13.11.2023
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digna: Wie ein Wiener Startup mit KI die Datenqualität im Sozialversicherungsbereich revolutionierte

Das Wiener Startup digna unterstützt Unternehmen dabei, ihre Daten effektiv zu nutzen. Insbesondere setzt die IT-Services der Österreichischen Sozialversicherung (ITSV) auf die Technologie.
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Marcin Chudeusz und Danijel Kivaranovicl | (c) digna
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Data-Warehouses sind komplexe Datenlösungen, die in Unternehmen eine zentrale Rolle spielen, um Daten zu speichern, zu verwalten und für Analysen zugänglich zu machen. Damit derartige Data-Warehouses effektiv sind, ist allerdings auch die Qualität der gespeicherten Daten entscheidend. Das Überprüfen der Datenqualität von immensen Datenmengen stellt eine enorme und komplexe Herausforderung dar.

digna mit einer Menge an Erfahrung

Ein Startup aus Wien, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Datenqualität zu steigern, ist digna. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2020 von Danijel Kivaranovic und Marcin Chudeusz mit der Vision, robuste Softwarelösungen zu entwickeln, die auf KI- und ML-Algorithmen beruhen und von jedermann einfach zu nutzen sind. Die Unternehmer greifen auf eine geballte Ladung an Expertise zurück. Chudeusz ist ein erfahrener Consultant im IT-Bereich und Kivaranovic besitzt einen PhD in Statistik und hat mehrere internationale Machine Learning-Wettbewerbe gewonnen.

DIGNA – die Plattform für Datenqualität

Herzstück des Startups bildet dabei die Datenqualitäts-Plattform Digna. Im Prinzip handelt es sich dabei um ein auf künstlicher Intelligenz basierendes Datenqualitätstool, das die Analyse großer Datenmengen mühelos macht. Im Gegensatz zu regelbasierten Datentools, die von vordefinierten Ergebnissen abhängen, lernt Digna Muster und Trends im Laufe der Zeit zu erkennen. Unternehmen haben somit die Möglichkeit ihre Datenqualitätsprüfung zu skalieren und etwaige Datenqualitätsprobleme mühelos zu identifizieren.

„Die mühelose Konfigurierbarkeit von DIGNA macht den Einsatz als Self-Service Data Quality Plattform im gesamten Sozialversicherungsbereich möglich“

Thomas Schauer, Leiter des Teams Data Analytics bei der ITSV GmbH

ITSV setzt auf DIGNA

Bereits im September 2021 waren die beiden digna-Gründer gemeinsam mit ihrem Team bereit, die Plattform Digna in den Einsatz zu bringen. Als Partner konnten dafür die IT-Services der österreichischen Sozialversicherung (ITSV) gewonnen werden.

Als innovatives Technologieunternehmen steuert und koordiniert die ITSV die IT-Aktivitäten der österreichischen Sozialversicherung. Dementsprechend groß sind auch die im Data Warehouse verarbeiteten Datenmengen. Jährlich wickelt die ITSV beispielsweise 135.036.511 E-Mails und 25.000.000 Einträge in Impfpässen ab.

Zu Beginn war Vojkan Radak, Produktmanger für das Data Warehouse bei der ITSV, skeptisch, dass Digna die Datenqualitätsregeln, die vorher manuell gewartet wurden, ersetzen kann. Denn wäre es möglich, wäre es nicht nur ein Game-Changer im Datenqualitäts-Management der ITSV, sondern für die ganze Data Warehouse-Branche.

Ein Jahr ohne Datenqualitätsregel im Data Warehouse

Im April 2023 war es dann soweit: Auf der ADV Data-Excellence-Konferenz in Wien, präsentierten digna-Mitgründer Kivaranovic und Radak von den ITSV gemeinsam die Ergebnisse, die vor versammelten Publikum für Staunen sorgten. Während der Präsentation verkündete Radak selbstbewusst: “Digna hat erfolgreich 9.000 Datenqualitätsregeln für technische Prüfungen in unserem Data Warehouse ersetzt.” Durch Nutzung der Macht der künstlichen Intelligenz hat digna das Problem der technischen Datenqualitätsregeln effektiv gelöst und die Data-Warehouse-Landschaft nachhaltig geprägt.

Befähigung einer ganzen Organisation

Digna’s Einfluss ging über das Data Warehouse der ITSV hinaus. Schon im Dezember 2022 beschloss die ITSV, Digna als Datenqualitätsplattform für die gesamte Sozialversicherungsorganisation zu implementieren. Dieser Schritt ermöglichte es den Mitarbeiter:innen in allen Bereichen, Projekte unabhängig zu konfigurieren und so die Datenqualität der Organisation zu überwachen und zu verbessern.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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