12.05.2021

Digitalisierungsindex 2021: KMU treten auf der Stelle

Zum vierten Mal hat der Telekommunikationsanbieters Drei den Digitalisierungsgrad österreichischer Unternehmen unter die Lupe genommen. Dabei zeigt sich: Einen corona-bedingten Digitalisierungsschub gab es nur für große Unternehmen. Kleinbetriebe hinken weiterhin hinterher.
/artikel/digitalisierungsindex-2021
Digitalisierung
© Adobe Stock/Coloures-Pic

Der Digitalisierungsindex wurde 2017 gemeinsam mit Arthur D. Little Austria, WKO und WU Wien ins Leben gerufen und heuer erstmals auf ganz Österreich ausgeweitet. Das Marktforschungsunternehmen marketmind hat Anfang des Jahres 811 Unternehmen aus 19 verschiedenen Branchen befragt; die erhobenen Daten wurden von der Strategie- und Innovationsberatung Arthur D. Little analysiert und mit den Ergebnissen aus den Jahren vor der Pandemie verglichen. Das Ergebnis macht deutlich, dass sich die Digitalisierung der österreichischen Unternehmen nicht im erwarteten Ausmaß beschleunigt hat.

Große top, kleine Flop

Denn auch wenn Großbetriebe – hier sprechen 90 Prozent von einer Beschleunigung durch Corona -, die Industrie und einzelne Branchen wie Bildung, Kultur, Kommunikationswirtschaft und Tourismus auf Videokonferenzen, Homeoffice und andere digitale Tools gesetzt haben, treten vor allem Klein- und Kleinstbetriebe nach wie vor auf der Stelle. Häufig auch deshalb, weil ihnen im Zuge der Corona-Pandemie einfach das Geld dafür gefehlt hat. Im Handel hat nur jedes zehnte Unternehmen verstärkt auf neue Online-Absatzkanäle gesetzt; auch Handwerk oder Logistik hatten schwer zu kämpfen. Das führt auch dazu, dass über die gesamte Befragung hinweg nur ein Drittel sagt, digitale Fortschritte erzielt zu haben.

Dass die Kluft zwischen groß und klein zunimmt, lässt sich in der Studie auch am Einsatz von Homeoffice oder Videkonferenz-Tools festmachen. Mehr als die Hälfte der Großunternehmen verstärkten deren Einsatz, bei den kleinen Betrieben nutzen acht Prozent vermehrt Videotelefonie und nur sechs Prozent haben zum ersten Mal oder verstärkt im Homeoffice gearbeitet. Ebenfalls interessant: Fast die Hälfte der Betriebe arbeitet auch nach Corona weiterhin ohne Telefon-, Video- und Webkonferenzen und ohne Digitale Signatur. Cloud-Services nutzen überhaupt erst 39 Prozent der Betriebe.

Digitalisierungsindex 2021
© marketmind/Arthur D. Little

Digitalisierungsindex nahezu unverändert

Der Digitalisierungsindex, der sich aus fünf Einzelfaktoren – von der IT-Ausstattung und Vernetzung, über Online-Präsenz und -vertrieb bis zur Arbeitsweise – zusammensetzt, veränderte sich hierzulande dementsprechend kaum und erreicht 35 von 100 Punkten. Vor der Pandemie lag der Wert bei 34 Punkten. Rudolf Schrefl, CEO von Drei dazu: „Zweifelsohne hat Corona in Österreich für einen Digitalisierungsschub gesorgt. Auch wenn es immer noch viel zu wenige sind, gab es unter den österreichischen Unternehmen noch nie so viele ‚digitale Champions‘. Die knapp 20 Prozent der Betriebe, die man in Österreich grundsätzlich als digitalisiert bezeichnen kann, sind aber mit wenigen Ausnahmen Großbetriebe.“ Er betonte weiters, dass insbesondere jetzt Unterstützung für Klein- und Kleinstbetriebe enorm wichtig sei, damit sie die digitale Transformation nicht verpassen.

Umsetzungsberatung und bessere rechtliche Rahmenbedingungen

Karim Taga, Managing Partner von Arthur D. Little (ADL) Austria, bringt auf den Punkt, wo der Schuh drückt: „Initiativen für mehr Beratung und für eine leichtere Finanzierung gibt es, sie müssen aber noch bekannter werden. Außerdem benötigen die Betriebe dringend breitflächig schnelles Internet: Rund ein Drittel sitzt hier immer noch vor leeren Gläsern.“ Hier setzt Drei u.a. mit der Errichtung des größten 5G Netzes Österreichs an, mit dem mehr als 700 der entlegensten Gemeinden mit High Speed-Internet versorgt werden sollen. „Die heimischen Telekombetreiber werden in den kommenden Jahren für die Anbindung der österreichischen Unternehmen an schnelles Internet drei Milliarden Euro investieren. Dafür benötigen wir faire rechtliche Rahmenbedingungen, die den 5G Ausbau beschleunigen und nicht behindern“, appelliert Schrefl an die Politik.

Taga von ADL verweist auf die notwendige gemeinsame Anstrengung der drei wesentlichen Stakeholder ICT-Anbieter, öffentliche Hand und Corporates. Nur in dieser Kombination ist es seiner Ansicht nach möglich, die digitale Transformation mit effektiven Maßnahmen und Programmen zu unterstützen. „ICT-Anbieter sollten flächendeckende leistungsfähige Infrastruktur schaffen und ihre Angebote auf die Bedürfnisse von KMUs zuschneiden. Die öffentliche Hand sollte existierende Initiativen wie etwa ‚fit4interne‘ oder ‚KMU.Digital‘ weiter fördern und gleichzeitig neue innovative Programme wie zum Beispiel ein ‚Digitales Starthilfe Paket‘ einführen. Corporates sollten ein digitales Ökosystem stimulieren, Know-how-Transfer ermöglichen und ein regionales Ökosystem aufbauen“, ist Taga überzeugt.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Digitalisierungsindex 2021: KMU treten auf der Stelle

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Digitalisierungsindex 2021: KMU treten auf der Stelle

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Digitalisierungsindex 2021: KMU treten auf der Stelle

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Digitalisierungsindex 2021: KMU treten auf der Stelle

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Digitalisierungsindex 2021: KMU treten auf der Stelle

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Digitalisierungsindex 2021: KMU treten auf der Stelle

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Digitalisierungsindex 2021: KMU treten auf der Stelle

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Digitalisierungsindex 2021: KMU treten auf der Stelle

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Digitalisierungsindex 2021: KMU treten auf der Stelle