27.09.2019

Warum ein russischer Baumagnat Wien zur CultTech-Hauptstadt machen möchte

Mit der viennacontemorary lockt Dmitry Aksenov die internationale Kunstszene nach Wien. Nun möchte er hier einen Hotspot für CultTech-Startups schaffen. Im Gespräch mit dem brutkasten verrät er Details zu den Plänen.
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viennacontemorary Dmitry Aksenov
Dmitry Aksenov: Die viennacontemorary zeigt Wiens Potenzial. (c) Stefan Mey

Dmitry Aksenov ist mit der RDI Group in seiner Heimat Russland als erfolgreicher Immobilienentwickler aktiv. Außerdem agiert der russische Baumagnat als Investor und veranstaltet seit 2005 die viennacontemporary (damals noch bekannt als VIENNAFAIR) in Wien. Nun möchte er die österreichische Bundeshauptstadt zum Dreh- und Angelpunkt der CultTech-Startups machen – darunter versteht man die Nutzung moderner Technologien in Verbindung mit klassischer und zeitgenössischer Kunst.

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Als Beispiel für gute CultTech-Startups nennt Akesenov das Startup izi.Travel, welches ortsabhängiges Storytelling bietet. „So können Sie künftig zum Beispiel in einem selbstfahrenden Auto sitzen, das ihnen Details zu einer Sehenswürdigkeit erzählt“, sagt Aksenov. Diese Kombination aus Content und Technologie ist etwa im Städtemarketing eine reizvolle Lösung. Ein anderes Beispiel ist das russische Startup Crypto.Tickets, das herkömmliche Tickets mit Hilfe der Blockchain-Technologie durch Smart Tickets ersetzt.

viennacontemporary als Leuchtturm-Beispiel für Wien

Doch warum ausgerechnet Wien? „Wien hat etliche Wettbewerbsvorteile, wie etwa die reichhaltige Geschichte, die geographische Lage, das hohe Bildungsniveau und die ausgezeichnete Lebensqualität“, sagt Aksenov zum brutkasten im Rahmen der viennacontemporary. Diese Faktoren werden laut Aksenov „kluge Köpfe“ nach Wien locken. Mit der viennacontemporary habe er schon gezeigt, dass Wien als Standort für die internationale Kunstszene attraktiv ist.

Zugleich mahnt er die Entscheider, sich nicht nur auf den Lorbeeren der Vergangenheit auszuruhen: Nun müssen neue Möglichkeiten genutzt werden, um das Potenzial des kulturellen Erbes zu nutzen. Der Fokus auf CultTech liegt für ihn somit ebenso auf der Hand: Die Bedeutung von Kunst wird nach seiner Ansicht steigen, und die Bedeutung von Technologie sowieso – die Kombination aus beiden Aspekten ist also ein Double-Win.

Health Hub als Vorbild des CultTech Hub

Laut Aksenov wurde das Thema CultTech in Wien bisher vernachlässigt, das Startup-Paket der vorherigen Bundesregierung habe dem Thema ebensowenig die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet wie diverse Einzelinitiativen. Die Technologie sei aber unter anderem auch nötig, um den Kulturinstitutionen zu neuen Geschäftsmodellen zu verhelfen.

Aksenov
Dmitry Aksenov (re.) im Gespräch mit dem brutkasten (c) beigestellt

Aksenovs Ziel ist daher die Einrichtung eines CultTech Hub als eine Open-Innovation-Plattform, bei der die verschiedenen Akteure miteinander vernetzt werden: Private und öffentliche Kulturinstitutionen, Unternehmen mit Interesse an künstlerischen Inhalten, Künstler, Startups und Investoren. Hier zieht er den Vergleich zum Health Hub Vienna, bei dem ebenfalls Akteure verschiedener Stakeholder-Gruppen miteinander an Lösungen im Gesundheitsbereich arbeiten.

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Dmitry Aksenov: Partner für CultTech gesucht

Derzeit werden nun diverse Partnerschaften ausgelotet. Laut Aksenov unterstützt zum Beispiel die Wirtschaftsagentur Wien die Pläne, ebenso wie das BMVIT und diverse Kulturinstitutionen. „Wir waren in der Explorationsphase, weil wir die Annahme hatten, dass es hier Geschäftspotenzial gibt“, sagt Akesenov: „Nun sehen wir, dass tatsächlich eine relevante wirtschaftliche Energie dahintersteht.“

Im nächsten Schritten werden Partnerschaften mit jenen Stakeholdern geschlossen, die dies als Teil ihrer Strategie sehen. Daraufhin wird ein multidimensionales Programm gestartet, mit dem Kooperationen initiiert zwischen Kulturinstitutionen und Tech-Unternehmen gestartet werden. Best-Practice-Beispiele sollen geschaffen werden, auch Investments in skalierbare Use-Cases sind möglich.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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