22.10.2021

Digitalsteuer: Österreich und vier weitere Länder erzielen Kompromiss mit USA

Nach einer internationalen Einigung auf OECD-Ebene Anfang Oktober gelang nun zwischen den USA und fünf europäischen Ländern im Digitalsteuer-Streit ein Kompromiss für die Übergangszeit.
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Finanzminister Gernot Blümel über Neuerungen beim Ausfallsbonus - Digitalsteuer
Finanzminister Gernot Blümel (c) BMF/Wenzel

2019 führte Österreich als eines von mehreren europäischen Ländern eine Digitalsteuer auf nationaler Ebene ein. Argumentiert wurde dies damit, dass auch Tech-Riesen wie Google nicht davonkommen sollten, ohne Steuern zu zahlen. Diese wussten sich freilich selbst zu helfen und gaben die Gebühren an die Kund:innen weiter. Und auch diplomatisch sorgte das Gesetz für Verstimmung. Die US-Regierung – damals noch unter Donald Trump – kündigte massive Strafzölle für heimische Produkte an.

OECD-Einigung für globale Steuerreform ebnete Weg für Digitalsteuer-Kompromiss

Unter Präsident Joe Biden wurde der diplomatische Ton bekanntlich wieder freundlicher und die Zölle wurden zumindest aufgeschoben, um in der Zwischenzeit eine Einigung erzielen zu können. Am 29. November wäre es soweit gewesen. Rechtzeitig vorher wurde nun aber ein Kompromiss gefunden. Dieser ist vor allem auch einer Einigung auf OECD-Ebene Anfang Oktober geschuldet. 136 Staaten beschlossen eine globale Reform von Unternehmenssteuern, die spätestens 2023 inkrafttreten soll. Diese sieht vor, dass international tätige Firmen unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen müssen.

Entsprechend ging es bei Verhandlungen zwischen den USA und Österreich gemeinsam mit Frankreich, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich nur mehr um eine Übergangslösung. Für diese wurde nun ein Kompromiss gefunden. Konkret werden die europäischen Staaten ihre nationalen Regelungen bis zur Einführung der globalen Steuerreform weiterführen. Dennoch wird es keine Strafzölle der USA geben. Wenn das Aufkommen während der Übergangsperiode bei einzelnen Konzernen höher ist, als der Betrag nach der internationalen Reform wäre, wird der Überschreitungsbetrag von den europäischen Staaten für danach angerechnet.

Blümel: „Verhandlungserfolg“

Beide Seiten sehen ihre wichtigsten Punkte in dem Kompromiss erfüllt. Finanzminister Gernot Blümel schreibt in einem Statement, von einem „Verhandlungserfolg“. Dabei betont er: „Wir haben jedoch immer gesagt, dass es um internationale Konzerne geht und es deshalb eine internationale Lösung braucht. Eine globale Lösung sorgt dafür, dass mehr Fairness zwischen den Ländern erreicht wird. Österreich wird in einem erheblichen Maße von einer derartigen Regelung profieren und war auch immer ein Vorreiter in dieser Sache“.

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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