23.05.2019

Deutschland: Aufregung um „DIN-Norm für Startups“

Ein Bericht des Handelsblatts, wonach das Deutsche Institut für Normung (DIN) eine standardisierte Zertifizierung für Startups einführen will, sorgte diese Woche im Nachbarland für Aufsehen. Ob es tatsächlich zu einer DIN-Norm für Startups kommen wird, ist noch unklar.
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Kommt in Deutschland eine DIN-Norm für Startups?
(c) fotolia.com - Aintschie

Hierzulande kommt man mit den Maßgaben des Deutschen Instituts für Normung (DIN) im Alltag meist über Papier-Größen in Berührung. Tatsächlich ist das Institut natürlich in vielen Bereichen für zertifizierte Standards verantwortlich – analog zur heimischen Austrian Standards (ÖNORM) oder der internationalen ISO. Eine Meldung des deutschen Handelsblatts, wonach nun auch eine DIN-Norm für Startups geplant sei, sorgte im Nachbarland diese Woche für Aufregung.

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Startups in „A4“?

Der Tenor in der Reaktion der deutschen Gründer-Community: Startups, die doch so viel Wert auf Individualität legen, lassen sich nicht in ein Format wie „A4“ pressen. Und etwas konkreter: „Für Gründungen und Gründungsprojekte, die staatliche Finanzierungsunterstützung haben wollen, ist die Bürokratie schon am Rande des Tragbaren“, so Sonja Jost, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Startups, gegenüber dem Handelsblatt.

Freiwilliger Leitfaden mit Standard-Fragen

Ganz so dramatisch ist die Situation dann aber doch (noch) nicht. Denn was das Normierungsinstitut vorlegte ist noch keine DIN-Norm, sondern vorerst eine sogenannte DIN-Spec. Es handelt sich dabei um einen freiwilligen Leitfaden, mit (Gründern wohl hinlänglich bekannten) Fragen wie: „Warum soll es die Firma geben?“, „Wie funktioniert das Geschäftsmodell?“, „Wie sehen Marketing- und Vertriebsstrategie aus?“, „Gibt es eine ausreichende Finanzplanung?“ sowie „Welche Konkurrenten sind schon am Markt?“.

Wird aus der DIN-Spec die DIN-Norm für Startups?

Erarbeitet wurde das 17-seitige Dokument innerhalb von 18 Monaten von einem Konsortium aus Beratungsunternehmen, wissenschaftlichen Institutionen und Unternehmen, darunter EY, die Technische Universität Darmstadt und die Fresenius Hochschule Idstein. Und dort besteht das klare Ziel, aus der DIN-Spec eine DIN-Norm zu machen. „Das Konsortium wünscht sich, dass Gründer sich künftig ähnlich wie bei ISO 9001 zertifizieren lassen können“, wird Stephan Haubold, Professor an der Fresenius Hochschule, im Handelsblatt zitiert. „Das würde nicht nur die Gründer vor unüberlegten und folgenschweren Entscheidungen schützen, sondern auch Bundesministerien, die Fördergelder vergeben, Investoren sowie Banken ein wichtiges Instrument an die Hand geben“, so Haubold weiter.

Projektleiter um Relativierung bemüht

Vielleicht auch wegen des vielen schlechten Feedbacks der Community war der zuständige Projektleiter der DIN, De-Won Cho, jedoch schon kurz nachdem die Meldung publik wurde, gegenüber dem Magazin Gründerszene um Relativierung bemüht. Kein Startup werde gemäß dieses Leitfadens überprüft und das DIN werde auch keine darauf basierenden Zertifikate vergeben, kommentierte er dort. Und: „Wir wollen niemandem vorschreiben, dass etwas zu funktionieren hat“. Ob aus der DIN-Spec eine DIN-Norm wird, ist also vorerst unklar.

⇒ Zusammenfassung des Leitfadens auf der Page der DIN

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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


Eine Anfrage an die beiden Gründer zu den Hintergründen wurde vonseiten des brutkasten gestellt.

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