 Tonnen Stahl kann man schwer sagen, man macht es doch nicht.

Dann der Moment, als wir zwei Ski zersägt haben, und geschaut haben: Was ist drinnen? Und gemerkt haben, es sieht eigentlich gar nicht so kompliziert aus.

Clemens: Holz, Zwischenschichten, ein wenig Metall. Eine Sandwichproduktion. Das Zerschneiden der Ski hat ein wenig entzaubert. Dann kam der Gedanken: Ok, das kann man auch selbst machen.

Was war zuerst da: Die Förderung oder die Fräse?

Dominik: Die Fräse.

Wie habt ihr das Handwerkt erlernt?

Wir haben zwei Snowboardbauer kennengelernt, die in Krems produziert, aber in Wien gelebt haben. Gar nicht beim Skifahren, sondern über Freunde. Sie brachten das Know-How ein, wir haben ihnen die Werkstatt zur Verfügung gestellt.

Skifahren bedeutet oft auch „Risiko“… Seid ihr Risikomenschen?

Clemens: Kontrolliertes Risiko, das man berechnen kann.

Dominik: Für mich ist das Risiko immer überschaubar – ich habe nur eine andere Perspektive. (lacht)

Clemens: Er hat gerade das „Speed Riding“ für sich entdeckt.

Dominik: Ja. Da stürzt man sich mit einem Paragleiter und einem Paar Ski von einem Hang in die Tiefe.

Auch mit den eigenen Skis?

Dominik: Ja, klar. Ich vertraue meinen eigenen viel mehr. Ich hatte einmal eine Saison, bei der mir sechs Ski der gleichen Firma kaputt gegangen sind. Das war ein Produktionsfehler. Bei meinen eigenen Ski weiß ich, was drin ist.

 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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