17.12.2020

Digitalisierungsoffensive: XING ist strategischer Partner des Senat der Wirtschaft Österreich

Der Senat der Wirtschaft hat für seine neue Digitalisierungsoffensive für KMU das berufliche Netzwerk XING als strategischen Partner gewonnen.
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Xing
Hans Harrer, Vorsitzender des Senat der Wirtschaft und Kristina Knezevic, Country Managerin von XING | (c) Xing & Senat der Wirtschaft
kooperation

Das berufliche Netzwerk XING ist mit dem Senat der Wirtschaft eine neue strategische Partnerschaft eingegangen, um die Digitalisierung der heimischen KMU zu stärken. Die Themen dieser Partnerschaft umfassen laut einer Aussendung des Senat der Wirtschaft unter anderem New Work und die Transformation am Arbeitsmarkt, strategisches Netzwerken, digitales Recruiting und Lösungen zum Entgegenwirken des Fachkräftemangels, sowie KMU-Startup-Kollaborationen.

XING: Digitalisierungs- und Startup-Packages

Neben Know-How und Expertise stellen XING und der Senat der Wirtschaft eigene Digitalisierungs- bzw. Startup-Packages zur Verfügung, um Unternehmen in Österreich im Rahmen der Digitalisierung zu unterstützen. Wie Kristina Knezevic, Country Managerin von XING, gegenüber dem brutkasten erläutert, sollte in einem ersten Schritt die Sichtbarkeit von KMU mittels „digitaler Visitenkarten“ erhöht werden, um den „Hidden Champions“ in diesem Land die nötige Reichweite zu geben und deren Produkte und Dienstleistungen im digitalen Raum vor den Vorhang zu holen.

„Durch unsere Partnerschaft mit dem Senat der Wirtschaft kommen zwei Experten zusammen, die die Bedeutung von Business-Netzwerken verstehen und den Bedarf österreichischer Unternehmen in den Bereichen Zukunft der Arbeit und Digitalisierung decken, um Unternehmen eine aussichtreiche Chance für ein Wirtschaften nach der Corona-Pandemie zu ermöglichen“, so Knezevic.

Senat der Wirtschaft über die Partnerschaft mit XING

Hans Harrer, Vorsitzender des Senat der Wirtschaft, über die neue Partnerschaft: „Mit XING haben wir einen Partner auf Augenhöhe gefunden, der unsere Werte und ökologisch-soziale und innovative Haltung zur Gänze vertritt. Kollaborationen und Allianzen sind Schlüsselfaktoren dieser Zeit – dies zeigt auch das Ziel 17 der SDGs. Wir müssen von einer ICH-Gesellschaft in ein WIR kommen, um den zukünftigen Generationen eine innovative, lebenswerte und friedliche Welt zu hinterlassen.“

Dem fügt Mahdi Allagha, Generalsekretär des Jungen Senat hinzu: „XING ist das führende berufliche-Netzwerk mit über 1,5 Mio. Mitgliedern in Österreich. Wir beide haben den gleichen Auftrag – die Digitalisierung in unserem wunderschönen Land voranzutreiben und den Hidden-Champions und Weltmarktführern in den Bundesländern mit Expertise und Netzwerk zur Seite zu stehen. Zudem sind KMU-Startup-Kollaborationen wichtige Elemente für eine innovative Zukunft.“


Digitale Eventreihe für KMU

Der Senat der Wirtschaft ist unter anderem auch Partner der digitalen Eventreihe für KMU des brutkastens. Der nächste Termin findet am 13. Jänner 2021 zum Thema „Nachhaltig Wirtschaften“ statt. Anmeldungen sind ab sofort kostenlos hier möglich.

Videoarchiv: Digitales Prozessmanagement und Cybersecurity für KMU

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Digitalisierungsoffensive: XING ist strategischer Partner des Senat der Wirtschaft Österreich

  • Die Digitalisierungsoffensive zielt auf KMU-Startup.
  • Im Vordergrund dieser Partnerschaft steht die Digitalisierung, welche spätestens seit der Corona Pandemie in österreichischen KMU angekommen ist und eine der zentralen Herausforderungen der österreichischen Wirtschaft darstellt.
  • Die Themen dieser Partnerschaft sind ua. New Work und die Transformation am Arbeitsmarkt, strategisches Netzwerken, digitales Recruiting und Lösungen zum Entgegenwirken des Fachkräftemangels, sowie KMU-Startup-Kollaborationen.
  • Neben Know-How und Expertise stellen XING und der Senat der Wirtschaft eigene Digitalisierungs- bzw. Start-Up-Packages zur Verfügung, um Unternehmen in Österreich zielgenau bei ihren nächsten Schritten der Digitalisierung zu unterstützen.
  • Mit XING haben wir einen Partner auf Augenhöhe gefunden, der unsere Werte und ökologisch-soziale und innovative Haltung zur Gänze vertritt.
  • Es unterstützt seine 18 Millionen Mitglieder – davon mehr als 1,5 Millionen in Österreich dabei, so arbeiten zu können, wie es zu ihren Lebensentwürfen und ihren individuellen Wünschen passt.

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