04.09.2025
ENTBÜROKRATISIERUNG

„Digitaloffensive Österreich“ sieht Wendepunkt und fordert weniger Regulierung

Die Telekom-Infrastrukturbetreiber A1, Magenta und Drei zogen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz eine positive Bilanz ihrer Investitionen in die digitale Infrastruktur. Gleichzeitig warnen sie vor einem Wendepunkt: Erstmals verzeichne die Branche einen Umsatzrückgang. Die CEOs fordern daher eine Entbürokratisierung und fairere Wettbewerbsbedingungen.
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Magenta-CEO Thomas Kicker, Deputy CEO A1 Group Telekom Austria Thomas Arnoldner und Drei-Chef Rudolf Schrefl. Foto: DOÖ

Die Digitaloffensive Österreich, eine Vereinigung der großen Telekom-Anbieter lud zum Pressetermin ein – ausgerechnet in einem historischen Ambiente. Hof 8, Innere Stadt, 9 Uhr morgens. Auf einer etwas kitschigen, samtgrünen Couch nehmen drei CEOs in Maßanzügen Platz: Thomas Arnoldner (A1), Rudolf Schrefl (Drei) und Thomas Kicker (Magenta). Vor ihnen sitzen Journalisten – Gendern an der Stelle nicht notwendig –, mit Laptops auf dem Schoß und tippen mit, wie die CEOs das letzte Jahrzehnt in digitalen Investitionen Revue passieren lassen.

Positive Bilanz

Die drei Telekom-Infrastrukturbetreiber A1, Magenta und Drei ziehen eine positive Bilanz: 900 Millionen Euro jährlich wären in den Ausbau und die Modernisierung der digitalen Infrastruktur investiert worden. Laut Presseaussendung sei ein messbarer Erfolg verzeichnet worden. Von den 5,7 Milliarden Euro Gesamtinvestition seien über 90 Prozent in die technische Infrastruktur geflossen; die 5G-Versorgung liege im besiedelten Raum bei 98 Prozent. Damit sei das EU-Ziel für 2030 bereits erreicht.

In den erhaltenen, ausgedruckten Presseunterlagen in den Händen steht: Die Telekommunikationsbranche erwirtschafte jährlich rund 11 Milliarden Euro Wertschöpfung und sichere direkt oder indirekt die Beschäftigung von jedem/jeder 50. Arbeitnehmer:in im Land. Laut Schrefl, CEO von Drei, sei diese Wirtschaftsleistung nicht selbstverständlich, sie basiere auf stabilen Rahmenbedingungen, Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen.

Wendepunkt und Wahnsignal: Umsatzrückgang im ersten Halbjahr

In der Pressekonferenz wird von den CEOs gewarnt. Die Zahlen hätten sich im ersten Halbjahr geändert, zum ersten Mal seit Langem gebe es in der Branche einen Umsatzrückgang. „Die Investitionen gehen zurück. In den letzten fünf Jahren sind in der Branche um die 2.000 Arbeitsplätze verloren gegangen. Das sind schon Wahnsignale, die man hören und sehen muss, und deswegen habe ich eingangs von dem Wendepunkt gesprochen, vor dem wir stehen.“

Überregulierung gefährde internationale Investoren zu investieren

Laut der Telekom-Infrastrukturbetreiber der „Digitaloffensive Österreich“ (DOÖ) würden sich die Rahmenbedingungen für Investitionen in Österreich verschlechtern. Man müsse sich den internationalen Standards anpassen. Auch KI werde Thema sein, dafür bräuchte es aber die passende Infrastruktur. „Es ist ein permanentes Rennen um die Technologieführerschaft und wir laufen jetzt tatsächlich Gefahr, dafür diese Mittel nicht mehr zu haben, um diese Technologieführerschaft zu halten.“

Dabei gehe es gar nicht um Förderungen, sondern um die Überregulierung. Es gebe sehr viele Gemeinden mit unterschiedliche Vorgaben. Die Genehmigungsverfahren seien zu kompliziert, würden zu lange dauern und wären kostenintensiv.

„Wir wollen keine Geschenke, wir wollen kein zusätzliches Steuergeld. Wir wollen eine Vereinfachung, eine Entbürokratisierung und einen Wettbewerb auf Basis von fairen Regelungen und von Gleichbehandlung.“ Bei der Entbürokratisierung seien sich die Telekombranche und die Regierung nicht ganz einig.

Die Maßnahmen, mit denen sich die Telekom-Infrastrukturbetreiber konfrontiert sehen würden, gefährdeten die Bereitschaft der internationalen Investoren, in die kritische digitale Infrastruktur Österreichs zu investieren.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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