28.09.2023

Diskriminierung bei Bewerbung noch immer Thema – Familienplanung als Problem

Die beiden Job-Plattformen hokify und karriere.at haben sich bei ihren User:innen umgehört und festgestellt, dass es hierzulande im Bewerbungs-Prozess noch immer zu Ungereimtheiten kommt.
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Bewerbung, Diskriminierung
(c) Stock.Adobe/Lumos sp - Umfragen zeigen Problematiken bei Bewerbungsprozessen.

Wie Umfragen unter User:innen der beiden Job-Plattformen hokify und karriere.at zeigen, ist Diskriminierung bei Bewerbungen noch immer Usus. Die meisten der jeweils 1.000 Befragten haben schon einmal Altersdiskriminierung im Bewerbungsprozess erlebt (karriere.at: 18 Prozent; hokify: 22 Prozent), gefolgt von Sexismus (karriere.at: elf Prozent; hokify: sieben Prozent) und Rassismus (karriere.at: vier Prozent; hokify: zehn Prozent).

Bewerbung: Unterschiedliche Formen der Diskriminierung

„Die Ergebnisse der Befragungen auf karriere.at und hokify sind fast deckungsgleich: Über ein Drittel der Befragten haben sich bereits einmal im Bewerbungsprozess diskriminiert gefühlt. Das zeigt, dass Diskriminierung den gesamten Arbeitsmarkt betrifft“, erklärt Karl Edlbauer, Co-Founder und Geschäftsführer von hokify. „Diskriminierung kann bei der Bewerbung unterschiedliche Formen annehmen: Bewerbungen werden aussortiert, Kandidat:innen werden nicht zum Gespräch eingeladen oder bei gleicher Qualifikation nicht berücksichtigt. Dadurch werden passende Kandidat:innen für einen Job nicht in Erwägung gezogen, was wiederum den derzeit anhaltend hohen Arbeitskräftebedarf zusätzlich verschärft.“

Bewerbungsgespräch: Vier von zehn Personen mit unzulässigen Fragen konfrontiert

Vier von zehn Befragten (karriere.at: 43 Prozent; hokify: 39 Prozent) wurden im Bewerbungsgespräch bereits nach Details aus dem Privatleben gefragt. So gaben 13 Prozent der Teilnehmenden auf beiden Plattformen an, dass sie schon einmal nach der Familienplanung gefragt wurden: Von jenen User:innen, auf die dies zutrifft, sind 87 Prozent (karriere.at) bzw. 73 Prozent (hokify) weiblich.

Zur Info: Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Familienstandes oder des Umstands, ob jemand Kinder hat. Auch ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung fällt hier hinein. Fragen, die diese Themen behandeln, sind, bis auf spezifische Ausnahmen, im Bewerbungsgespräch nicht zulässig.

Mehrheit für Bewerbung mit Foto

Danach gefragt, ob sie eine Bewerbung ohne Foto und persönliche Daten (Name, Geschlecht, Geburtsdatum) bevorzugen würden, sprachen sich zwei Drittel für die „klassische“ Bewerbung mit Foto im Lebenslauf aus (karriere.at: 68 Prozent; hokify: 61 Prozent).

Bei den Varianten ohne Foto bevorzugen die Nutzer:innen von hokify, ihre persönlichen Daten anzugeben, während User:innen von karriere.at die gänzlich anonymisierte Variante demgegenüber leicht präferieren.

„Die Bewerbung ohne Foto ist im englischsprachigen Raum und Skandinavien schon üblich, um Diskriminierung möglichst im Keim zu ersticken“, erklärt Michaela Foißner-Riegler, Chief People Officer bei karriere.at. „Hierzulande gehört das Foto aktuell standardmäßig in den Lebenslauf. Laut unserer Befragung präferieren auch die Jobsuchenden diese Variante. Arbeitgeber sind jedoch gefordert, Vorurteilen und Stereotypen aktiv entgegenzuwirken, um die Arbeitswelt so inklusiv wie möglich zu gestalten. Beispiele hierfür sind Maßnahmen im Bereich Bewusstseinsbildung genauso wie anonymisierte und standardisierte Bewerbungsverfahren oder das Vier-Augen-Prinzip beim Durchsehen von Bewerbungen.“

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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


Eine Anfrage an die beiden Gründer zu den Hintergründen wurde vonseiten des brutkasten gestellt.

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