03.04.2020

Vom Mut der Kleinanleger und einer (sehr) einseitigen Dividenden-Diskussion

Zum Teil sind es gerade die Kleinanleger wie bei Own360, die auch in der Krise an den Börsen zukaufen und so die Unternehmen unterstützen. Daran sollten wir auch beim von der Regierung geplanten Dividenden-Stopp denken.
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Markus Fallenböck: Wahlkampf als Gladiatorenspiele? Es geht auch anders!
(c) Own360: Markus Fallenböck

Ich gebe es ganz offen zu: Auch wir bei Own360 waren angesichts der dramatischen Börsenentwicklung im März sehr angespannt. Wie würden die rund 10.000 Kunden unseres Standortfonds reagieren? Schließlich sind die meisten davon ganz normale Durchschnittsmenschen, die wie wir alle in der einen oder anderen Form von der Coronakrise betroffen sind – und das zum Teil auch massiv in ihrer Finanzlage. Und Own360 investiert in die 250 für den Standort Österreich wichtigsten handelbaren Unternehmen. Die Nachrichtenlage zu deren wirtschaftlichem Umfeld wie auch zu den wichtigsten Börsen konnte man ab Mitte März nur als katastrophal bezeichnen.

Was tun Kleinanleger in der Coronakrise?

Die Anspannung war also verständlich. Jetzt, Anfang April, sind wir klüger und schwer beeindruckt von unseren Kunden. Denn die 10.000 von uns betreuten Anleger haben in den letzten Wochen deutlich mehr Anteile an den Unternehmen erworben als je zuvor. Der März 2020 ist der Monat mit den höchsten Fonds-Zuzahlungen bei Own360 seit unserer Gründung 2017. Pro Tag waren und sind es rund 400-500 Einzahlungen bestehender Kunden in den Fonds. Das gesamte Volumen im März 2020 beläuft sich auf das Vierfache eines normalen Monats.

Eigentum erzeugt Verantwortung

Dieser erfreuliche Trend besteht auch bei anderen Anbietern. Natürlich weiß niemand, was die kommenden Wochen noch bringen werden. Und ja, Kleinanleger können die gigantischen Marktbewegungen nicht umdrehen. Man muss aber bedenken: Wir sprechen von Retail-Investoren, die trotz einer schwierigen Situation die Marktbewegungen verstehen („Kaufen, wenn der Preis unten ist“) und an die Zukunft der Unternehmen glauben. Das sehen wir auch in den vielen Kommentaren auf der Own360 App. Neben dem hoffentlich günstigen Kaufzeitpunkt ist es auch das Interesse an den Unternehmen und ein Gefühl von „Miteigentum“, das die Anleger motiviert. Denn Eigentum erzeugt Verantwortung und damit auch eine langfristige Perspektive.

Dividenden-Stopp und Staatshilfe

Gerade deshalb sehe ich die aktuelle Kontroverse rund um die Ausschüttung von Dividenden bei Inanspruchnahme von Staatshilfen kritisch. Vizekanzler Kogler hat erst heute verkündet, dass es einen einjährigen Auszahlungsstopp für Dividenden geben wird (sowie Beschränkungen bei Managerboni). Die Perspektive der Kleinanleger wird dabei wieder völlig ausgeblendet. Und der Diskussionsstil erinnert teilweise fatal an die Finanzkrise und die Rolle der Banken in Österreich. Was dabei gerne übersehen wird: Jene Kreditinstitute, denen jetzt eine zu großzügige Dividendenpolitik vorgeworfen wird, haben sämtliche Staatshilfen zuzüglich hoher Zinsen zurückbezahlt. Im Nachhinein gesehen war es also ein gutes Geschäft für die Republik Österreich.

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Keine Frage: In außergewöhnlichen Zeiten darf es keine Denkverbote geben. Das gilt aber in alle Richtungen. Und auch wenn die Ausschüttung von Dividenden in der derzeitigen Situation wohlüberlegt sein will, sollte man die Diskussion aus allen Richtungen führen.

Und da sie bisher relativ einseitig geführt wurde, möchte ich ein paar Argumente hinzufügen.

Grundlage: Die Treuepflicht bei Dividenden

Die Treuepflicht verlangt von AG-Vorständen, von Ausschüttungen abzusehen, deren Vornahme die Existenz der Gesellschaft gefährden würde. Wird gegen die Ausschüttungssperre verstoßen, müssen die handelnden Personen mit verschiedenen Haftungsansprüchen rechnen. Daher werden Vorstände nur jene Ausschüttungen vorschlagen, welche die Existenz der Unternehmen nicht gefährden.

Dividenden: Worum es geht und wer es bekommt

Bei den Ausschüttungen handelt es sich um einen (geringen) Teil der Gewinne aus dem überwiegend sehr erfolgreichen Jahr 2019, für die der Staat seinen Anteil über die Körperschaftsteuer schon erhalten hat.

Die Empfänger sind – wie man auch am Beispiel Own360 sieht – nicht nur Großanleger. Klar, wir haben nicht die Situation in den USA, wo viele Pensionisten von den Dividenden leben. Aber auch für Privatpersonen hierzulande bessert die Dividende die Performance auf. Und nicht zu vergessen: Hier kassiert der Staat eine KESt von 27,5%. Die verbleibende Nettodividende fließt im Regelfall entweder zurück in den Kapitalmarkt oder wird verkonsumiert. In beiden Fällen wird die Wirtschaft gestärkt.

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Dann gibt es noch die vielen tausend „indirekten“ Aktionäre, wie Mitarbeiter oder Begünstigte von Pensions- und Vorsorgekassen. Die Dividenden fließen über Mitarbeiterstiftungen und Zusatzpensionen genau dorthin, wo es am dringendsten gebraucht wird. All diese Gruppen sind auch von einem Ausschüttungsverbot betroffen. Dass ein solches zu einem massiven Vertrauensverlust auf Investorenseite führt, muss allen Beteiligten klar sein.

Staatshilfe ist nicht gleich Staatshilfe

Bei den aktuellen Staatshilfen wird gerne übersehen, dass hiermit hauptsächlich den KMU geholfen wird und nicht großen Aktiengesellschaften. Das ist auch vollkommen richtig, da erstere das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft bilden. Zugegeben: Das Kurzarbeitsmodell ist auch für börsennotierte Unternehmen eine Hilfe, hiermit werden aber auch Arbeitnehmer in großem Ausmaß unterstützt. Diese bekommen bei (deutlich) verminderter Arbeitsleistung bis zu 90% ihres Gehalts, während die Unternehmen in Vorleistung gehen müssen. Bei wesentlichen anderen Hilfestellungen des Staates handelt es sich zudem um Stundungen und Garantien, die im Normalfall nicht schlagend werden sollten.


Über den Autor

Markus Fallenböck ist Gesellschafter des österreichischen Fintech Own360 (früher Own Austria), das einen Standortfonds für private Anleger anbietet. Davor war er viele Jahre in Managementfunktionen etwa bei Styria Media Group und Verlagsgruppe News tätig.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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