11.07.2024
APP-LAUNCH

do-gether: 21-Jähriger startet neue Plattform für Menschen, die Hilfe im Alltag benötigen

Thomas Nayer bietet mit do-gether eine Plattform, die Hilfesuchende und Helfende miteinander verbindet. Nayer, der als Rollstuhlfahrer im Alltag des Öfteren an externe Hilfe angewiesen ist, möchte so schnelle Hilfe im digitalen Zeitalter anbieten. Wir haben mit dem 21-Jährigen über die Vision von do-gether gesprochen.
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Thomas Nayer | (c) do-gether

Thomas Nayer ist einer jener Menschen, die in ihrem Leben etwas bewegen wollen, und das, obwohl er mit einem Handicap zu kämpfen hat. Der heute 21-Jährige leidet seit seiner Geburt an der Diagnose Zerebralparese. Die Krankheit geht mit Bewegungsstörungen einher und zwingt ihn, einen Rollstuhl zu nutzen. Seine Erkrankung hindert ihn jedoch nicht an seinem Tatendrang. Seit September letzten Jahres entwickelte Nayer eine neue Plattform namens do-gether, die Menschen Hilfesuchende und Helfende miteinander verbindet.

Zuerst Matura mit Bestnoten, dann Unternehmensgründung

Die Idee zur Plattform kam ihm bereits vor vier Jahren. Nach der Matura, die er mit Bestnotenschnitt 1,0 absolvierte, kam es zur Umsetzung des Projektes. Dabei wurde er beratend von oenpay unterstützt, dem Innovationshub der Oesterreichischen Nationalbank. Zudem erfolgte im August 2023 die Gründung der do-gether Services GmbH.

„Aufgrund von eigenen Erfahrungen und Gesprächen mit Freund:innen ist mir aufgefallen, dass es immer wieder Dinge gibt, die wir allein nicht schaffen und bei der uns eine andere Person sehr leicht helfen kann, deswegen habe ich diese App entwickelt. Das ist mein kleiner Beitrag für eine bessere Gesellschaft“, so Nayer.

Wie funktioniert die Plattform?

Zunächst müssen sich Nutzer:innen über eine App registrieren und können dann Aufgaben online stellen, bei denen sie Hilfe benötigen. Als Beispiele nennt Nayer ältere Personen, die beim täglichen Einkauf Unterstützung brauchen.

Sofern jemand Hilfe anbietet, erhält der oder die Helfende dafür eine monetäre Entschädigung, die sich je nach Größe der Aufgabe zwischen fünf und zehn Euro bewegt. Als Richtlinie dient eine Fixpreis-Tabelle. „Jemanden beim Gassi gehen seiner Hunde zu unterstützen, bringt beispielsweise fünf Euro. Eine bettlägerige Person beim Einkauf zu unterstützen, ist hingegen eine größere Aufgabe, die mit zehn Euro bemessen ist“, so Nayer. Zudem gibt es für andere Aufgaben noch eine Verrechnung über Zeit, die mit 15 Euro veranschlagt ist.

Das über do-gether erhaltene Entgelt kann von den Nutzer:innen aber auch direkt an seriöse caritative Einrichtungen und Organisationen gespendet werden. Um den Betrieb der Plattform zu sichern, hebt Nayer pro Aufgabe eine Provision von zehn Prozent ein. Die App ist derzeit in Wien verfügbar und ein Ausbau für ganz Österreich ist bereits geplant. Unter anderem möchte Nayer im nächsten Schritt für das weitere Wachstum Förderungen an Land ziehen.

Sicherheitsfeature von do-gether

do-gether ist eine App, die auf persönlichen Kontakt setzt. Deswegen ist Sicherheit laut Nayer ein fundamentaler Wert, der beim Entwickeln der Software immer berücksichtigt wurde. Bei do-gether kann sich nur anmelden, wer einen gültigen und mit den eigenen Daten übereinstimmenden Personalausweis vorweisen kann.

Hier arbeitet die App laut Nayer mit einem renommierten Partner aus dem Bereich Identitätsverifikation zusammen, der seine Dienstleistungen auch Banken zur Verfügung stellt. Zusätzlich wird jedes Mal, wenn ein Task hochgeladen wird, ein Codewort generiert, dass nur die an diesem Task beteiligten Personen sehen. Dieses Codewort tauschen die beiden Personen aus. So ist sichergestellt, dass es sich bei den zwei Personen genau um diese Identitäten handelt.


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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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