06.05.2021

DNA-Speicher aus Glas: Österreicher für Europäischen Erfinderpreis nominiert

2020 wurde die erste Episode der Netflix-Serie „Biohackers" - eine 100 MB große Videodatei - erfolgreich auf DNA gespeichert.
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Wendelin Stark und Robert Grass sind für ein Speicherverfahren auf Basis von DNA für den Europäischen Erfinderpreis nominiert. © Europäisches Patentamt
Wendelin Stark und Robert Grass sind für ein Speicherverfahren auf Basis von DNA für den Europäischen Erfinderpreis nominiert. © Europäisches Patentamt

Der Österreicher Robert Grass und der Schweizer Wendelin Stark haben einen kompakten Datenspeicher “für die Ewigkeit” entwickelt. Das Verfahren ist angelehnt an in Fossilien konserviertes Erbgut. Die beiden Forscher versiegeln Daten in DNA-Form in winzigen Glaskugeln. Als “synthetisches Fossil” können die Daten dann über Jahrtausende aufbewahrt werden. Dafür sind Grass und Stark nun für den Europäischen Erfinderpreis 2021 nominiert.

So groß wie ein USB-Stick

Der Europäische Erfinderpreis wird jährlich vom Europäischen Patentamt für herausragende patentierte Lösungen vergeben. Die Patentierung ermöglicht es, Forschung in die Anwendung in Unternehmen zu bringen. “Ein DNA-Speicher, so groß, wie ein USB-Stick. Darauf ist Erbgut für eine halbe Ewigkeit gespeichert, oder eine Million Netflix Folgen. Beides geht sich aus. Das finden sicher nicht nur Serien-Junkies genial“, sagt die österreichische Patentamtspräsidentin Mariana Karepova. „Robert N. Grass ist überzeugt, dass seine Erfindung bald vermarktet wird und von den Menschen genutzt wird. Genau deswegen steht sein Patent mit auf dem Podest.“

Herausforderung: DNA stabil machen

Grass und Stark forschen beide an der ETH Zürich, an der sie sich 2004 kennengelernt hatten. Sie beschäftigen sich seit Jahren mit der Fähigkeit von DNA zu Schreiben (Synthese) und zu Lesen (Sequenzierung). DNA kann so zusätzlich zur Speicherung genetischer Informationen zur Aufbewahrung von Daten genutzt werden. Digitale Daten werden in solchen Verfahren in eine Sequenz der vier DNA-Basenpaare umgewandelt. Lange war allerdings das Problem, dass ungeschützte DNA-Stränge nicht haltbar sind und sich zersetzen. „Die Herausforderung war klar: DNA stabil zu machen”, erklärt Grass. „Fossilien erwiesen sich als der richtige Weg. Daher untersuchten wir die chemische Struktur von Glasablagerungen auf der DNA, was uns schließlich zu der Verkapselungstechnologie führte.”

Daten 2.000 Jahre lagern

Mit der neuen Methode konnte das Team von Grass eine fehlerfreie Datenwiederherstellung nach einer einwöchigen Lagerung bei 70 °C erreichen. Dieser Zeitraum bei erhöhter Temperatur entspricht der Umwelteinwirkung von 2.000 Jahren Lagerung bei durchschnittlichen Temperaturen in Mitteleuropa. 2016 gründeten Grass und Stark das Spinoff Haelixa und 2018 wurde für ihre Erfindung das europäische Patent erteilt. Bisher wird ihr Glasspeicher vor allem zum Tracking etwa von Produkten eingesetzt, da die winzigen DNA-haltigen Partikel nahezu überall aufgebracht werden können. Bekannter wurde das Verfahren 2020, als die erste Episode der Netflix-Serie „Biohackers” – eine 100 MB große Videodatei – erfolgreich auf DNA gespeichert wurde.

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Die Kurstafel:

📉 Zweite schwache Woche in Folge, Bitcoin bei 63.600 Dollar

Starten wir mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Nach der bereits schwachen Vorwoche (siehe Crypto Weekly #144) ging weiter abwärts. Bei Bitcoin blieb die zuletzt Anfang Juni überschrittene Marke von 70.000 US-Dollar somit außer Reichweite. Unter den großen Krypto-Assets verzeichneten Solana (minus elf Prozent) und Dogecoin (minus 13 Prozent) besonders starke Verluste, während sich Ethereum mit einem geringfügigen Kursabschlag von unter einem Prozent vergleichsweise fast stabil hielt - doch dazu später noch mehr.

Unter Druck geriet der Markt jedenfalls vor allem zum Wochenausklang. Unmittelbaren Auslöser dafür gab es keinen. Die Verluste dürften wieder einmal auf das allgemeine Marktumfeld zurückzuführen sein: Auch an der tech-lastigen US-Börse Nasdaq ging es am Donnerstag klar abwärts und am Freitag zeichnete sich vorbörslich ein eher schwacher Handelsstart ab. 

Die Nasdaq gilt gemeinhin als bester Vergleichsindikator für den Kryptomarkt. Denn empirisch bewegen sich Kryptowährungen weiterhin wie klassische Risk-on-Assets, zu denen auch Tech-Aktien zählen: Sie steigen, wenn die Risikolaune am Markt hoch ist - und fallen, wenn die Zeichen auf Zurückhaltung stehen. Der Aktienmarkt ist stark von den makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst, was dann indirekt auf den Kryptomarkt wirkt. 

Schon in der Vorwoche hatte sich die Zinsentscheidung der US-Notenbank - oder genauer gesagt, ihr Ausblick auf das laufende Jahr - in den Krypto-Kursen niedergeschlagen. Die Korrelation zwischen Krypto-Assets und US-Aktienmarkt ist - mit Unterbrechungen - insbesondere seit der Coronakrise stark. 

😮 US-Börsenaufsicht stellt Ethereum-Untersuchung ein…

Das größte Thema in den vergangenen Wochen in der Kryptobranche war aber nicht die Makroökonomie, sondern die US-Politik, in der sich Tauwetter abzuzeichnen begann. Zuerst genehmigte die US-Börsenaufsicht überraschend Ethereum–Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #141). Dann positionierte sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump mit einer expliziten Pro-Krypto-Message. Und schließlich gab es Medienberichte, die auch noch auf eine Neupositionierung des Lagers von Amtsinhaber Joe Biden hindeuteten (siehe Crypto Weekly #142). 

Hier gibt es also zwei Ebenen: Einerseits die Positionierung der Kandidaten im Wahlkampf, andererseits das Vorgehen der in diesem Bereich wohl wichtigsten Behörde. Und zu zweiterem Themenkreis gab es diese Woche eine weitere interessante Entwicklung: Denn die Börsenaufsicht hat offenbar eine Untersuchung zu Ethereum eingestellt. Dies gab das Blockchain-Unternehmen Consensys Mitte der Woche bekannt

Consensys hatte im April eine Klage gegen die Börsenaufsicht eingebracht. Das Ziel der Klage: Endlich Klarheit zu schaffen, ob Ethereum nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht bereits im März 2023 eine Untersuchung zu genau dieser Frage eingeleitet hatte. Dies geschah offenbar vor dem Hintergrund der Umstellung des Ethereum-Konsensusmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” nach dem berühmten “Merge” im September 2022. Diese Untersuchung dürfte nun eingestellt worden sein.

"Die Entscheidung folgt auf einen Brief, den wir am 7. Juni geschickt haben, in dem wir die Börsenaufsicht gebeten haben, zu bestätigen, dass die Genehmigungen der ETH-ETFs vom Mai, die davon ausgingen, dass ETH eine Commodity (und kein Wertpapier, Anm. d. Red.) ist, bedeuten, dass die Behörde ihre Ethereum-2.0-Untersuchung einstellen wird", schreibt Consensys in einer Mitteilung. Ethereum 2.0 war eine Zeit lang der gängige Begriff für Ethereum nach dem “Merge”, also für das “Proof of Stake”-Ethereum.

🤔 Was die Entscheidung bedeutet - und was nicht

Zumindest lässt sich aus der Entscheidung wohl ableiten, dass die Argumente für eine Einstufung von Ethereum als Wertpapier nach Ansicht der Börsenaufsicht vielleicht nicht ganz so stark sind, wie Anfang 2023 gedacht. Gleichzeitig bedeutet die Einstellung der Untersuchung aber nicht, dass die Börsenaufsicht definitiv akzeptiert hat, dass Ethereum nicht als Wertpapier einzustufen ist. 

Eine interessante Einordnung dazu traf die auf Wertpapierrecht spezialisierte Jus-Professorin Carol Goforth von der University of Arkansas gegenüber Cointelegraph. Denn anders als von Consensys in der oben zitierten Mitteilung suggeriert, hat nach Einschätzung der Juristin “die  Zulassung eines ETF nichts damit zu tun, ob der Basiswert ein Wertpapier ist". Die Entscheidung der Börsenaufsicht, die Ethereum-Untersuchung einzustellen, sei aber "ein ziemlich guter Hinweis darauf, dass die Agentur nicht glaubt, ein Gericht davon überzeugen zu können, dass ETH ein Wertpapier ist." Die Behörde habe wohl eine möglicherweise peinliche Niederlage vor Gericht vermeiden wollen, vermutet die Juristin. 

Zusammenfassend gesagt: Gewissheit darüber, ob die Börsenaufsicht Ethereum als Wertpapier betrachtet, gibt es weiterhin nicht. Aber die Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine solche Rechtseinschätzung in den USA zunehmend an Rückhalt verliert - auch innerhalb der Börsenaufsicht selbst.  


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