18.02.2021

DLT Austria: Neuer Verein für Distributed-Ledger-Technologies

Der gemeinnützige Verein Distributed Ledger Technologies Austria – kurz “DLT Austria” – ist eine neue Initiative im Blockchain-Ökosystem. Zielsetzung ist es, Distributed Ledger Technologien bekannter, zugänglicher und breiter nutzbar zu machen, um den heimischen Wirtschafts- und Technologiestandort zu stärken.
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DLT
(c) photo-simonis.com - Das DLT-Team: Eduard Prinz, Jeannette Gorzala, Roman Mühlberger, Geronimo-Noah Hirschal.

DLT Austria wurde ins Leben gerufen, um Österreich zu einem der führenden Standorte für Distributed-Ledger-Technologies zu machen, so die Philosophie des Vereins. Die Gründungsmitglieder sind der festen Überzeugung, dass die Grundlage für erfolgreichen digitalen Wandel aus fundiertem technischen Wissen, der Verfügbarkeit vertrauenswürdiger und unabhängiger Information und Know-How, sowie dem darin wurzelnden Vertrauen in neue Technologien besteht.

Digitalen Wandel intensiv unterstützen

„Mit der Initiative ‚DLT Austria‘ wollen wir den digitalen Wandel intensiv unterstützen und vorantreiben. Unsere Gründungsmitglieder beschäftigen sich auf unterschiedlichen Ebenen mit Distributed Ledger Technologien. Diese Kompetenzen und Erfahrungen bündeln wir zum Nutzen aller und laden sämtliche Stakeholder dazu ein, dasselbe zu tun“, sagt Eduard Prinz, Gründer und Initiator von DLT Austria.

Drei Schritte zur Transformation

Laut dem Verein erfolgt die digitale Transformation in drei Schritten: Daten werden digitalisiert. Danach werden datenbasierte Prozesse und Methoden durch Netzwerktechnologie verknüpft und mittels Internet, sowie anderer Web-Services optimiert. Abschließend erfolgt ein Austausch von Daten und, die durch ihre Verarbeitung entstehende Wertschöpfung wird verteilt.

In diesem Sinne ist der Verein als proaktive Plattform konzipiert, in der Einzelpersonen, NGOs und Unternehmen gleich wichtige Rollen einnehmen sollen. Mitglieder erhalten Unterstützung und Gestaltungsmöglichkeiten auf drei Ebenen.

DLT Connect

DLT Connect kommt im Gewand einer moderierten Vernetzungsplattform daher und fungiert als neutraler Ansprech- und Vernetzungspartner zwischen relevanten Stakeholdern des Distributed-Ledger-Technologies- und Blockchain-Ökosystems. Hierbei liegt der Fokus in der ersten Phase auf Unterstützung beim Recruiting und dem Identifizieren und Vermitteln von Domain-Experts für konkrete Problemstellungen der Mitgliedsunternehmen, sowie aus Forschung und Entwicklung.

DLT Create

DLT Create hingegen dient der Bewusstseinsbildung für sinnvolle Use Cases, in denen die DLT- und Blockchain-Technologie sozio-ökonomische, sowie ökologische Mehrwerte bieten soll. Hierzu wird das hiesige Connect-Netzwerk als Verbindung zu Experten, Unternehmen und Initiativen in Form eines ad hoc Think Tanks bereitgestellt. Als Create Service bietet der Verein auch die Organisation von Hackathons und Unterstützung bei deren Besetzung durch Distributed-Ledger-Technologies-Spezialisten an.

DLT Collaborate

Hier werden Workshops umgesetzt und angeboten, um Mitglieder unter gezielter Einbindung von Domain-Experts bei der Identifikation und Erarbeitung von Use Cases zu unterstützen. Durch gezieltes Zusammenstellen interdisziplinärer Working-Groups soll der Komplexität tokenisierter Ökosysteme Rechnung getragen werden.

Vertrauen und Basiswissen

„Die Blockchain-Technologie hat großes Potenzial, vor allem in jenen Bereichen, in denen sich unbekannte Akteure ohne Intermediär gegenüberstehen oder dauerhafte und rückverfolgbare Informationsketten wichtig sind. Zentral für eine breite Nutzung ist jedoch als erster Schritt der Aufbau von Vertrauen und Basiswissen um die Distributed Ledger Technologie. Dies ist ein Kernpunkt unserer Tätigkeit „, so die Gründungsmitglieder von DLT Austria.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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