11.07.2024
APP-LAUNCH

do-gether: 21-Jähriger startet neue Plattform für Menschen, die Hilfe im Alltag benötigen

Thomas Nayer bietet mit do-gether eine Plattform, die Hilfesuchende und Helfende miteinander verbindet. Nayer, der als Rollstuhlfahrer im Alltag des Öfteren an externe Hilfe angewiesen ist, möchte so schnelle Hilfe im digitalen Zeitalter anbieten. Wir haben mit dem 21-Jährigen über die Vision von do-gether gesprochen.
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Thomas Nayer | (c) do-gether

Thomas Nayer ist einer jener Menschen, die in ihrem Leben etwas bewegen wollen, und das, obwohl er mit einem Handicap zu kämpfen hat. Der heute 21-Jährige leidet seit seiner Geburt an der Diagnose Zerebralparese. Die Krankheit geht mit Bewegungsstörungen einher und zwingt ihn, einen Rollstuhl zu nutzen. Seine Erkrankung hindert ihn jedoch nicht an seinem Tatendrang. Seit September letzten Jahres entwickelte Nayer eine neue Plattform namens do-gether, die Menschen Hilfesuchende und Helfende miteinander verbindet.

Zuerst Matura mit Bestnoten, dann Unternehmensgründung

Die Idee zur Plattform kam ihm bereits vor vier Jahren. Nach der Matura, die er mit Bestnotenschnitt 1,0 absolvierte, kam es zur Umsetzung des Projektes. Dabei wurde er beratend von oenpay unterstützt, dem Innovationshub der Oesterreichischen Nationalbank. Zudem erfolgte im August 2023 die Gründung der do-gether Services GmbH.

„Aufgrund von eigenen Erfahrungen und Gesprächen mit Freund:innen ist mir aufgefallen, dass es immer wieder Dinge gibt, die wir allein nicht schaffen und bei der uns eine andere Person sehr leicht helfen kann, deswegen habe ich diese App entwickelt. Das ist mein kleiner Beitrag für eine bessere Gesellschaft“, so Nayer.

Wie funktioniert die Plattform?

Zunächst müssen sich Nutzer:innen über eine App registrieren und können dann Aufgaben online stellen, bei denen sie Hilfe benötigen. Als Beispiele nennt Nayer ältere Personen, die beim täglichen Einkauf Unterstützung brauchen.

Sofern jemand Hilfe anbietet, erhält der oder die Helfende dafür eine monetäre Entschädigung, die sich je nach Größe der Aufgabe zwischen fünf und zehn Euro bewegt. Als Richtlinie dient eine Fixpreis-Tabelle. „Jemanden beim Gassi gehen seiner Hunde zu unterstützen, bringt beispielsweise fünf Euro. Eine bettlägerige Person beim Einkauf zu unterstützen, ist hingegen eine größere Aufgabe, die mit zehn Euro bemessen ist“, so Nayer. Zudem gibt es für andere Aufgaben noch eine Verrechnung über Zeit, die mit 15 Euro veranschlagt ist.

Das über do-gether erhaltene Entgelt kann von den Nutzer:innen aber auch direkt an seriöse caritative Einrichtungen und Organisationen gespendet werden. Um den Betrieb der Plattform zu sichern, hebt Nayer pro Aufgabe eine Provision von zehn Prozent ein. Die App ist derzeit in Wien verfügbar und ein Ausbau für ganz Österreich ist bereits geplant. Unter anderem möchte Nayer im nächsten Schritt für das weitere Wachstum Förderungen an Land ziehen.

Sicherheitsfeature von do-gether

do-gether ist eine App, die auf persönlichen Kontakt setzt. Deswegen ist Sicherheit laut Nayer ein fundamentaler Wert, der beim Entwickeln der Software immer berücksichtigt wurde. Bei do-gether kann sich nur anmelden, wer einen gültigen und mit den eigenen Daten übereinstimmenden Personalausweis vorweisen kann.

Hier arbeitet die App laut Nayer mit einem renommierten Partner aus dem Bereich Identitätsverifikation zusammen, der seine Dienstleistungen auch Banken zur Verfügung stellt. Zusätzlich wird jedes Mal, wenn ein Task hochgeladen wird, ein Codewort generiert, dass nur die an diesem Task beteiligten Personen sehen. Dieses Codewort tauschen die beiden Personen aus. So ist sichergestellt, dass es sich bei den zwei Personen genau um diese Identitäten handelt.


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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