23.05.2019

Deutschland: Aufregung um “DIN-Norm für Startups”

Ein Bericht des Handelsblatts, wonach das Deutsche Institut für Normung (DIN) eine standardisierte Zertifizierung für Startups einführen will, sorgte diese Woche im Nachbarland für Aufsehen. Ob es tatsächlich zu einer DIN-Norm für Startups kommen wird, ist noch unklar.
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Kommt in Deutschland eine DIN-Norm für Startups?
(c) fotolia.com - Aintschie

Hierzulande kommt man mit den Maßgaben des Deutschen Instituts für Normung (DIN) im Alltag meist über Papier-Größen in Berührung. Tatsächlich ist das Institut natürlich in vielen Bereichen für zertifizierte Standards verantwortlich – analog zur heimischen Austrian Standards (ÖNORM) oder der internationalen ISO. Eine Meldung des deutschen Handelsblatts, wonach nun auch eine DIN-Norm für Startups geplant sei, sorgte im Nachbarland diese Woche für Aufregung.

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Startups in “A4”?

Der Tenor in der Reaktion der deutschen Gründer-Community: Startups, die doch so viel Wert auf Individualität legen, lassen sich nicht in ein Format wie “A4” pressen. Und etwas konkreter: “Für Gründungen und Gründungsprojekte, die staatliche Finanzierungsunterstützung haben wollen, ist die Bürokratie schon am Rande des Tragbaren”, so Sonja Jost, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Startups, gegenüber dem Handelsblatt.

Freiwilliger Leitfaden mit Standard-Fragen

Ganz so dramatisch ist die Situation dann aber doch (noch) nicht. Denn was das Normierungsinstitut vorlegte ist noch keine DIN-Norm, sondern vorerst eine sogenannte DIN-Spec. Es handelt sich dabei um einen freiwilligen Leitfaden, mit (Gründern wohl hinlänglich bekannten) Fragen wie: “Warum soll es die Firma geben?”, “Wie funktioniert das Geschäftsmodell?”, “Wie sehen Marketing- und Vertriebsstrategie aus?”, “Gibt es eine ausreichende Finanzplanung?” sowie “Welche Konkurrenten sind schon am Markt?”.

Wird aus der DIN-Spec die DIN-Norm für Startups?

Erarbeitet wurde das 17-seitige Dokument innerhalb von 18 Monaten von einem Konsortium aus Beratungsunternehmen, wissenschaftlichen Institutionen und Unternehmen, darunter EY, die Technische Universität Darmstadt und die Fresenius Hochschule Idstein. Und dort besteht das klare Ziel, aus der DIN-Spec eine DIN-Norm zu machen. “Das Konsortium wünscht sich, dass Gründer sich künftig ähnlich wie bei ISO 9001 zertifizieren lassen können”, wird Stephan Haubold, Professor an der Fresenius Hochschule, im Handelsblatt zitiert. “Das würde nicht nur die Gründer vor unüberlegten und folgenschweren Entscheidungen schützen, sondern auch Bundesministerien, die Fördergelder vergeben, Investoren sowie Banken ein wichtiges Instrument an die Hand geben”, so Haubold weiter.

Projektleiter um Relativierung bemüht

Vielleicht auch wegen des vielen schlechten Feedbacks der Community war der zuständige Projektleiter der DIN, De-Won Cho, jedoch schon kurz nachdem die Meldung publik wurde, gegenüber dem Magazin Gründerszene um Relativierung bemüht. Kein Startup werde gemäß dieses Leitfadens überprüft und das DIN werde auch keine darauf basierenden Zertifikate vergeben, kommentierte er dort. Und: “Wir wollen niemandem vorschreiben, dass etwas zu funktionieren hat”. Ob aus der DIN-Spec eine DIN-Norm wird, ist also vorerst unklar.

⇒ Zusammenfassung des Leitfadens auf der Page der DIN

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Die liebe Not mit AI-Act und anderen regulatorischen Anforderungen für Unternehmen in Österreich und der EU prägt die aktuelle Standort-Diskussion wie kaum ein anderes Thema. Dass man sich diese bürokratischen Hürden auch zu Nutzen machen und dabei anderen Unternehmen helfen kann, will das Wiener Startup Daiki beweisen – brutkasten berichtete bereits im Oktober über ein Millioneninvestment.

Zentrale Anwendung zur KI-Überwachung

Daiki launchte nun seine AI-Registry, wie das Startup heute bekanntgab. Die Anwendung, die über ein SaaS-Modell vertrieben wird, dokumentiert und überwacht sämtliche KI-Systeme, die im Unternehmen genutzt werden. Sie soll dabei einen umfassenden Überblick über KI-Risiken und Compliance schaffen, für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sorgen und klare Insights zur Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der genutzten Systeme liefern.

“Detaillierter Katalog der KI-Systeme und -Modelle”

“Die KI-Registry ermöglicht es Unternehmen, einen detaillierten Katalog der KI-Systeme und -Modelle zu erstellen, die ihr Team verwendet oder entwickelt, indem es Vorlagen für gängige Modelle verwendet oder eigene Systembeschreibungen erstellt”, heißt es vom Startup. Nach der Fertigstellung erhielten Unternehmen ein Feedback von Daiki mit konkreten Verpflichtungen und Empfehlungen für das Qualitätsmanagement durch automatisches Benchmarking und die Überprüfung der Einhaltung durch Experten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Unternehmen einen “trustworthiness score”.

Daiki-System auch für Unternehmen mit hohem Risiko laut AI-Act

Nicht nur reine Anwender, sondern auch Unternehmen, die gemäß EU-AI-Act als “Bereitsteller und Anbieter von KI-Systemen” mit hohem Risiko eingestuft werden, könnten mithilfe der AI-Registry alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, betont man bei Daiki.

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