16.06.2016

Digitalista Studie: Frauen der Digitalbranche wollen hoch hinaus

Die Frauen in Österreichs Digitalbranche wollen Karriere machen - und das am besten in einem Unternehmen mit gutem Arbeitsklima. Zum dritten Mal hat Digitalista eine Art Temperaturcheck vorgenommen und die Zufriedenheit und die Entwicklungen in der Branche untersucht. Die Ergebnisse deuten einen Trend zur Veränderung an. Und auch der Gender-Pay-Gap scheint kleiner zu werden.
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(c) UBER IMAGES - fotolia.com

Dass traditionelle Rollenbilder gerade in der Technologie- und Digitalbranche immer stärker am Aufbrechen sind, zeigt die Digitalista Studie 2016. Es ist zu erkennen: Frauen aus dem digitalen Bereich ist die Karriere deutlich wichtiger, als ihren männlichen Kollegen.

Von den 514 befragten Personen gaben 56 Prozent der Damen an, es wäre für sie „außerordentlich wichtig“ oder „sehr wichtig“, berufliche Karriere zu machen. Unter den Männern waren es nur 46 Prozent. Erstmals ist damit der Karrierewunsch bei den Frauen deutlich stärker ausgeprägt. Susanne Liechtenecker von Digitalista sieht darin eine durchwegs positive Entwicklung. „Mit diesen ehrgeizigen Zielen können wir es auch schaffen, dass es auch mehr weibliche Vorgesetzte gibt“, sagt sie. Derzeit ist der direkte Vorgesetzte noch in 70 Prozent aller Fälle männlich.

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Arbeitsklima wichtiger als Bezahlung

Der Drive zur Veränderung ist aber in jedem Fall da, denn Frauen sind mit ihren aktuellen Jobs auch weniger zufrieden als Männer. Dennoch zeigt die Studie, dass die Zufriedenheit innerhalb der Digitalbranche vergleichsweise hoch ist. Das hängt auch mit der Bezahlung zusammen. 58 Prozent der befragten Personen gaben an, mit ihren Gehältern zufrieden zu sein – das gilt gleichermaßen für Männer wie Frauen. Außerdem wäre dem Großteil ein gutes Arbeitsklima wichtiger als ein hohes Gehalt. „Ich persönlich glaube, dass das daran liegt, dass man in der Digitalbranche vergleichsweise gut verdient“, meint Liechtenecker.

Redaktionstipps

Vor allem in den niedrigeren Gehaltsklassen hat auch der Gender-Pay-Gap, der Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen, abgenommen. Durchschnittlich verdienen Bedienstete in der Digitalbranche 3.240 Euro. Obwohl die Frauen im Durchschnitt immer noch schlechter verdienen als ihre männlichen Kollegen, hat sich ihr mittleres Einkommen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 200 Euro verbessert.

Karriere-Killer Familie

Wenn es mit der großen Karriere der Damen nicht klappt, dann liegt es der Studie zufolge meistens an der Familienplanung. „Wobei es wahrscheinlich eher daran scheitert, dass sich Frauen Karriere und Familie schon im Vorhinein nicht zutrauen, bevor sie so richtig drin stehen“, meint Liechtenecker. Männer würden weniger an sich zweifeln, sondern ihrer Eigenwahrnehmung nach eher an mangelnde Aufstiegsschancen im Unternehmen scheitern.

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Sich selbst mehr zuzutrauen sollte auch bei der Frage nach Gehaltserhöhungen und Beförderungen das Motto sein. Denn danach fragen zahlt sich aus. 85 Prozent all jener, die im letzten Jahr noch einer Gehaltserhöhungen gefragt haben, bekamen sie tatsächlich. Frech sein und nachfragen hilft!

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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