13.03.2018

Wiener cashpresso startet Kooperation mit einer deutschen Sparkasse

Das Wiener FinTech-Startup cashpresso bietet seine Dispo-Kreditlösung erstmals über eine Co-Branded-Lösung an. Als Partner wurde die Braunschweigersche Landessparkasse gewonnen.
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cashpresso Team - Dispo-Kredit
(c) cashpresso: Die Co-Founder Daniel Strieder, Michael Handler und Jörg Skornschek.

Das Prinzip von cashpresso, das beim Banking and Insurance Summit in Berlin 2017 den Titel „Bestes FinTech Startup“ holte, ist schnell erklärt: In etwa zehn Minuten können Kunden unter Angabe einiger Daten und mittels elektronischer Signatur bzw. Videoidentifikation ein Konto eröffnen und dann sofort über einen Kleinkredit von 1500 Euro verfügen. Die Höhe der Raten kann man selbst festlegen – das Minimum ist drei Prozent pro Monat. Die jährliche Verzinsung beträgt dabei knapp zehn Prozent. cashpresso arbeitet über verschiedene Kanäle. Ein Standbein ist etwa E-Commerce, wo richtig platzierte Dispo-Kredit-Angebote Konsum-Finanzierung bieten sollen. Ein anderes Standbein sind Kooperationen mit Banken – cashpresso gewann etwa die I2C-Challenge 2016 der RBI. Nun wurde verkündet, dass es mit der Braunschweigerschen Landessparkasse erstmals eine Co-Branded-Lösung gibt.

+++ 2 Millionen Euro Wachstumskapital für cashpresso +++

„Chance für Bekanntheit auf dem Deutschen Markt“

„cashpresso hilft uns, der steigenden Nachfrage nach digitalen Bankprodukten gerecht zu werden“, sagt Michael Madel, Chief Digital Officer, BLSK, über die Zusammenarbeit. Und bereits nach kurzer Zeit zeige sich, dass der Express-Dispo gut angenommen werde. „Für uns ist das eine großartige Chance, unsere Bekanntheit auf dem deutschen Markt zu verbessern“, sagt Daniel Strieder, Co-Founder und CEO von cashpresso.

Kritik von Konsumentschützern an Dispo-Kredit

cashpresso ist für Startup-Verhältnisse mit ungewöhnlich starker Kritik konfrontiert. So schreibt etwa der Verein für Konsumenteninformation in seinem Magazin „Konsument“: „Wir möchten anmerken, dass dieser schnelle und unkomplizierte Zugang zu unüberlegten Kreditabschlüssen führen und somit auch für viele Menschen der erste Schritt in die Schuldenfalle sein kann. Gerade die junge Zielgruppe von cashpresso ist hier stark gefährdet. Umso mehr, als die Zinsen in Höhe von 9,99 Prozent pro Jahr außerordentlich hoch sind“. Und auch die Arbeiterkammer warnt auf ihrer Seite: „Zudem besteht aus Sicht der ExpertInnen die Gefahr, dass junge Menschen einen Kredit bekämen, die ihn sich gar nicht leisten könnten. Ob das Konto überzogen ist, kann das Unternehmen im Gegensatz zur Hausbank nämlich nicht prüfen. Das sei gerade für junge Menschen mit überzogenem Konto eine Gefahr“.

+++ Fokus: FinTech +++


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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